Beiträge von n1o™®

    Wie ich bereits in anderen Posts erwähnte, diente ich damals in der ersten S-Bahn-Wache in Hamburg.
    Ich konnte damals im Sicherheits- und Ordnungsdienst des ÖPNV`s viele Erfahrungen sammeln.


    Vielleicht findet man ja die Einen oder Anderen hier, die noch mit dieser Uniform gedient haben, dann kann man sich ja mal treffen.


    Alle drei hiergezeigten Fotos sind auf den 28.06.93 datiert.
    Zu diesem Zeitpunkt war ich noch junge 22 Jahre alt und war bereits schon fast 10 Monate in der S-Bahn-Wache.
    Aus Sicherheitsgründen habe ich mein Gesicht unkenntlich gemacht, ich bitte daher um Verständnis.


    Hier ist die Uniform der ersten S-Bahn-Wache Hamburg in ganzer Pracht zu sehen.


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    Hier eine etwas nähere Aufnahme von mir.
    Das alte Label GfE ( --> hier ), Gesellschaft für Eigentumsschutz mbH, die Firma gibt es nicht mehr, wurde mit dem (neuen) Label der Raab Karcher Sicherheit ersetzt.
    Später fusionierte die Raab Karcher Sicherheit zu Securitas Deutschland.
    Man sieht dort zwei Kennschilder, ich war damals die 1032, die 1000 hatte der Einsatzleiter.
    Auf dem anderen Schild war der Name des Auftraggebers, die Deutsche Bundesbahn, "IM AUFTRAG DER DEUTSCHEN BUNDESBAHN", zu sehen.
    Den Dienstausweis und den BPA hatte man in der Tasche.


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    Hier die gesamte Rückansicht.
    Gut zu erkennen, die damalige Ausstattung, Mag-Lite, Schlüsselbund, die "Acht", CS-Gas und kleine "Erste-Hilfe-Ausstattung" in der Tasche an der Koppel.


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    Ich persönlich erinnere mich gerne an diese alte "dreijahrige Zeit" zurück, immerhin habe so damals in der Sicherheitsbranche angefangen.


    Grüsse
    n1o

    Hier wird aufgeführt, wie man seinen Nettolohn optimieren kann.
    Änderungen der Regelsätze natürlich unter Vorbehalt.


    • Verpflegungszuschuss
      Wer seine Stulle, Schnitte, Kniffe, Bemme nicht selber schmiert oder seinen Henkelmann nicht mit zur Arbeit nimmt, der kann beim täglichen Gang zur Imbissbude oder zum Italiener seinen Geldbeutel erheblich strapazieren. 12 Euro pro Tag sind da keine Seltenheit. Bei 22 Arbeitstagen im Monat sind schon 264 Euro zusammen, im Jahr über 3.100 Euro!
      Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:


      1.
      Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Der Vorteil bleibt steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 2,80 Euro je Mittagessen übernimmt.


      2.
      Sehr clever sind auch Essensgutscheine (Menü- oder Restaurantschecks) in Höhe von 5,90 Euro pro Tag. Davon müssen 2,80 Euro mit 25 Prozent versteuert werden. Der Rest ist steuerfrei. Sozialabgaben werden überhaupt keine fällig. Liegt der Wert des Menü- oder Restaurantschecks über 5,90 Euro, wird er komplett wie das normale Gehalt besteuert. Einige Firmen übernehmen die komplette Abwicklung solcher Systeme für den Arbeitgeber.


    • Waren-/Benzingutscheine
      Gutscheine sind als Sachbezüge kein Arbeitslohn, so lange ihr Wert monatlich nicht mehr als 44 Euro beträgt. Wird diese Grenze eingehalten, bleiben Gutscheine von Steuern und Sozialabgaben verschont. Eine beliebte Form der Gutscheine für Arbeitnehmer sind Benzingutscheine.


      Wichtig: Auf dem Gutschein darf auf keinen Fall ein Euro-Betrag genannt werden. Es wird daher lediglich die Waren (z.B. Benzin) und die entsprechende Menge (hier Liter) angegeben - mehr nicht.


    • Kinderbetreuungszuschuss
      Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen und so auch möglicherweise länger an sich zu binden. Der Zuschuss zur Kinderbetreuung ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum jeweils vereinbarten Gehalt ausbezahlt wird.


      Zu beachten: Die Betreuung des Kindes darf während der Abwesenheit der Eltern nicht daheim erfolgen. Das Kind darf nicht älter als sechs Jahre sein bzw. noch nicht schulpflichtig sein. Die tatsächlichen Kosten sind dem Chef nachzuweisen.


    • Fahrtkostenzuschuss
      Der Arbeitgeber kann die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort (einfache Entfernung) je Kilometer mit 0,30 Euro bezuschussen. Der Zuschuss darf maximal 4.500 Euro pro Jahr betragen, dass sind 375 Euro pro Monat oder ungefähr 59 km pro Tag. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber die Zulage nur mit 15 Prozent pauschal zu versteuern, Sozialabgaben entfallen.


      Wichtig: Bezuschusst der Arbeitgeber die Fahrt zur Arbeit, können die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Somit lohnt sich dieses Modell nur für diejenigen, die nicht über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr hinaus kommen.


    • Telefonkostenzuschuss
      Wer gelegentlich beruflich von zu Hause aus telefoniert, kann sich die Kosten von seinem Arbeitgeber erstatten lassen. Wem das Buchführen wegen ein paar Telefonaten (Einzelnachweis) zu mühselig ist, der kann pauschal abrechnen. Dabei gilt: Der Chef erstattet 20 Prozent der Gebühren (inkl. Grundgebühren), höchstens jedoch 20 Euro pro Monat. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist dann nicht erforderlich.


      Tipp: Ein privater Internetanschluss, der auch beruflich genutzt wird kann komplett steuerfrei bis max. 25 Euro bezuschusst werden.


    • Kirchenaustritt
      Einen Kirchenaustritt können Sie bei Ihrem Amtsgericht oder Standesamt gegen eine Gebühr (10-30 € je nach Bundesland) aussprechen. Lassen Sie sich danach Ihre Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte austragen. Meist geht das beim Bürgeramt oder beim Einwohnermeldeamt.


      Tipp: Wer sich trotzdem sozial engagieren möchte, kann sein gespartes Geld auch an wohltätige Institutionen spenden - und im Lohnsteuerjahresausgleich absetzen.


    • Erholungsbeihilfezuschuss
      Jedem Arbeitnehmer können jährlich 156 € Erholungsbeihilfe für seinen Urlaub gezahlt werden, sofern die Reise seiner Gesundheit guttut. Dabei werden keine Sozialabgaben fällig und der Zuschuss kann für die ganze Familie gewährt werden. Wichtig: Es gelten jährliche Höchstbeträge, die für die pauschal versteuerte Beihilfe mit 25% nicht überschritten werden dürfen: Max. 156 € für jeden Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € für jedes Kind.


    Gruss
    n1o

    Vielen Dank für eure Comments.


    Eure unterschiedlichen Meinungen akzeptiere ich vollkommen, und ihr habt in allen Punkten recht.
    Man müsste hier meiner Meinung nach ein "gesundes Maß" in die Gesetzgebung einfliessen lassen. Eines steht jedenfalls fest, sollte der Konsum und Verkauf gesetzlich verboten werden, führt dieses zu einem neuen Zweig der organisierten Kriminalität. Unsere Bestreben ist, ich glaube ich schreibe hier im Namen aller, generell die Kriminalitätsraten herabzusetzen. Dieses gilt natürlich auch, gerade bei jungen Menschen, die durch den Konsum von Alkohol enthemmt werden und dementsprechend aggressiver vorgehen und dadurch verbunden schneller zu Straftaten neigen, als ohne Alkohol. Einige können mit dem Konsum gar nicht umgehen und verkörpern plötzlich eine andere Persönlichkeit.


    Ich selber trinke eher wenig Alkohol, ja, wann hat man dazu noch Zeit. Auch fällt bei mir generell das sogenannte Feierabendbier nach einer Nachtschicht weg. Davon halte ich gar nichts.
    Auch zwischen den Dienstzeiten trinke kein vermehrten Alkohol.


    Wenn, bin ich eher ein Weintrinker, kein Bier- oder Schnapstrinker.


    Abschließend noch einige hilfreiche Infos:
    --> Wiki - Unmittelbare physiologische Wirkung
    --> Wiki - Todesursache Alkoholmissbrauch
    --> Wiki - Gesetzliche Beschränkungen


    Gruss
    n1o

    Bei mir ist eigentlich auch immer das Problem, dass ich nie "NEIN" sagen kann. Ich bin eben ein sehr hilfsbereiter Mensch.
    Ich denke mal, dass ich in den nächsten Monaten nur noch 150 , max. 160 Std., im Monat machen werde. Den Rest hole ich mir dann wieder vor der Tür auf der Reeperbahn. ;)


    Gruss
    n1o

    .... Die U-Bahnwache gehört zumindest auf dem Papier zu 51% der Stadt München, Securitas hat nur 49% an der Gesellschaft soweit ich informiert bin.


    So ist es. Nicht nur der MVV möchte das die Münchener U-Bahnwache mit Schusswache rumläuft, sondern die dortige Polizei auch.
    Ein Minister hatte mal vor einiger Zeit versucht, dieses zu kippen, dann bekam er die obige Antwort, fertig. :P



    Gruss
    n1o

    @ DMA


    Vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe schon mit deinen Kollegen auf den Hamburger HBF gesprochen. Was du sagst ist wahr, dennoch sagten diese, dass man sich trotzdem bewerben sollte, gute Leute habe immer eine Chance.
    Als Sub in der DB Sicherheit verdiene ich um die 9 Euro pro Stunde. Gehört habe ich ausserdem, dass bestimmte Stunden geleistet werden müssen, um die 180 Std. mit Festgehalt (bei der DB Sicherheit). Dieses soll sich laut Angaben eines Kollegen von mir, dessen Bruder Teamleiter bei der DB Sicherheit in HH ist, um ca. 1200 Euro netto berufen. Wenn man mal den Stundenlohn diesbezüglich ausrechnet, ist dieser nicht schlecht.


    Besteht die Möglichkeit, Überstunden zusätzlich zum Festgehalt der DB Sicherheit dazuzuverdienen?


    Wenn nicht, komme ich als Sub auf mehr Geld. In der Objektbewachung kam ich schonmal auf ca. 1800 Euro netto. Trotzalledem ist die Objektbewachung nicht mein Ding. Zwar habe ich auch früher in der S-Bahnwache ab und zu die Kehren (S-Bahn) bewacht, dieses war allerdings eine gute Abwechselung in bezug auf den harten "Sicherheitsalltag" in der S-Bahn.



    Gruss
    n1o

    Apropos, wie sieht es bei der DB Sicherheit mit der Bezahlung aus?
    Welche Stundenlöhne werden z.Z. bezahlt und wie hoch ist dieser?
    Gibt es Löhnerhöhungen für Mitarbeiter, die länger im Team sind?


    Ich bin zur Zeit am Überlegen, ob ich vorerst durch einen Subunternehmer, eigentlich tue ich dieses ungern, in die DB Sicherheit gehen soll. Zur Zeit mache ich Objektbewachung, dieses ist eigentlich gar nicht mein Ding. Soetwas sehe ich mehr als Service an. Ich muss dahin zurück, wo ich einst herkam, in den ÖPNV, S-Bahn oder Fernzug-/Regionalzugüberwachung oder spezifisch Einsatz in den Problembahnhöfen Deutschlands. Ich würde dafür in ganz Deutschland umziehen, ausser in den Osten, dort ist die Bezahlung einfach zu niedrig.
    Wie oben geschrieben, das Spektrum der Sicherheitsbranche ist breit und gross und jeder hat so seine Vorzüge, der Eine möchte alleine lieber auf seinem Objekt verweilen und möglichst seine Ruhe haben, der Andere braucht die tägliche Herausforderung als Ladendetektiv oder Wachmann im ÖPNV.



    Gruss
    n1o

    @ badisch_nsl


    "Ohne weiteres Fesseln" habe ich nicht geschrieben. Und schon gar nicht zur Vorbeugung.
    Also höre bitte auf, mir etwas zu unterstellen. Du denkst wirklich von mir, dass eine Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO Abs. 1 ausreicht, einen auf frischer Tat gefassten Täter (Erschleichen von Leistungen), zur Vorbeugung Handschellen anzulegen oder zu fesseln? Nein, natürlich nicht.
    Du brauchst mir bestimmt nicht zu erklären, was ich tun darf und was nicht. Ich weiss das selber. Nicht nur du bist hier sachkundig oder sry, magst du es nicht, dass es andere auch gibt, die sich auskennen?
    Eine Festnahme begründet nicht automatisch die Fesselung. Diese ist jedoch weit gefächert. Eine Fesselung eines geschnappten Täters, der sich nicht wehrt oder keinen Anreiz zur Flucht gibt, braucht nicht gefesselt werden. Das ist rechtswidrig. Ich habe oben geschrieben, Verhältnismäßigkeit/Geeignetheit. Das sollte für dich als SMA verständlich und nachvollziehbar genug sein.


    Desweiteren glaube ich, was BayerLA geschrieben hat. Man befindet man sich da auf einem dünnen Eis, klar. Dennoch habe ich nie Probleme oder Verurteilungen wegen Übergriffe gehabt. Auch bei schwerwiegenden Fällen, nach einem Angriff mit einer Waffe/Messer/Spritze, wurde die Acht umgelegt zwecks Eigensicherung und Schutz der Fahrgäste in der S-Bahn. Auch das CS-Gas, das man früher tragen durfte, habe ich nie benutzt, die MagLite dennoch ein paar Male. Mit SchußWaffe (CS-Gas) allerdings, sind wir alle früher zum Dienst gegangen, das hatte aber andere Gründe. Man hatte schon früher Kennschilder in der S-Bahn (1000 - Nr.), ich hatte damals 1032 und wenn der Dienst nur auf dem HBF HH stattfand (0000 - Nr.), ich hatte dort 0006, gehabt und das nicht ohne Grund. Auf der anderen Seite trug man noch ein Schild, "Im Auftrag der Deutschen Bundesbahn". Beide Schilder sind noch heute in meinem Besitz.


    Sicherlich gibt es auch solche Verurteilungen, dennoch gibt es ja Berufungsgerichte und fähige Anwälte, die sich auf Grundsatzurteile des BGH berufen. Ich lasse mich durch solche Urteile nicht abschrecken und verfahre so heute weiter, wie früher auch.
    Genauso ist es mit der Unterlassenen Hilfeleistung. Für ein "Tun", verkehrt oder auch nicht, kann dich jeder Anwalt herausboxen, selbst wohlmöglich, es kommt sehr häufig vor, beim Vorbeifahren von Autos an der Unfallstelle. Aber das Unterlassen eines Anrufes bei der NSL, das verzeiht kein Richter.



    Gruss
    n1o



    Fullquote entfernt. colle

    @ badisch_nsl


    Ich merke gerade, dass wir aneinander vorbeireden, egal, was auch immer. Ich möchte mich auch nicht mit dir streiten, ich sage nur, ich weiss, was ich tue und weiss, wie weit ich gehen darf.
    Fertig.


    @ All




    @ BayerLA


    Ihr habt rechtens gehandelt. Genauso hätte ich auch gehandelt.



    Gruss
    n1o



    Fullquote entfernt, Link gesetzt
    Ein Zitat ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. (Wiki)
    Ein kurzer Auszug reicht daher völlig. colle

    Zitat von badisch_nsl

    Da gibts halt dann doch den kleinen Unterschied:
    Die Polizei hat ihre Einsatzmittel nicht nur zum Zwecke der Selbstverteidigung wie der gemeine Sicherheitsmitarbeiter.
    Das Zwangsmittel "Unmittelbarer Zwang" ist ein Begriff? Das wird unter anderem auch schon mal mit den zur Verfügung stehenden Einsatzmitteln durchgesetzt.
    Und derartige Befugnisse hat halt kein Sicherheitsmitarbeiter.


    Selbstverständlich ist das mir bekannt, und du hast natürlich auch recht.
    Auch bei der Polizei gilt die Verhältnismäßigkeit (der Mittel) und diese darf auch nur Kraft diverser Gesetze in die Grundrechte anderer Menschen eingreifen.
    In erster Linie ist die Polizei nach dem Legalitätsprinzip nach § 163 StPO verplichtet, Gefahren abzuwenden und Straftaten zu verfolgen. Weiteres ist dort den ff. §§ und aus dem PolG der Länder zu entnehmen.
    Man vergleiche dieses mit dem "Generalauftrag" eines SMAs, dessen Pflicht (Garantenstellung) es ist, für Schutz und Sicherheit Sorge zu tragen, Ordnung und Sicherheit aufrechtzuhalten, Schäden und Gefahren abzuwenden. Man braucht, wie du weisst, dazu keine hoheitlichen Rechte.
    Ich habe Polizisten kennengelernt, eigentlich traurig aber wahr, die nicht wussten, dass sie auch ausserhalb ihres Dienstes, frisch ertappte Straftäter, festnehmen können und dürfen, auch ohne ihre hoheitlichen Rechte.
    Auch FKSS'ler, die in der DB Sicherheit tätig sind und sich von Querulanten im DB Regionalzug haben anspucken lassen und nicht wussten, wie sie darauf agieren sollten. Auch hier ist, auch wenn der Straftatbestand mindestens nach § 185 StGB erfüllt, auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten und nicht gleich mit z.B. MES Tonfa "dezent loszuschlagen".


    Zitat von badisch_nsl

    Ähnlich... äh, ja. Nur sehr begrenzt ähnlich, insbesondere wenn es darum geht, was der Sicherheitsdienst darf und was nicht.
    Und vor allem auch was er mit seinen Einsatzmitteln wann was darf und was nicht.


    Als ehemaliger ÖPNV'er, der früher im SOD (Sicherheits- und Ordnungsdienst) in der S-Bahn Hamburg tätig war, kann ich wohl sehr behaupten, dass der Dienst ähnlich eines Polizisten war. Man suchte nach Ansprechgründen, z.B. Füße auf dem Sitz, Belästigung anderer Fahrgäste etc. als Uniformierter, als Ziviler war man mehr auf Prävention bedacht, also das Verhindern von Straftaten in der S-Bahn/HBF unter den Fahrgästen.
    Durch die mir übertragenen Besitzdienerrechte, natürlich ist man weisungsgebunden, und der Jedermannrechte, reichte es völlig aus, notfalls in die Grundrechte von Menschen einzugreifen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorlag.
    Auch ohne Besitzdienerrechte darf ich jederzeit in meinem ehemaligen "Wohnzimmer", der S-Bahn/HBF HH, eingreifen und ggf. Menschenrechte einschränken, und dabei ist es ganz unrelevant, ob ich im Sicherheitsdienst bin oder nicht, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt (StGB sichert mich diesbezüglich ab).


    Zitat von badisch_nsl

    Darfst du denn "einfach so" fesseln? Bei einem Schwarzfahrer?
    Mit welcher Begründung? Rechtsgrundlage?


    Die Acht ist ein Mittel zum Zweck. Ich möcte jetzt nicht Beispiele aufzählen, jeder SMA sollte wissen, wann man fixieren darf (Eigensicherung). Nicht nur der Festgenommene hat Schutz auf körperliche Unversehrtheit, sondern der SMA auch. Verhältnismäßigkeit/Geeignetheit spielen hier eine grosse Rolle.



    Gruss
    n1o

    @ DMA


    Keine Panik! Es sagt ja auch keiner was. Warum möchtest du von der Polizei nichts hören? Ich finde es schon wichtig, dass man das mal anschneidet, was ein Beamter mit hoheitlichen Rechten (Polizeivollzugsdienst) so alles tragen darf.
    Im Grunde genommen, ist der Dienst z.B. in der S-Bahn Hamburg, dort diente ich 2 Jahre (1992-1994, S3 Neugraben, jetzt geht sie bis nach Stade) und 1 Jahr direkt auf dem Hamburger Hauptbahnhof, ähnlich eines Polizisten. Man lief damals auch zivil und uniformiert. Zu dieser Zeit löste der BGS die eigentliche Bahnpolizei ab. Der erste Sicherheitsdienst in der Hamburger S-Bahn hieß GFE (Gesellschaft für Eigentumsschutz mbH, Standort Reeperbahn). Aus GFE wurde RK-Sicherheit. Später fusionierte Raab-Kaarcher-Sicherheit mit Securitas (sollte bekannt sein), die heute noch, neben der 2006 gegründeten DB Sicheheit, dort als Sub-Unternehmer arbeiten.


    Ich selber würde niemals für Subs arbeiten, denn da wird noch unterschieden, jedenfalls in Hamburg. Soweit ich gehört habe, dürfen Subs in der Regonalverkehrsüberwachung nichts zusätzlich an eigener Sicherheit tragen.
    Berichtige mich, wenn ich falsch liege. Wenn man nicht mal mehr eine Acht tragen darf, braucht man notfalls zum Fixieren von Straftätern nach § 265a StGB, dann frage ich mich, ob man SMA ist oder nur ein Dulli.
    Ich finde es persönlich unfair, dass die DB Sicherheit solche Unterschiede macht, zwischen ihren eigenen Personal und den DB Subs.



    Gruss
    n1o

    So ist es.


    Gerade für die Kollegen im Osten, also im Bundesland Thüringen, wird sich die Forderung der GÖD gut zu Buche schlagen. Immerhin wurden normale "34a'ler" mit nur 4,76 pro Std. dort entlohnt. Die nun gestaffelten Lohnforderungen, die bis 2013 in 3 Stufen auch gestaffelt werden, werden für alle Bundesländer auf einen Bruttolohn von 7,50 pro Stunde einheitlich gesetzt. Die Bundesländer Bayern und Baden-Würtemberg werden ohnhin schon den gutbezahlten Tarif freiwillig noch mit einem kleinen Ovolus erhöhen.
    Letztendlich müsste man dann noch mit den GSSK und FKSS - Löhnen, hier Thüringen (FKSS = 6,72 Euro/Std, GSSK = 6,56 Euro/Std) auch noch mehr fordern, wenn man bedenkt, dass z.B. eine Fachkraft für Schutz und Sicherheit in Bayern tariflich einen Stundenlohn von 13 Euro bekommt + den guten Nachtzuschlag von 25%, 20 - 6 Uhr.


    ...Aber das wird auch noch kommen.



    Gruss
    n1o

    Und dazu Azubis mit mit EKA an der Koppel Streife laufen !!!!!!!!!!!


    Warum auch nicht!? Der EKA wird meines Wissens bald von der gesamten Polizei eingesetzt werden. Ich finde es definitiv richtig, SMAs mit diversen "Abwehrmöglichkeiten" auszustatten, gerade im ÖPNV (SOD), in den Problembahnhöfen, hier Hamburg. 1992 diente ich dort 1 Jahr direkt, zivil und uniformiert, damals war es noch nicht notwendig, eine Sachkundeprüfung abzulegen, damals reichte der § 855 BGB völlig aus, um die mir übertragenden Besitzerdienerrechte auszuüben, natürlich gab es die Jedermann-Paragraphen damals auch schon. Man genoss eine 6wöchige "Quick"-Ausbildung bei Protectas, genau am Hamburger HBF gegenüber.


    Ich persönlich finde, dass einige Senatoren mit den Leben der, ja, sowieso unterbezahlten SMAs spielen, denn Herr Ole von Beust möchte wahrschienlich, hiermit bitte ich ich um Entschuldigung, mit "Wattebeuschchen" werfen, um den Besitz unseres Auftraggebers zu schützen. Was passiert, wenn der Tag X kommt, der Partner eine schlechte Absicherung gemacht.....


    Ich habe es schon erlebt damals, mit den Crash-Kids, in Hamburg, in der S-Bahn, "wupp" war der Ballerman fast im Gesicht. Mein Partner machte seine Absicherung während der Maßnahme gut und zog die Mag-Lite, die gab es gleich voll auf die Hand....


    Vielen Dank, Patrick...



    Gruss
    n1o