Äpfle bleiben Äpfel und Birnen Birnen... vermischen ergibt Obstsalat und mit den Zutaten nicht einmal einen gehaltvollen....
Wir reden nicht von vagabundierenden, alkoholisierten, rauchenden Vandallen die darauf warten eine Sachbeschädigungsflut in einem Zug zu verursachen sondern von einem Ottonormaldurchschnittsraucher der dem Rauchverbot nicht sofort nachkommt...
Er raucht, wird angesprochen, kooperiert nicht und bekommt dann (obere Ausführung) ein HV,möglicherweise sogar einen Beförderungsausschluss... andere Mittel werden nicht angewandt (Verweis, mit Unterstützung der BPol verweisen etc)... wir sollten doch nicht anfangen eine A-Bombe auf Spatzen zu werfen (von Kanonen will ich da gar nicht mehr sprechen). Erst einmal im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die Mittel ausschöpfen, sind diese ausgeschöpft, geht es weiter....
Auch ich erlebte Vorfälle die mit einem Raucher am Bahnsteig begangen und in Handschellen auf der Wache endeten... vielleicht auch ein wenig dem Umstand geschuldet das man eine begonnene Maßnahme durchgezogen hat. Ich persönlich finde fast nichts schlimmer als eine angelaufene Maßnahme bei massiver Uneinsichtigkeit abzubrechen, in Ausnahmefällen ist dies aber auch der letzte Ausweg, u.U. auch im Rahmen der Eigensicherung oder des gesunden Menschenverstandes... aber das sind rare Ausnahmefälle.
Über die Anwendbarkeit des Nichtraucherschutzgesetzes auf einem Bahnsteig kann ich ein Gespräch mit einem kompetenten BPoler empfehlen... da kann sich eine OWI im wahrsten Sinne des Wortes in Luft auflösen, über die Anwendung des Hausrechts hingegen brauchen wir nicht diskutieren.
Jemanden aus dem Bahnhof verweisen, den er 10 min. vor Abfahrt wieder betreten darf, oder vollständig von der Beförderung ausschließen sind zwei verschiedene paar Schuhe mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen...
Wie sagte schon Polizeioberkommissar Hans Maybach immer: "Mensch bleiben"