Beiträge von Produzier misch nit

    Klar sollte man seine Ausreden kennen dies ist richtig.


    ich habe es nur geschildert wie es wirklich abgelaufen ist, ich musste mir dass lachen verkneifen erlich gesagt es ist kein Witz wirklich passiert.


    zum fixieren auf den Boden, es war wirklich nur mit leichter Körperlicher Gewalt man konnte sich ohne sich anzustrengen leicht wieder aufstehen die Kollegen von der Polizei haben ja noch zu den betrunkenen gehalten, obwohl sie das alles gesehen haben.


    Und das mit deinen beschrieben Rechtsgütern da gebe ich dir recht

    Stimmt genau nicht nur Pfefferspray waren da die Frage auch Handschellen, EKA, und ich bin mir ziemlich sicher Handschuhe.


    wobei ich mir von meinen Arbeitgeber niemals verbieten lassen würde mir Handschuhe (keine Quarzsand) zulegen zu dürfen ich wollte keine Krankheit haben oder mir abholen.


    Also Handschuhe (ohne jegliche Füllung, reine Lederhandschuhe) sind erlaubt.

    1. Ich war nicht immer in der NSL, ich habe auch mal einen anderen Beruf gelernt und ausgeübt.
    2. Auch zur NSL-Fachkraft benötigt man Kenntnisse in rechtlichen Dingen, insbesondere zu den Jedermannsrechten. Diese werden auch in der Ausbildung zur NSL-Fachkraft gelehrt und auch geprüft. Selbiges gilt für den Lehrgang und die Prüfung zur L-NSL-Fachkraft.

    Das erklärt es natürlich.



    ich hatte Prüfer die davon Ahnung haben, und die genau das gleiche gesagt haben was du ebend geschrieben hast
    und ich kann dir sagen das Lehrbuch was ich habe ist bisher das beste was ich gesehen und gelesen habe, und gerade Strafrecht, Bürgerrecht, Öffentlichesrecht, Waffenrecht usw. halte ich mich persönlich immer auf den aktuellsten Stand, gerade da machen die meisten fehler selber alles erlebt.

    Sei mir nicht böse, aber du vermischst hier Dinge und Begriffe, die für das staatliche Handeln (z.B. eben für Polizisten in Anwendung ihrer speziellen Rechte) gelten mit den Voraussetzungen, die für den Jedermann gelten.


    Ich bin dir nicht böse nur ich bin anderer Meinung, ist auch egal ich habe so meine Prüfung bestanden und dass vor längerer Zeit, ich hatte ien Prüfer der genau darauf gepocht hatte so wie ich es hier nieder geschrieben habe, habe ich es auch in der Prüfung gesagt und siehe volle 100% bin ich rausgegangen, und ich kann dir sagen die haben mich auseinander genommen ;) nur was ich mich frage ist was hat man in der NSL damit zu tun?

    ZITAT:


    Der Staat muss bei jeder seiner Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit
    beachten, der Bürger muss das nicht. Auch nicht bei einer gebotenen
    Verteidigung bei einem rechtswidrigen Angriff. Diese muss lediglich
    erforderlich sein, aber nicht angemessen.


    Der Bürger darf auch einen Räuber erschiessen, selbst wenn dieser
    unbewaffnet ist. Wenn während des Raubes der Beraubte eine Schusswaffe
    ziehen kann und auf den Räuber schiessen kann, dann ist das dann durch
    Notwehr gedeckt, wenn der Beraubte kein anderes Verteidigungsmittel zur
    Verfügung hatte, das den rechtswidrigen Angriff sofort und endgültig
    beendet, und dazu noch ohne Risiko weiterer nicht unerheblicher
    Verletzungen weiterer Rechtsgüter des Verteidigenden.


    Würde man hier die Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
    anwenden, dann wäre die Verteidigung mittels potentiell tödlicher Waffe
    hier nicht erlaubt, weil Eigentum gegenüber Leben nicht wirklich
    angemessen erscheint.
    ZITAT Ende:


    das wiederspricht sich, einmal darf ich den Bankräuber erschießen und einmal nicht, seit wann ist Geld mehr wert als ein Geschütztes Menschenleben???


    MAl ein kleiner Auszug aus der Notwehr die Erläuterung:


    > Erforderlich = Darunter versteht man nicht nur, das die Notwehr überhaupt zur Abwehr eines Angriffs notwendig und geeignet sein muss. Unter der Erforderlichkeit versteht man vor allem die Verhältnismäßigkeit der Abwehrhandlung, insbesondere, dass nur das geringste schädigende Mittel verwendet wird.


    Und ich denke das es mit der Verhältnismäßigkeit geklärt ist, wir beide haben Recht und gut. Einigen wir uns darauf ok? ;)

    Verhältnismäßigkeit: Damit eine Anwendung eines Rechtfertigungsgrundes verhältnismäßig ist, sollte man vier wichtige Punkte einhalten, eingehalten werden.


    > Es darf nur das geringste schädigende Abwehrmittel verwendet werden. Wenn man
    die Wahl hat, einen Angreifer mit einer Pistole oder einem EKA abzuwehren und beides gleichermaßen zum Erfolg führen würde, so darf der Verteidiger nur den EKA als geringstes schädigendes Mittel verwenden. Ein Einsatz der Pistole wäre rechtswidrig.


    > Das eingesetzte Abwehrmittel muss geeignet sein. So darf man eine Ohrfeige nicht mit einem Tritt gegen das Schienbein des Angreifers abwehren. Diese Handlung ist selbst ein rechtswidriger Angriff, da sie als Abwehr ungeeignet ist.


    > Bei allen Rechtfertigungsgründen ist das Übermaßverbot zu beachten. Man darf nicht mit " Kanonen auf Spatzen schießen." Wenn also einige Kinder Kirschen aus dem Garten eines Nachbarn klauen, so darf dieser nicht mit dem Luftgewehr aus sie schießen - selbst wenn das die einzige Möglichkeit wäre, diesen Angriff auf sein Eigentum zu verhindern.


    > Ferner enthält die Verhältnismäßigkeit auch ein zeitliches Übermaßverbot. Man darf nur so lange von dem Rechfertigungsgrund Gebrauch machen, wie die Gefahr oder der Angriff andauern. Wenn man beispielsweise bei der Notwehr gegen einen Schläger weiter auf diesen ANgreifer einschlägt, obwohl dieser bereits seinen Angriff aufgegeben hat, so wird man selbst zum Täter und ist wegen Körperverletzung zu bestrafen. Der Rechtfertigungsgrund verliert wegen Missachtung des zeitlichen Übermaßverbots seine vor Strafe schützende Wirkung.


    Und bei diesen Vier Punkten machen die meisten ihre fehler da sie die Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot usw. vergessen.

    Dies ist doch wohl klar oder?



    aber wie soll der betrunkende Mitbürger sich gegen das RSG verteidigen?????????? also stimmt die Verhältnismäßigkeit da nicht. Es hat sich in der richtung einiges geändert, Kollege hat eine Lampe bekommen er hatte jemanden aus den Hbf. gebeten zu gehen der da nur am lungern sowie am schnorren ist hat auch Hausverbot Of Life Time, der Kollege wurde von Ihm körperlich Angegriffen in dem der betrunkene Mitbürger zwei Bierflaschen zerbrach und den Kollegen damit anzugreifen der Kollege fixierte Ihn auf den Boden mit leichter korperlliche Gewalt, ca 40-80 Fußschritte entfernt standen drei von der BUPOL die das ganze sich angeschaut haben und ende vom Lied der Kollege muss bezahlen.


    zwei zerbrochene Bierflaschen + Alkoholisiertheit gegen Nüchternen voll Funktionsfähigen Kollegen


    Begründung vom Richter und der Staatsanwaltsschaft:
    Sie sind doch darin ausgebildeld worden wie man sich gegenüber betrunkenen verhält oder? Sie haben doch den Schein §34a oder etwa nicht?


    Zack Berufung:


    Da genau das gleiche Spiel


    und jetzt erklär mir bitte deine Verhältnismäßigkeit Betrunken = RSG

    Nun dann mal wie versprochen zurück zu kommen zur Notwehr,


    Orig. Text StGB:


    §32 StGB Notwehr (§227 BGB, gleicher Text)


    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Warum abwenden und nicht abwähren?
    Erläuterung: der Gesetzgeber hat klip und klar gesagt abwenden da man im zweifel auch hingehen kann sich umdrehen kann und gehen kann deswegen abwenden.


    Erläuterung der Notwehr:


    Rechfertigungsgrund Geschütztes Rechtsgut: Alle Individualrechtsgüter


    Voraussetzungen (objektiver Lage):
    Ich nenne sie mal die drei schritte im Knast ;)


    Angriff = Ein menschliches Verhalten, das auf eine Rechtsgutverletzung abzielt


    Gegenwärtig = unmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend, noch Andauernd


    Rechtswidrig = ohne Rechfertigungsgrund (Verstoß gegen die Rechtsordnung)
    Erfüllt man diese Schritte geht man im Knast (jeh nach dem)

    Handlung (objektiv):


    Geignet = ist eine Abwehr, wenn der Angriff erheblich gemildert wird


    Erforderlich = ist eine Abwehr, wenn sie notwendig und das Geringste, Schädigende Mittel ist


    Gebotenheit = ob eine Abwehr geboten ist (nur bei Notwehr)
    Nicht geboten bei: Bagatellangriffen, Angriffen von Kindern (§19), Angriffe offensichtlich schuldunfähiger Personen (§20) außer man kann nicht ausweichen und selbst provozierten Angriffen


    Subjektives Merkmal:


    Verteidigungswillen = Willen sich oder andere zu verteidigen
    Helfe ich jemand anderen spricht man von Notwehr-Hilfe


    ich denke das ist alles soweit verständlich


    Und zu der Frage warum der Sub kein EKA oder RSG oder Handschellen tragen darf, ganz einfach da die keine Genehmigung haben und von der Bahn die Trainingseinheiten wie man genau was einsetzt nicht mit gemacht wurden deswegen darf man das auch nicht bei sich führen, vergisst nicht es wird das eine oder andere mal die 8o aufgehalten.

    Richtig das Geringste schädigende Mittel ist zu wählen,


    aber zu deiner Antwort muss ich dich leider enttäuschen die richtige Antwort wäre nein gewesen.


    Erläuterung dazu:


    Bei einen Alkoholiesierten Mitbürger ist es nicht erforderlich das RSG im Einsatz zu bringen, da der Richter und die Staatsanwaltsschaft dazu sagen wie hätte sich der betrunkene denn wären können, was schätzen Sie wieviel Promille er im Blut hat? ist es wirklich erforderlich gewesen das RSG im Einsatz zu bringen? bei solchen Dingen würde ich vorsichtig sein, da der Staat klib und klar sagt die Person ist hilflos gewesen und von Einsatz des RSG hätte man absehen müssen man ist doch richtig geschuld worden, ob man richtig geschuld ist/wird bleibt im Raume stehen. Mit den Sachen einsätzen wie EKA RSG ist mit vorsicht zu genießen (von Seiten des Staates) und ich würde auch nicht von Vorläufig Festnehmen sprechen, ich würde lieber das Wort Vorläufig Festhalten sprechen, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, ich hatte eine KV beobachtet bin eingeschritten um zu schlichten weil ich mir denke Frauen schlägt man nicht als die Lage unter Kontrolle gewesen ist rief ich die Kollegen der BUPOL, wärend des Telefongespräch wurde ich gefragt ob der/die Täter noch anwesend wären diese Frage beantwortete ich mit Ja, als die Kollegen der BUPOL die recht schnell eintrafen da gewesen sind und alles geklärt haben Personalien usw. hab ich den Kollege darauf hin angesprochen, und er gab mir deutlich zu verstehen das man im Sicherheitsdienst usw. lieber von Festhalten sprechen sollte da nur auschließlich die Polizei Fest nimmt andersrum drücken die Polizisten und Polizistinnen ein Auge zu wenn man jemanden beobachtet der jemanden beobachtet der jemanden ins Gleisbett schubst und dieser ums Leben dabei kommt (dieses wünsche ich keinen Kollegen das dieses Ihm passiert) und dann den Täter die Handschellen anlegt da drückt die Polizei ein Auge zu.

    Dies ist klar man solchte schon einschätzen können schaffe ich es mit mein Kollegen/in den Konflikt zu lösen oder ruf ich doch lieber die Cops der BUPOL zu verstärkung ich muss sagen vieles sehr vieles schafft man mit den Mund am besten wenn man sich klar und deutlich ausdrücken kann ohne aggresiv zu wirken oder sein gegenüber stehenden zu provozieren bekommt man den Konflikt ganz schnell gelöst man sollte beachten der Mund und die Ausdrucksweise sind die stärksten Waffen die man besitzt also ich muss sagen ich schaff vieles mit den Mund zu lösen muss aber dazu sagen ich kann mich Waffenlos verteidigen, nur es muss nicht immer zu eine Hauerrei kommen dies ist meiner Meinung unnötig und Sinnlos, wer dieses nicht bevolkt ist fehl am Platz, könnte ein paar beim Namen nennen (dies muss aber nicht sein aus Schutz).


    Was der Kollege Flieger in seinen langen Post beschrieben hat ist schon richtig, mal zurück zum Thema Verherltnismäßigkeit zu kommen


    Ein betrunkener aggressiver Mitbürger hat sich eine falsche Fahrkarte gekauft und wird vom eine Kollegen des Prüfdienst mit einen FN ich nenn es mal belehrt und regt sich darüber tirisch auf wird beleidigend Handgreiflich usw. kann und darf ich gegen diesen betrunkenen Mitbürger das Reitzstoffsprühgerät benutzen?

    Moin,


    ich habe die ganze Zeit hinuber im Hintergrund tätig, die Seite ist nicht schlecht, jede Menge an Input.


    Zum Thema hier werde ich mich später äussern, auch zum riesiegen Thema der Notwehr da machen viele (fast alle) die meisten fehler wo man mit den Kopf schütteln kann, selber erlebt bei den einen oder anderen Kollegen, zu den Kollegen (Themen eröffner) deine Aufgabe ist einfach nur Beobachten und Melden mehr nicht wir sind keine Rambo´s spiel niemals den Helden wo dein Leben in Gefahr sein könnte/ist zieh dich lieber in gefahren Situationen zurück es wird dir da keiner böse sein ein Waagon kann man neu kaufen ein Menschen Leben nicht also lass es dir gesagt sein


    BEOBACHTEN und MELDEN nicht mehr ;)


    Die Notwehr folgt


    PS: Ein dickes Lob an die macher dieser Seite, weiter so Gefällt mir :D ;)



    MfG:
    Produzier misch nit