Hy
Aja mhh, Langeweile muss man haben, aber Bahn fahren macht doch Sicher immer Spass..
Heute Nacht ist Schanzenfest das wird ein Heidenspass^^ (bete: Bitte Zivil^^)
Mfg. Nico
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Aja mhh, Langeweile muss man haben, aber Bahn fahren macht doch Sicher immer Spass..
Heute Nacht ist Schanzenfest das wird ein Heidenspass^^ (bete: Bitte Zivil^^)
Mfg. Nico
Hey
Herzlich Willkommen
Ich möchte auch mal zur Polizei ist bestimmt cool dort zu arbeiten, auch wenn es schwer ist.
Mfg. Nico
Hy
Push, mich dürft ihr doch nicht vergessen^^
Mfg. Nico
Hy
HErzlich Willkommen.
Mfg. Nico
Hey
Seit kurzer Zeit, bin ich im besitz von Handfesseln. Eine Unterweisung habe ich auch erhalten, aber man kann sich ja nie genug Fortbilden deswegen wollte ich fragen ob ihr noch Tipps und Tricks habt um Handfesseln besser anzulegen, wie man Trainiert und was geht am schnellsten kaputt an den Handfesseln.
Diese Handfesseln wurden mir für meine Dienstliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt.
http://www.mehler-law-enforcem…f51299401ed877b05c354286c
NebenFrage: Bei einer Handschellen Öffnung (sry kenne den Fachbegriff nicht) klempt es, also ein Durchklicken ist zwar möglich aber mit halt ensprechend aufwand. Sollte ich am besten wieder umtauschen damit nix schief geht?
Mfg. Nico
Ich Stimme zu!
[quote author=daffi link=topic=7527.msg68793#msg68793 date=1252318647]
I§ 1
Das Wohl des Arbeitnehmers steht an erster Stelle. Es wird daher tunlichst vermieden, ihn mit konkret beschriebenen und zeitlich fixierten Aufgaben zu belästigen und ihn in seinem, von ihm frei zu gestaltenden Dienstablauf zu stören.
§ 2
...
[/quote]
[quote author=cdn94 link=topic=7472.msg68129#msg68129 date=1251220201]
Warum willst Du den schneller fahren? Dies macht doch gar keinen Sinn!
[/quote]
Eigentum schützen, sowie Personen die sich dadrin befinden weil auch die können ein auf die Mütze bekommen.
Ich danke für die Antworten werde mal nachher googeln nach den Bußgeld dings da.
Bis dann.
Mfg. Nico
Hey
Ich habe mal ne Frage:
Wenn wir einen Auftrag bekommen, wo eine Straftat begangen wurden ist und ich mit Dienstfahrzeug unterwegs bin und naja etwas schneller fahre als sonst aber immernoch so schnell fahre das ich mich und andere Verkehrteilnehmer nicht behindere bzw die Gefahr besteht eines Unfalles, würde die Polizei das durchgehen lassen?
Sonderrechte haben wir ja nicht.
Desweiteren wie schnell kann man fahren das man nicht so drangenommen wird wie Führerschein entzug.
MFg. Nico
Hey
Ich bin nun schon über 1 Jahr bei Wachleute.de, leider zu spät geschrieben.
Mal ne Frage darf ich nun mein Simpson Avatare wieder reinmachen, ich fühle mich so leer.
und noch ne Frage, ich seh bei dem Kollegah "Wächter" der ist VIP Member wie wird man ein VIP.
Mfg. Nico
Hey
Ist der Namensmissbrauch eine Straftat und wenn ja wo steht es habe zwar gegoogelt aber irgendwie ist Googelt net mehr mein Freund.
Mfg. Nico
Hey
Ich bin verwirrt, aber freue mich das man hier viele Varianten hört. Es gibt keine Ideal Lösung. Also ich sag mal so ich habe nichst gegen die Flaschensammler nur "frech" finde ich es wenn ich daneben stehe und Sie durchsuchen den Müllbehälter.
Naja mal schaun was noch so dabei rum kommt.
Mfg. Nico
[quote author=bahn-popeye link=topic=7307.msg67616#msg67616 date=1250283631]
Nun geht diese Person aber nicht aus dem Bahnhof! Ich wende jetzt das Hausrecht an (§ 123 StGB) und tue dies mit einfacher körperlicher Gewalt (§ 855 - 860 BGB) und diese Person kommt zu Schaden durch meine Massnahme. Die Person zeigt mich jetzt wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) an. Der Staatsanwalt macht aber daraus ein gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) weil mein Kollege behilflich war, somit gemeinschaftlich begangene Körperverletzung, jetzt kein Antragsdelikt mehr sondern Offizialdelikt (kann nicht mehr vom Geschädigten zurückgenommen werden).
Wenn mich dann der Richter nach der Verhältnismässigkeit meiner Massnahme fragt bevor er mich verknackt, kann ich dann nur sagen: "Ah brabel, brabel, brabel (schäm)"
[/quote]
?????.... Soll ich etwa wenn die Person trotz aufforderung mein Hausrechtsbereich nicht verlässt, soll ich dann kein körperlichen Zwang anwenden?
Soll ich extra die Polizei rufen, damit die uns auslachen können?
MFg. Nico
Hey
Also ich habe letzten einen einen Verweis erteilt weil er in der Bahn während der Fahrt in den Behälter dursucht habe und habe in meiner großen Güte den kein Hausverbot erteilt, dafür hat ein andere wiederum weil er meinte es ist ihm egal und so ein Hausverbot bekommen. Ich habe ja nichst dagegen aber wenn ich in Dienstkleidung neben den stehe und die da reingreifen, ohen witz dann platz mir der Arsch!
Naja jeder kann es machen wie er möchte......
Mfg. Nico
[quote author=Mapi link=topic=7307.msg66666#msg66666 date=1248855686]
Solange die Leute nur die Pfandflaschen rausholen und keine Sauerrei dabei veranstalten finde ich es in Ordnung.
[/quote]
Hey
Nein, es ist nicht In Ordnung
1. Verstoß gegen die Hausordnung
2. Er kann sich verletzten da spitze gegenstände in dem Müllbehälter finden, und wer ist der Garant und hat für die Sicherheit zu sorgen....
3. Wenn ich nicht da bin, kann er das machen.
P.S. Was ist nun mit dem besagtem "Gerichtsurteil" hat da jemand ne Info?
Mfg. Nico
Hey
Info:
Es bleibt alles wie beim alten Umgang mit den Schwarzfahrer.
Mfg. Nico
Hey
Heute hat ein Reisender mal wieder im Müllbehälter gestöbert nach Pfandflaschen.
Und es kammen die Fragen: warum, wieso, weshalb, darf ich das nicht.
Ich sachte ihm:
1. In der Hausordnung nicht gestattet ist
2. Zur Eigenden Sicherung (Verletztungsgefahr)
3. Eigentum der DB
----------------------------------
Person meinte dann das es gar nicht das Eigentum der DB ist..... ich so zu ihm dann ungefähr ???HÄÄÄ???
und er war der Meinung das es ein Gerichtsurteil geben soll, wo das festgelegt ist.
Nun die große Frage gibt es ein Gerichtsurteil?
Mfg. Nico
Hey
Also ich denke mal wenn man nicht oft auffällt und sein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlt, passiert halt nichts da der zvilrechtlich bezahlt wird. Aber wenn man 2000, - € schulden schon beim HVV / oder sonst wo hat. Ich denke mal dann wird schon Polen offen weil dann kommt nicht mal
§ 153 Abs. 1 StPO in betracht.
* Da ich ja auch mich unterhalte mit den "Unkunden" habe ich in Erfahrung gebracht das viele erst nach mehreren Sachen bestaft werden. Ich habe da immer eine Person die kenne ich schon seit meiner Ausbildung 2006, mit dem unterhalte ich mich halt normal ist ein ganz netter Kerl tut keiner Sau was, das einzige was er halt macht ist den Müll durchsuchen und "Schwarzfahren" bzw hat ein bestehendes Hausverbot. Nach ca. 1 Jahr wo ich ihn halt desöfteren zum Vorfall gebracht habe und der HVV / DB wohl zur Anzeige gebracht hat wurde der "Unkunde" zu einer Freiheiststrafe von 18 Monaten bestraft.*
Deswegen Verbrechen / Vergehene lohnt sich nicht. Immer aktiv schreiben schreiben und wie der Chef immer sagt: Durchhalten
MFg. Nico
Hey
mhh gute Frage, aber bist du dadurch eingeschränkt im Dienst?
Mfg. Nico
Hey
find ich schön , dass es noch ehrlich Menschen gibt.
Mfg. Nico
Allo
Menja sowut Nico
das widanja Nico