Beiträge von Fump

    Es gibt da schon ein paar drucktechnische Unterschiede...


    GWT streikt, kein Geld in Banken, Geschäften und Automaten. Personalersatz fast nicht zu leisten
    Sicherheit streikt, höhere Gewalt bei Versichungsschäden, im Pfortenbereich können u.U. andere MA einspringen


    in sicherheitsintensiven Bereichen übernimmt u.U. (z.B. Bahnhöfe, ÖPNV) die jeweilige Polizeibehörde den Part.


    Gilt natürlich nicht überall, lässt den Druck aber teilweise auch verpuffen oder ins Gegenteil verschwinden.


    Die LusSis sind hier eindeutig in einer guten Position, da die zuständige Behörde sehr schnell an den rand der Leistungsfähigkeit gebracht wird und der Druck durch Bevölkerung immens sein kann... wenn es richtig kommuniziert ist.

    Geb ich Dir recht... allerdings muss man immer auch noch eine Blick auf die Lebenshaltungskosten in der jeweiligen Region werfen.... wobei das auch schon lange nicht mehr fair berücksichtigt wird...

    Wie jetzt?

    Zitat

    Ab jetzt braucht keiner mehr Verdi die Schuld für beschissene Stundenlöhne geben jetzt nicht mehr


    Ich drücke es jetzt mal überspitzt aus...


    Jahrelange geht den Gewerkschaften am Arsch vorbei was mit den Wachleuten ist.... jetzt wittern Sie die Chance im Fahrwasser mitgezogen zu werden und bewegen sich etwas.... Versäumnisse (Öffentlichkeitsarbeit in der Branche) werden schnell ignoriert, Schuld ist jetzt das dumme Arbeitervieh das nicht sofort voller Zuversicht und Vertrauen alles riskiert, was nur so desolat sein kann, weil sich Jahre nicht drum gekümmert hat....

    Das eine ist die Mobilisierung der Mitarbeiter... das andere die Ersetzbarkeit, in fast keiner anden Branche lassen sich "Quertreiber" soll schnell austauschen wie bei uns.
    Hier zu posten das diese zufrieden wären, verkennt völlig die desulate Situation in den sich einige, vieleicht sogar die Mehrheit, befinden. Gebeutelt von beschissenen TVs, zweifelhaften Gewerkschaften und einem Konkuerenzkampf der üble Formen annehmen kann.


    Wenn für einen Menschen die Existenz auf dem Spiel steht, setzt er Prioritäten, lieber Scheisslohn von dem man gerade so leben kann akzeptieren, als kurz nach Erhöhung (oder sogar ohne) als Ergebnis seinen Job und seine Existenz zu verlieren.

    um das jetzt nicht unnötig zu dramatisieren...


    drehen wir doch mal zurück auf die Ausgangsfrage:

    Zitat

    Frage 1: Wie soll sich ein Angestellter der DB Sicherheit verhalten wenn z.B ein Junger Mann nicht im Raucherbereich eine Zigarette raucht, sondern daneben. Meiner Meinung nach würde ich Ihn freundlich darauf hinweisen, dass er doch bitte in den Raucherbereich solle. Evtl würde ich es ihm auch ein nettes zweites und drittes mal sagen, aber falls er darauf nicht den Raucherbereich aufsucht, würde ich ihm einen Platzverweis aussprechen ( er solle das DB Gelände verlassen). Falls er dann nicht reagiert würde ich ihm mit einem Hausverbot und einer Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch drohen. Nun meine Frage : Soll man in diesem Fall als DB Mitarbeiter den jungen Mann packen und vom DB Gelände bringen, oder die Polizei rufen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ?


    ->


    Zitat

    Darf in Bahnhöfen noch geraucht werden, wüsste ich jetzt nicht genau.
    Wenn du ihn drei mal aufgefordert hast mir den rauchen aufzuhören ist er mir seiner Kippe fertig, Problem gelöst.
    Anpacken ist schon mal gar nicht, hat er sich angegriffen, wohl nicht.
    Platzverweis geht sicher, kommt er dem nicht nach, Polizei sollte helfen, das gibt es sicher noch andere die das genauer beantworten.


    Zitat

    Rauchen im nicht gekenntzeichneten Bereich am Bstg. (Bahnsteig) klar verstoß gegen die Hausregeln/Hausordnung. aber da einen Fass auf zu machen und die Cops in Blau rufen würde ich nicht machen. Klar kann man den/die jenigen/jenige darauf hinweisen in den Bereich zu rauchen und dann weiter gehen. Man macht sich bei diesen Punkt schnell lecherlich.


    Zitat

    1. Kommt sag ich mal drauf an, wie weit die Person vom Raucherbereich wegsteht, um eine Belehrung durchzufuehren ohne sich laecherlich zu machen. Als erstes spricht man die Person hoeflich an und bittet sie in den Raucherbereich zu gehen. Kommt er dieaer Bitte nicht nach, haben wir dann bei uns z.B. die Möglichkeit 15€ Vertragsstrafe mithilfe unsere MT-Geräte auszustellen. Und wenn es ein fahrkartenpflichtiger Bereich ist den Fahrausweis bzw. Bahnsteigkarte zu verlangen.
    Natürlich kann man die Person auf Grundlage der Beförderungsbestimmungen von der Weiterfahrt auch ausschliessen und zur Not auch vom Gelände mit leichter körperlicher Gewalt entfernen. Jedoch sollte man immer wirklich abwägen ob man wegen einer Zigarette so einen Aufstand macht.


    Das mit der Vertragsstrafe ist so eine Sache, scheint in den RBs unterschiedlich geregelt zu sein. Hm... hängt vielleicht auch am MT inkl. Vereinbarung mit S&S. Es gibt noch RBs mit Bahnsteigkarten? Ich erinnere mich dunkel an so etwas in Hamburg... sehr lange ist das her.


    Ich bin jetzt ehrlich gesagt überfragt wie es mit der Beförderungspflicht bei einer U-Bahn ist (wobei ich nicht annehme das die gesetzliche Grundlage eine andere ist, weiss jemand etwas?) Aber eine andere ketzerische Frage... was gilt denn am Bahnsteig im Bahnhof, die Hausordnung oder die Beförderungsbedingungen oder beides? Ähm.... DB Bahnhof, keine U-Bahn ;)


    Spinnen wir das doch mal durch....


    Der Typ raucht auf dem Bahnsteig, wird angesprochen, ist uneinsichtig, erhält einen Verweis, zeigt seine Fahrkarte vor Berlin - München Normalpreis mit Reservierung, es wird ein HV angedroht, wird am Arm gepackt (leichte körperliche Gewalt) und jetzt kommt der Zug rein der Reisende schmeißt seine Kippe ins Gleis...

    Äpfle bleiben Äpfel und Birnen Birnen... vermischen ergibt Obstsalat und mit den Zutaten nicht einmal einen gehaltvollen....


    Wir reden nicht von vagabundierenden, alkoholisierten, rauchenden Vandallen die darauf warten eine Sachbeschädigungsflut in einem Zug zu verursachen sondern von einem Ottonormaldurchschnittsraucher der dem Rauchverbot nicht sofort nachkommt...


    Er raucht, wird angesprochen, kooperiert nicht und bekommt dann (obere Ausführung) ein HV,möglicherweise sogar einen Beförderungsausschluss... andere Mittel werden nicht angewandt (Verweis, mit Unterstützung der BPol verweisen etc)... wir sollten doch nicht anfangen eine A-Bombe auf Spatzen zu werfen (von Kanonen will ich da gar nicht mehr sprechen). Erst einmal im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die Mittel ausschöpfen, sind diese ausgeschöpft, geht es weiter....


    Auch ich erlebte Vorfälle die mit einem Raucher am Bahnsteig begangen und in Handschellen auf der Wache endeten... vielleicht auch ein wenig dem Umstand geschuldet das man eine begonnene Maßnahme durchgezogen hat. Ich persönlich finde fast nichts schlimmer als eine angelaufene Maßnahme bei massiver Uneinsichtigkeit abzubrechen, in Ausnahmefällen ist dies aber auch der letzte Ausweg, u.U. auch im Rahmen der Eigensicherung oder des gesunden Menschenverstandes... aber das sind rare Ausnahmefälle.


    Über die Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetzes auf einem Bahnsteig kann ich ein Gespräch mit einem kompetenten BPoler empfehlen... da kann sich eine OWI im wahrsten Sinne des Wortes in Luft auflösen, über die Anwendung des Hausrechts hingegen brauchen wir nicht diskutieren.


    Jemanden aus dem Bahnhof verweisen, den er 10 min. vor Abfahrt wieder betreten darf, oder vollständig von der Beförderung ausschließen sind zwei verschiedene paar Schuhe mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen...


    Wie sagte schon Polizeioberkommissar Hans Maybach immer: "Mensch bleiben"

    hm.... ich kenne jetzt zuwenig die gesetzlichen Grundlagen auf der Deine U-Bahn aufgebaut ist.... aber bei der DB einen Beförderungsausschluss wegen rauchens am Bahnsteiges, geht nach hinten los. Das ist nicht einmal mit einem gültigem HV möglich. Transport und Aufenthalt sind zwei getrennte paar Schuhe

    Zitat von Andi

    TAS kann man auch in der Notwehr/-hilfe einsetzen


    also mal ernsthaft, wer das im Einsatz hat und es nicht weiss, sollte sich schleunigst ein anderes Tätigkeitsfeld suchen....


    Zitat von Produzier misch nit

    Zeig es mir das man Tierabwehrspray auch in der Notwehr benutzen darf.


    :dash:


    Schläfst Du in Deinen Schulungen oder werden die in Mandarin abgehalten?


    Da fehlen einem echt die Worte....

    Im übrigen steht es jedem Arbeitnehmer frei sein Gehalt frei zu verhandeln (nach oben bei bestehendem TV)... auch wenn der TV 10,00 vorsieht, kann ich trotzdem 12 oder mehr aushandeln....

    Viele Asylbewerber, vorwiegend Schwarzafrikaner haben in ihrer Heimat extrem belastende Erlebnisse mit Uniformierten (Polizei, Militär o. auch SD) gehabt.... das sollte man sich bei seinem Dienst immer ein wenig vor Augen halten. HIer kann es sehr schnell zu völlig absurden Situationen kommen die schlimmstenfalls auch übelst eskalieren... ich hatte das einige Male während meiner Streifen im Bereich ÖPNV. Aus so einer Situation heraus hatte ich dann mal ein längeres Gespräch mit einem Betroffenen der etwas aus dem Nähkästchen plauderte was mich doch schon sehr erschreckte und die Angst bzw die Bedrohung durch die "Uniform" nachvollziehbar machte.

    Damit steht und fällt Deine Ausbildung... ohne Sachkunde wird es das gewesen sein, wobei es immer noch die Chance gibt die Prüfung zu wiederholen, wenn man wirklich mal ins Klo gegriffen hat.


    Selbst bei der DB Sicherheit laufen die Azubis später, wenn sie bereits einiges an Erfahrung haben (aus der Zeit als 3. Mann/Frau/ähm...) als Teil einer Doppelstreife... was bei vielen anderen Firmen teilweise ab dem Tag 1 Programm ist, weil man erst eingestellt wird, wenn man bereits die SKP in der Tasche hat... Hier nimmt die Bahn die Ausbildung sehr ernst und bietet, meiner Meinung nach, eine der... wenn nicht sogar die beste Ausbildung zur FaSuSi in Deutschland an.

    Von Deiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht? Dir ist aber schon klar das dies hier kein Raum ist, in der Du ohne irgendwelche Rücksicht deine Meinung ausleben kannst...
    Ich denke mal Du hast es etwas unglücklich formuliert, und weisst wann und im welchem Zusammenhang das Recht auf freie Meinungsäußerung eingefordert werden kann.