Ehrlicher Finder gibt Geldtasche mit 30 000 Euro bei Polizei ab

  • Der Newsticker


    Zitat


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    Eine Mitarbeiterin hatte die Einnahmen bei einer Bank einzahlen wollen. Bevor sie sich in ihr Auto setzte, legte sie die Geldtasche allerdings auf das Fahrzeugdach und unterhielt sich mit einer Arbeitskollegin. Anschließend fuhr sie los. Als sie wenig später erschrocken feststellte, dass sie die Geldtasche auf dem Autodach vergessen hatte und anhielt, war die Tasche weg. Völlig aufgelöst alarmierte sie die Polizeieinsatzzentrale und meldete den Verlust.
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  • Wer bezahlt denn dem rechtschaffenden Finder die 3% Finderlohn (§ 971 BGB)? Sind immerhin so um die € 900,00! :rolleyes: