Ich meinte nicht den Sicherheitsbeauftragten der Bewachungsfirma, sofern ??berhaupt vorhanden, sondern den des Bautr?¤gers. "Sicherheitsbeauftragte" k??nnte nach bestehenden Bestimmungen auch die Kaltmamsell aus der Kantinbe werden, wenn nur die Kopfquote des direkten Arbeitgebers zu erf??llen ist: bis 20 Versicherte kein Beauftragter n??tig, 21-100 Versicherte 1 Beauftragter, 101-200 Versichete 2 Beauftragte u.s.w.
Sicherheitsbeauftragte auf einer Baustelle k??nnen nur Fachkr?¤fte f??r Arbeitssicherheit werden oder h??her Qualifizierte!
Normalerweise z?¤hlt der betriebliche Arbeitsschutz auf einer Baustelle nicht zur Garantenpflicht des Wach- und Sicherheitsunternehmers. Im Zuge der mehr oder weniger bereitwilligen Mit-??bernahme weiterer Dienstleistungen, beispielsweise werden in zahlreichen Verwaltungsobjekten auch Schmutzw?¤sche-Entgegennahmen und Auslieferungen gereinigter Kleidung den Wachleuten zugemutet, verspicht man dem Bautr?¤ger immer h?¤ufiger auch die ??berwachung von bautechnischen bzw. Arbeitsschutzvorschriften. Dabei gibt es gelegentlich auch heftige Auseinandersetzungen zwischen Bauleitung und Polier, die unterschiedliche Meinungen zum Thema Arbeitsb??hnen etc. haben k??nnen. Der Wachmann steht in der Mitte und versteht nur Bahnhof. Der Handwerker, der sich nicht vorschriftsgem?¤?? absichert und sich vom Wachmann nichts sagen lassen will wg. Arbeitsbehindertung, br??llt auf den armen Wachmann ein.
Der Bewachungsunternehmer klopft salbungsvolle Spr??che und zieht sich in sein B??ro zur??ck. Da w?¤re es doch gut, selber ein wenig mehr Bescheid zu wissen - oder nicht? Man lernt ja auch Aufzugbefreing und wird vom T??V gepr??ft, man macht alle 2 Jahre wiederholte Ersthelferausbildung, einen F??hrerschein etc. - warum dann nicht auch eine ordentliche Arbeitsschutzausbildung?
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