Beiträge von DoormanBLN

    Wie von dir geschrieben kommt halt auf die Aufgabenstellung und das konkrete Objekt an...
    Denn ebendfalls Definition der IHK nur halt etwas weiter unten.



    quelle


    Die letzten beiden Punkte, aber gut da brauchen wir jetzt nicht auf schwammigen Formulierungen der IHK rumreiten.


    Der entscheidene Punkt ist doch, sofern es nicht durch Dienstanweisung anders festgelegt wird. Dann gehört meiner Meinung nach der Schutz vor Diebstählen ganz klar zu den Aufgaben des Doorman's und erstrecht in dem konkretem Beispiel von elsec. Wenn ganz klar gefordert wird das er die Anzeigen schreibt.



    Und über den Sinn so mancher englisch sprachigen Berufsbezeichungen brauch man sich glaube ich nicht mehr wundern :whistling:

    Also ich kann da nur von meiner Dienstdurchführung reden.


    Wir haben klare Anweisung 50% Eingangsbereich/ Kasse die andern 50% der Zeit im Geschäft bzw. auch ab und zu mal "Außenrunden" Parkplatz etc. um halt Zeitungsverkäufer, Bettler, Kippenverkäufer usw. wegzuschicken.



    Also die Geschichte das man den ganzen Tag auf 2m² steht und die Tür aufhalten darf ist mir in meiner Zeit noch nicht untergekommen.

    Also. als jemand der sowohl Doorman als auch als Ladendetektiv arbeit und das auch in einer Firma die nur den Einzelhandel betreut, auch mit mobilen Streifen (die bei uns auch als Doorman bezahlt werden und nicht als Revierfahrer!)


    Die Definition über den Schutz vor Diebstählen. Ansichtssache:


    Die reine Anwesenheit eines sichtbaren Sicherheitsmitarbeiters, stellt m.M.n. bereits einen "Schutz" dar, nämlich den das der Täter evtl erst garnicht den Laden betritt...
    Wo hingegen ein Detektiv ja eigendlich vor keinem Diebstahl schützt sondern ihn nur bemerkt und den Täter aufhält...


    Und wenn man es genau nehmen möchte erfüllt der Doorman ja sogar auchnoch Punkt 1. Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.



    Und ganz ehrlich es gibt echt noch Auftraggeber die so dumm sind sich Leute ohne "Ahnung" ins Haus zu holen? :hmm:
    Bei uns achten die AG da zum glück massig drauf wat für Leute in ihren Geschäften stehen

    Erstmal von welchem Bundesland reden wir? Weil Tarif hin oder her haben ja eh nicht alle Bundesländer unterschiedliche Tarifgruppen für "Doorman im Einzelhandel" und den "Kaufhausdetektiv" (zumindestens die Formulierungen in Berlin/Brandenburg).


    Wenn der Doorman keine "Bewachungstätigkeit" ausübt wofür bezahlt den der Auftraggeber? Gibt es objektbezogene Dienstanweisungen die Aufgaben regeln? Wenn ja was steht drin?
    Oder was erwarten die Ansprechpartner des Auftraggebers (Filialleiter/ Bezirksleiter o.Ä.) denn konkret vor Ort? Türaufhalten oder was?


    Man nimmt doch das Hausrecht des Auftraggebers war. Sprich Hausverbote durchsetzen. "verbotene Eigenmachten" von Kunden unterbinden bzw. beenden.
    Und das von dir erwähnte: Taschenkontrollen, Anzeigen erstatten, Diebe verfolgen, ist ja auch mehr als eindeutig.



    Was der Auftraggeber natürlich tun könnte um die Bewachungsverordnung zu umgehen währe das er den Doorman selber anstellt und bezahlt, denn dann würde dieser ja nichtmehr fremdes Eigentum bewachen sondern "eigenes" und damit ist die BeWachV ja hinfällig.


    Und sollte es sich um ein "Zeitarbeitsunternehmen" handeln, letzte Instant der Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    Meiner Meinung nach, schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen

    Schwachsinn!


    Da es als Doorman nunmal zwangsläufig in deinen Aufgabenbereich fällt dich auch um Diebststähle zu kümmern.
    Und wenn es nur Diebstähle vom Ladenpersonal festgestellt werden, werden sie den potenziellen Dieb ja so oder so bei dir "abladen" da du ja der "Wachmann" der Filiale bist...


    Siehe schlicht und einfach §34a Gewerbeordnung:

    Zitat

    Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:


    1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    2. Schutz vor Ladendieben,
    3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken


    Meine persönliche Erfahrung bzw. Meinung, Firmen die das tuen versuchen meist nur den etwas höheren Tariflohn des Detektiv's zu umgehen...
    Bzw. versuchen sich auch gezielt Leute ins Haus zu holen die keine "Ausbildung" und damit keine Ahnung haben, solche Mitarbeiter stellen nämlich keine kritischen Fragen... :puke:


    Auch wenn der Berliner Raum hier eher überschaubar Vertreten ist... Kann ich mich dem Hr. Stahl blos anschließen.


    Also Leute nu zählts für uns. Auf, auf und hin da Leute!


    Gibt sicherlich auch guten Kaffee :thumbup:

    Ähm mal so ganz blöde Frage nebenher ist glaube bisher untergegangen.


    Es währe erstmal zu klären ob der Arbeitgeber überhaupt Tarifbindung hat (oder hab ich die Info übersehen?)
    Die ganzen Fragen danach was die Tätigkeit währe is doch hinfällig ohne Tarifbindung. AG zahlt Mindestlohn und gut ist...


    So doof es jetzt klingt...

    Auch wenns etwas nüchtern rüber kommt aber ich versuch es mal neutral zu formulieren...


    Ein Richter entscheidet nunmal einen konkreten Einzelfall im entsprechendem Rahmen des StGB. Und da liegt das Urteil nunmal im Rahmen des zulässigem... Was man davon moralisch hält ist eine andere Frage. Die hat ein Richter aber nicht zu beurteilen.


    Zum Thema Kino.to die Herren sind nicht wegen Steuerhinterziehung veruteilt worden. Sondern wegen §108 UrhG

    Zitat

    (1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


    Aber unabhänig davon, meiner Meinung nach nicht miteinander vergleichbar.


    So zurück zum Thema:


    Natürlich unterliegt man als Hundeführer im Dienst und auch als Hundehalter im privaten dem BGB. Wenn durch "Sachen" von einem an anderen Personen ein Schaden angerichtet wird. Ist man zum Ersatz verpflichtet. Sprich der Einbrecher der gebissen wurde.


    Es geht in dem Link von dir nur darum das ein Anwalt einem anderem einen "Drohbrief" geschrieben hat, sollte wohl auf eine außergerichtliche Einigung hinauslaufen...
    Es ist sicherlich sein gutes Recht als gebissener Einbrecher Strafantrag zu stellen.


    Bevor wir jetzt weiter spekulieren, währe meine Frage:
    Wegen was ist den der Bekannte von dir Verurteilt worden?
    Strafrechtlich? Zivilrechtlich?

    Auch wenns nicht zum Thema gehört aber ich kann bestimmte "Totschlagargumente" nicht mehr hören...


    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

    Zitat

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    http://dejure.org/gesetze/AO/370.html

    Zitat

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,


    Doch ein leichter Unterschied keine Sorge...

    Ich denke mal auch das 10,4% für die unterste Lohngruppe bei wahrscheinlich 1,5 Jahren Laufzeit (Ende 2014?) ist doch erstma ganz brauchbar...


    Und Ablehnen und auf unbefristet Streiks bei der aktuellen Organisationsrate ist wohl nicht so ratsam... :hmm:



    Aber damit hat sich dann wohl für Verdi auch die Anhebung des Mindestlohns auf 9,50€ erstmal erledigt die Verhandlungen sollten ja am Montag auch in Berlin anfangen.

    Leider mal wieder wer auf Informationen von Verdi hofft wird schwarz vorher...


    Aber auf den BDSW ist ja verlass... :dash:


    http://www.bdsw.de/cms/index.p…sk=view&id=2314&Itemid=50


    Zitat

    Düsseldorf – Am späten Abend des 5. April 2013 hat der Landesschlichter NRW, Bernhard Pollmeyer, eine Einigungsempfehlung ausgesprochen. Die Arbeitgeber werden hierdurch auf das Äußerste belastet. Der Grundlohn der untersten Lohngruppe steigt gegenüber dem bisherigen Lohntarifvertrag für NRW mit Wirkung ab 1. Mai 2013 um 5,8 Prozent auf 8,62 Euro und ab 1. Januar 2014 um weitere 4,4 Prozent auf 9,00 Euro. Insgesamt beträgt die Erhöhung 10,4 Prozent.




    Die Vergütung der Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten wird ebenfalls in denselben Stufen um insgesamt 18,9 Prozent von derzeit 12,36 Euro auf 14,70 Euro erhöht. Zum Schutz der Fluggäste und Vertragspartner vor weiteren Streiks und im Interesse des sozialen Friedens haben sich die Arbeitgeber entschlossen, den Spruch des Landesschlichters verbindlich anzunehmen.


    Als nicht NRW'ler würd ich mal sagen nicht unbedingt der Hit aber auch nicht das schlimmste was hätte kommen können...

    Hier schonmal die Antwort vom BDSW :D


    http://www.bdsw.de/cms/index.p…sk=view&id=2294&Itemid=50


    Zitat

    Ver.di hat einen Verhandlungstermin in dieser Woche wegen angeblicher Terminprobleme abgelehnt.



    Erstaunlicherweise finden die ver.di-Funktionäre aber die Zeit, für morgen einen weiteren Streik zu organisieren. In Ansehen der jetzt für den 18. März 2013 vereinbarten Verhandlung und des Tarifabschlusses in Hamburg werden sich zehntausende Fluggäste mit Recht die Frage stellen, warum sie schon wieder durch diesen Streik mit Lohnforderungen von bis 43 Prozent drangsaliert werden.


    Tjoa lieber Hr. Vielhaack richtig erkannt anstatt zu reden wird erstmal gestreikt... Da es ja anders anscheinend nicht geht :thumbup:

    Also bevor hier nun die Diskusion auf andere Dienstleistungsjobs abdriftet... Mal im Objekt mit den andern Leuten reden...


    Ich kann nur sagen in den meisten sind die Sicherheitsmitarbeiter die am Monatsende mit dem meistem Geld nach Hause gehen. Denn zur Realität gehört auch dazu das besagte Putze i.d.R. max 450€ arbeiten.
    Der Vergleich hinkt also leicht. Und bringt auch übrigens hier keinen weiter...


    Und fragt mal in andere Branchen da sind stellenweise 6€ Mindestlohn angesagt

    Mal so nebenher ich arbeite als FkSchuSi hab das als reguläre Ausbildung mir nochmal angetan und bekomme den Tariflohn der Verwendung...


    Und als Verdimitglied interesiern mich nunmal die Aktionen die unsere Branche betreffen, egal in welchem Bundesland... :dash:



    Auf eine Diskusion nach dem Motto "Wir brauchen uns nicht beschweren" lass ich mich jetzt mal lieber nicht ein!
    Und nur mal so die "einfachen 34a Wachtätigkeiten" sind in sogut wie jedem Bundesland am Mindestlohn dran, nicht nur in NRW.

    Meinst du das es jetzt mit einer Bockigen Haltung besser wird?


    Regst dich über Kollegen auf die nix machen aber naja...


    In einem Forum aktiv zu sein lässt nicht auf einmal 1000 neue Streikende vom Himmel fallen...

    Da mir jetzt gerade nicht bekannt ist ob bis Ende dieses Jahren noch in andern Bundesländern die Tarifverträge auslaufen,


    ist zumindestens NRW in soweit ein Vorreiter für die Mindestlohnverhandlungen die ja nun auch irgendwann anfangen werden, wo ja Verdi (wie in anderen Threads schon diskutiert) ja eine Steigerung von 2 Euro auf 2 Jahren erreichen möchte... Wenns in NRW sagen wir mal nur 75Cent gibt wird der Mindestlohn da sicherlich nicht drüber steigen

    Also ich muss ja mal sagen das hier einige User die letzten Tage im Forum ziemlich rumpoltern...


    Und Aussagen werden nicht besser wenn man sie in mehreren Threads immer wiederholt...


    SIcherlich mag die Organisationsquote "scheiße" sein... Ergo kannst du auch erstmal nicht viel erwarten. Dann wohl eher das Hauptproblem in unserer Branche das es viele Einzelarbeitsplätze gibt wo gerade Nicht Gewerkschaftsmitglieder sich sicherlich nicht mal ebend nem Streik anschließen werden...


    Und bedenke bevor du hier im Forum einzelnde Leute anfährst wegen ihrer Einstellung. Hier sind nicht nur Leute aus NRW, wir hätten da erstrecht nicht hinfahren können


    Das "Nix mitbekommen" bezog sich nebenbei sicherlich aufs Foto's machen... :hmm:

    Bei 8,23€/Std. und 240 Stunden/Monat hat eine Familie mit 2 Kindern 45€ mehr wie bei ALG II.


    DAS bei einer 3jährigen Ausbildung?
    Wieso seid ihr eigendlich noch nicht auf der Strasse?
    Es ist Zeit, dass WIR uns bewegen. JETZT!


    Also das super Beispiel mit der Fachkraft für 8,23€ is ja nun schon geklärt...


    Aber mir stößt es eher übel auf wenn ich mir den Gehaltsvergleich ansehe:
    1. Fall: Mann Alleinverdiener, Frau anscheinend nix, 2 Kinder ohne Kindergeld...


    2. Fall Mann und Frau bekommen ALG II sowie beide Kinder ihr Kindergeld...


    Mag 45€ unterschied machen, aber mal ganz ehrlich selbst wenn die Frau zuhause bleibt (oder der Mann) bekommen die beide Kinder in dem Beispiel trotzdem Kindergeld. Dann wird es auf einmal ne ganz andere Zahl...
    Bitte im Sinne einer brauchbaren zukünftigen Diskusion: Nicht sinnlos mit Zahlen und Umständen um sich schmeißen die man eigendlich nicht vergleichen kann.



    Und nimms mir nicht übel ich hoffe Verdi hat bessere Argumente als die beiden hier dau01