Beiträge von investigator

    Pavlik?
    Der Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg ehrte auch in 2007 wieder die Gewerkschaftsmitlieder, die uns seit 25 Jahren oder viel l?¤nger die Treue halten. Die erste Ehrung f??r Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fl?¤ming, Brandenburg und Potsdam fand am 2.11.2007 in Potsdam in der Gastst?¤tte â??Zum Lindenhofâ?? statt. Bezirksgesch?¤ftsf??hrer Marco Pavlik hielt die Laudatio auf die Jubilare und ehrte sie.
    (http://potsdam-nwb.verdi.de/be…and/jubilarehrung_potsdam)


    Wusste gar nicht, dass ver.di bereits ??ber 25 Jahre lang im Osten ihre segensreiche Wirkung entfaltet. Ist nur leider nichts zu sp??ren von den Kollegen, die dort fiktiv eingestellt wurden, nach Ost-Tarif bezahlt werden, jedoch in Bayern arbeiten m??ssen. Ver.di unternahm dagegen noch nichts. Ist wohl besser, gleich einen Streik vom Zaun zu brechen und Bewachungsauftr?¤ge zu torpedieren. Nichtstreikende Kollegen werden sich ins F?¤ustchen lachen nach der zu erwartenden neuen Auftragsverteilung an zuverl?¤ssige Bewacher...

    In großformatigen Anzeigen werden Nachwuchskräfte gesucht, die nach einer viermonatigen Ausbildung sehr attraktive, gut bezahlte Jobs bekommen. Info unter
    http://www.muenchner-u-bahnwache.de


    Bei dieser Gelegenheit weise ich erneut darauf hin, dass eine [edit] Organisation in Sachsen sich um Vermittlungsgutschein-Inhaber bemüht mit der unwahren Behauptung, zur U-Bahnwache (Securitas GmbH ÖPNV) zu "vermitteln". Von der GF wird dies entschieden bestritten. Man möge also einer Personalservice GmbH in Dresden bzw. ihrer Briefkastenfirma "A..." in Birmingham und deren lt. BA nicht existierenden "Agenturpartnern" in Leipzig und St. Egidien nicht auf den Leim gehen! Ein seriöser Arbeitgeber hat es auch nicht nötig, sich schleimiger "Vermittler" bzw. Gutschein-Jäger zu bedienen...





    [size=8pt]wg. rechtlicher Bedenken entfernt[/size]

    [quote author=daffi link=topic=3925.msg33557#msg33557 date=1204292684]
    @ investigator


    Mal eine Frage:


    Darf ich Deinen Beitrag mal an die Quellen senden, die mir das Flugblatt zugesendet hat?


    Zwecks Stellungnahme.


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    [/quote]



    Aber klar doch, ich bitte darum!


    Und: Am < Mi 22.11.2006 > schrieb mir Frau R. in einer Anfragebeantortung, "voraussichtlich bis zum 06.11.2006 abwesend zu sein und daher meine Anfrage nicht beantworten zu k??nnen". Man vergleiche die Daten!
    Auf diese Antwort warte ich heute noch, wohl vergeblich, da zwischenzeitlich Austritt erfolgte (man jedoch auf Einhaltung der K??ndigungsfrist beharrte, rechtliche "Schritte" androhte und auf Fortzahlung der Mitgliedsbeitr?¤ge bestand trotz Informationssperre...)
    Gru??

    Die Flugblatt-Mitunterzeichnerin Frau R??denberg w?¤re besser beraten, sich um ihre lokalen Aufgaben und die in M??nchen herrschenden Zust?¤nde zu k??mmern. Dort werden nach wie vor massenhaft Leute mit Ost-Tariflohn (!) besch?¤ftigt, da sie zwar zu 130% in M??nchen arbeiten, jedoch fiktiv in "Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Th??ringen" eingestellt wurden - dort gibt es zur erschlichenen "Vermittlungsprovisiion" auch Arbeitsplatzsubventionen...
    Bek?¤men diese Leute ihren wohlverdienten Tariflohn nach dem allgemeinverbindlichen LTV f??r Bayern, w?¤re das ganze dreiste Gequatsche um den ohnedies absurden Mindestlohn zumindest in Bayern entbehrlich.


    W??rden ??ffentliche Auftraggeber von ihren Auftragnehmern nicht nur "Tariftreue" fordern, sonderen auch deren Einhaltung ??berwachen, h?¤tten Viele ebenfalls mehr als den geforderten Mindestlohn. Dann m??ssten allerding einige Dutzend Schmarotzer, sprich Subunternehmer, vom Markt verschwinden. Wom??glich w??rde dann auch die Chance f??r Beamte sinken, mit Beginn des Ruhestandes in der Wach- und Sicherheitsbranche unterzukommen..


    M??chtegern-"Agenturpartner" (die sie nicht sind lt. BA N??rnberg) sind sogar so dreist, seit Wochen via "Arbeitsvermittlung" in Leipzig Mitarbeiter f??r die M??nchner U-Bahnwache zu suchen, wovon die Gesch?¤ftf??hrung der U-Bahnwache nichts wei??. Letztes Schreiben dazu von heute (Auszug):


    Sehr geehrter Herr ----------------,
    unsere Anw?¤lte sind mit der Angelegenheit betraut.
    Nach Recherchen im Internet bin ich auf einem weiteren Fall - eine weitere Dame von Arbeitsnetzwerk - gesto??en. Ich denke nach unseren Schreiben (S------ und S---) wird der Spuk relativ schnell vorbei sein.
    Wir bedanken uns bei Ihnen f??r Ihre Informationen und Mithilfe beim Verdr?¤ngen solcher dubiosen Geldschneider. (Unterschrift eines der Gesch?¤ftsf??hrer)


    Die BA bleibt nach wie vor (wie auch ver.di) unt?¤tig und stellt weiterhin ihre Internet-Plattform (VA M) Betrugsaktionen zur Verf??gung. Vgl. dazu auch die Referenznummer 10000-1022083584-S
    http://jobboerse.arbeitsagentu…ct_id=3512637173266822460

    Die IHKen bestellen autark und eigenverantwortlich Prüfer, von deren Fachkunde sie überzeugt sind.
    Wo es um reines Abfragen katalogisierter Fakten geht, kann man m.E. auch "Quereinsteiger" akzeptieren.
    Wenn dann jedoch z.B. über strafrechtliche Überlegungen gemutmaßt wird und z.T. objektiv falsche Antworten erwartet werden, auf die der Prüfling nicht vorbereitet ist, sieht die Sache schon anders aus. Auch die DIHK-Musterfragen/Antworten bieten teilweise erheblichen Auslegungsspielraum und würden wohl nicht jeder fachkundigen Überprüfung standhalten.


    Da eine IHK-Prüfung, egal wo bestanden, bundesweit gilt, sollten auch bundesweit einheitliche und transparente Bestellungsregeln gelten. Das ist und bleibt Wunschdenken, ist mir schon klar. Zumindest sollte jedoch die Herkunft einer Qualifizierungung gewichtet werden: Etwa nach dem Motto: Werkschutzfachkraft geprüft in X = ok, geprüft in Y = bedenklich. Man hat ja auch mit der Gewichtung von Abiturnoten aus unterschiedlichen Regionen gute Erfahrung gemacht.


    Ein namhafter Veranstalter von mit Bildungsgutschein geförderten, sehr lange, viel zu lange dauernden Vorbereitungslehrgängen wirbt auch damit, dass sein "pädagischer Leiter" Vorsitzender einer IHK-Prüfungskommission ist. Das positive Prüfungsergbnis wird damit suggeriert. Es wäre einfacher, würde er auch gleich IHK-Prüfungsbscheinigungen verkaufen, wie er es teilweise mit seinen eigenen Werkschutzlehrgangs-Bescheinigungen ohne Teilnahme macht - oder 2 andere IHKen dies mit ihren Unterrichtungs-Bescheinigungen für nicht deutsch Sprechende via Subunternehmer tun...

    Hallo Kollege,
    das war wohl ein Missverständnis. Ich interessiere mich NICHT für eine Tätigkeit als Prüfer, sondern möchte wissen, WIE man Prüfer wird! Die Hinweise auf dieverse Veröffentlichungen sind mir sehr wohl bekannt, leider aber auch dort nichts als Blabla. Nirgendwo steht - und auch im BMWi sowie beim DIHK ist man völlig überfragt (oder tut zumindest so) - nach welchen fachlichen Kriterien man z.B. Mitgleid einer Sachkunde-Prüfungskommission werden kann, das juristische/strafrechtliche Fragen im mündlichen Teil formulieren und Antworten darauf bewerten darf.


    Ich selber hattte seinerzeit damit keine Probleme, treffe aber immer wieder Durchfaller, die nachzuforschen bemüht sind, was an ihren Antworten wohl falsch war. Ein (kleiner) Teil davon war m.E. jedoch richtig, darüber gibt es auch Korrespondenzen z.B. mit einem Innenministerium bzw. einer fachlichen Grösse. So wie immer wieder zu erleben ist, dass auf Rostlauben "TÜV" - neue Plaketten geklebt werden oder verdreckte Krankenhäuser mit dem QS-Brief nach DIN EN ISO 9001 ausgestattet werden (sog. TÜV-Pappe), so kann selbstverständlich auch mal ein Blindgänger in einer IHK-Prüfungskommission auftauchen. Wie kam er aber hinein und damit auf eine tolle Plattform für Eigenwerbung...

    Es gibt auch noch zahlreiche andere Lehrbehelfe und auch einen sehr guten Online-Lehrgang...


    Was ich aber schon seit Jahren wissen möchte: Welche fachlichen Anforderungen muss man erfüllen, um als Mitglied einer IHK-Prpfungskommission im Berech Wach- und Sicherheitsgewerbe bestellt zu werden-
    speziell im Fachgebiet Recht/Strafrecht?

    Offenbar ist dazu keine juristische Vorbildung erforderlich (=Jurastudium mit mind. 1. Staatsexamen) , wie auch im Sachgebiet Psychologie/Umgang mit Menschen eine Schusterlehre genügt. Bei den IHKen läuft es anders als bei den Handwerkskammern. Man gibt darüber auch keine Auskunft, und nicht einmal das BMWi in Berlin sieht sich dazu in der Lage. Ich habe nur so viel mitbekommen, dass man IHK-Prüfungsentscheidungen kaum anfechten kann, wie auch IHK-Unterrichtungsbescheinigungen nach 34a ihre Gültigkeit behalten, wenn es sich herausstellt, dass der Inhaber der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

    Ein Kollege benutzte regelmässig für seine zahlreichen Privatbriefe den Post-Freistempler des Kunden.
    Als man dahinter kam, gab es ein fürchterliches Donnerwetter mit Androhung des Auftragsverlusts.
    Heute ist dieser Schmarotzer selber "Sicherheitschef" auf diesem Standort...
    "Alles ist relativ!"

    Wechsle doch nach Haar bei München!
    Dort wird das Doppelte und mehr bezahlt - und Direktbeschäftigung obendrein geboten.
    Man besteht aber auf "Werkschutz I + II", das heißt, du müsstest bereits vori der Bewerbung 2 x 32 Stunden je 45 Minuten abgesessen haben.


    Klinikservice Haar GmbH
    Herr Kersten Steinbach
    Vockestr. 72
    85540 Haar, Kreis München

    Heute Nacht sah ich eine Fernseh-Reportage (Kanal leider ??bersehen) ??ber FKS-Kontrollen auf Baustellen in M??nchen. Hauptaugenmerk wurde gem. Interview auf Kontrolle des MINDESTLOHNES f??r georgische Bauhilfsarbeiter(!) gelegt. Dieser betrage nach dem Entsendegesetz 12,50 Euro.
    Frage an Gewerkschafter: Was hat der georgische Bauhilfsarbeiter, das ein einheimischer Wachmann nicht hat? Welcher Arbeitnehmer-Vertreter erdreistet sich, 7,50 zu fordern, wenn andere Berufsgruppen schon l?¤ngst 12,50 haben?


    Der FKS-Einsatzleiter stellte fest, dass es auf keiner kontrollierten Baustelle ohne Beanstandungen bleibt. Die Stundenaufzeichnungen seien vielfach gef?¤lscht. Ein ebenfalls interviewter Vorarbeiter und Baupolier grinsten nur dazu, und die Betriebsr?¤te der namhaften Baufirmen, die diese Sklavenarbeiter besch?¤ftigen, waschen ihre H?¤nde in Unschuld ...


    Vor einiger Zeit stellte ich auf einer Polizei-Baustelle ebenfalls Schwarzarbeit fest und informierte die damals amtierende Sozialministerin. Diese reagerte postwendend und schrieb mir, sie habe "die Baufirma fragen lassen, ob Schwarzarbeiter besch?¤ftigt werden". Diese habe dies verneint, und somit war der Fall abgeschlossen.


    Erg?¤nzung:
    http://www.br-online.de/bayern…-politikmagazin/index.xml
    Titel des Beitrags: "Im Visier der Fahnder - Razzia auf der Baustelle"

    @w?¤chter: richtig gelesen! Habe mich damit als "illoyal" meinen AG gegen??ber verhalten, der sich des guten Auftrags wegen nicht einmengen wollte, und einen objektiven K??ndigungsgrund gesetzt. Werde wohl oder ??bel die Konsquenzen tragen m??ssen - falls die "Amtsverschwiegenheit" nicht gewahrt wird (diese wurde mir aber versprochen...).


    Zum Facility Manager: Neuhochdeutsche Bezeichnung f??r Haushofmeister und Oberwachtel. Ihm unterstellt sind in Gro??unternehmungen regelm?¤ig auch Betriebsfeuerwehr und Werkschutz. Die Vorbildung geht vom einfachen Zeitsoldaten bis hin zum Brandschutzexperten und/oder Super-Akademniker. Architekten sind h?¤ufig vertreten. Manche sind h??chst beachtiliche Fach- und F??hrungspers??nlichkeiten, treten auch als Fach-Autoren oder Herausgeber in Erscheinung, manche sind etwas einfacher gestrickt - milde ausgedr??ckt.

    [quote author=cdn94 link=topic=3925.msg33424#msg33424 date=1204055254]
    --------------
    Harry, da ging es um die Witwenrente. Die eigentliche Rente ist nicht davon abh?¤ngig wo Du wohnst.


    [/quote]


    Es gilt der Stichtag Mai 1990. Wer damals in der BRD wohnte, beh?¤lt seine Rente ungek??rzt auch bei Umzug in die Neuen L?¤nder. Allenfalls kann sich beim Krankenkassenbeitrag etwas ?¤ndern.


    So nebenbei: Statistik als moderne Form der L??ge vermag mich nicht davon zu ??berzeugen, dass die Lebenshaltungskosten in M??nchen signifikant h??her sind. In Hamburg lebte ich teurer, es mag wohl vom Wohngebiet abh?¤ngen. Vom angeblich ach so teuren Pflaster in M??nchen profitieren nicht nur wir in der Bewachungsbranche durch den Ortsklassen-Zuschlag. Auch Polizei-Nachwuchskr?¤fte, deren Zugangsvoraussetzungen extra deswegen und mit der verbundenen Zeitverpflichtung herabgesetzt wurden. Wer z.B. in Hannover keine Chance auf Grund der Einstellungskriterien hat, wird in M??nchen u.U. noch mit offenen Armen ausgenommen, und auch alte Knaben mit 34 haben noch ihre Chance...

    Rechtlich handelt es sich bei dem Schild um das Rettungskennzeichen "E13 Rettungsweg".
    Spitzfindige k??nnten tats?¤chlich die Beschilderung so auslegen, dass es sich hierbei keinesfalls um einen vergitterten Notausgang handelt.


    Ich habe gestern in einem kleineren Objekt insgesamt 8 "Notausg?¤nge" gez?¤hlt und fotografiert, wobei kein einziger mit dem f??r Notausg?¤nge speziell vorgesehen Schild E14, E15 oder E16 versehen war, sondern s?¤mtliche ebenfalls mit dem E13. Laut Auskunft der Berufsgenossenschaft/Pr?¤vention sei dies durchaus zul?¤ssig, zumal im allgemeinen Bewusstsein diese gr??nen Schilder als Rettungskennzeichen wahrgenommen werden.


    Moral der Geschichte: Es handelt sich hier um einer versperrten Notausgang - ohne Wenn und Aber. F??r den Schutz Suchenden letztendlich ist es egal, ob Rettungsweg oder Notausgang die Flucht erm??glichen...


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    http://www.gaa.baden-wuerttemb…vlet/is/16486/5_A1_03.pdf


    bringt die neuesten ASR-Kreationen und wird auch von der VBG empfohlen. Bei der BG Bau scheinen sie aber noch nicht angekommen zu sein- vgl. Sammelordner "Bausteine 2007".
    Die "alten" Schilder haben kein Ablaufdatung und sind f??r "alte" Beschilderungen weiterhin verbindlich.
    Schulungsmaterial und Pr??fungsfragen werden wohl erst nach einigen Jahren angepasst werden ...


    [hr]Habe Deine Beitr?¤ge zusammen gelegt. Siehe bitte: Multipost

    Der Zusammenhang liegt in der Praxisrealit?¤t. Sicherheitsbwusstsein wird einerseits gelehrt und antrainiert, die Umsetzung jedoch vielfach behindert.


    Auch mir ist ein sehr bedeutendes Unternehmen der Chemischen Industrie bekannt (auf seinem Gebiet sogar Weltmarktf??hrer). Dort wurden und werden etliche Sicherheitst??ren mit Ger??mpel verstellt, und eine Meldung gilt als unerw??nscht. Der Oberw?¤chter dieses Betriebsstandortes, etwas bombastisch als Facility Manager bezeichnet, entscheidet alleine was richtig ist und was falsch.


    Oder: T?¤glich um 21:45 Uhr m??ssen die Wachleute in einer gro??en, sehr bekannten Bes?¤ufnisanstalt s?¤mtliche Notausgangsitst??ren abschlie??en (!). Damit soll den G?¤sten das unerlaubte Luftschnappen durch diese T??ren verunm??glich werden, das wiederum die l?¤rmgeplagte Wohnbev??lkerung verlassen w??rde, die Polizei wg. Ruhest??rung (offene T??ren mit rausdringender "Musik") zu rufen. 20-25 Eins?¤tze waren nicht ungew??hnlich.


    Oder: In einem Verlagshaus d??rfen die mit Palmen-K??bel offen gehaltenen Brandabschnittst??ren nicht beanstandet werden. Sollte sich eine T??re wie vorgesehen schllie??en oder gar geschlossen bleiben, w??rden sich gewisse Redakteure auf dem Gang zur Toilette behindert sehen. Die Meldung bei der Branddirektion wurde mit Nichtverl?¤ngerung des Auftrags bestraft...

    Ein Artikel in "Arbeit und Gesundheit online" von heute bingt ein sch??nes Bild - das sollte man sich ansehen! Notausgangst??r nicht nur abgeschlossen, sondern auch mit Gitter unzug?¤nglich gemacht:
    http://www.arbeit-und-gesundhe….php/_c-264/_nr-46/i.html


    Unzug?¤nglich gemachte Notausgangst??ren scheinen immer mehr en vogue zu werden und die hohe Zahl offen verkeilter Brandabschnittst??ren zu ??bertreffen. Wie w?¤re es mit einer Fallsammlung aus der Bewachungspraxis?


    Wer unter der Kollegenschaft wurde auch schon mit K??ndigung bedroht, wenn er weiterhin auf dem Rundgang festgestelle Verst????e gegen elementare Sicherheitsvorschriften beanstandet und sich erdreistet, diese sogar im Wachbuch einzutragen?

    [quote author=cdn94 link=topic=4067.msg33264#msg33264 date=1203868960]
    Wen es um Mindestlohn geht sollte man dies nicht mit Subunternehmertum vermischen. Das eine hat nun mal nichts mit dem anderen zu tun.
    Ich bleibe auch bei meiner Meinung, dass die Gewerkschaft in diesem Fall richtig gehandelt hat.


    [/quote]


    Das verstehe ich wirklich nicht.
    Ohne Subunternehmertum k??nnte direkt besch?¤ftigten Wachleuten mehr bezahlt werden, und die Kosten des Endkunden mussten sich dadurch nicht zwangsl?¤ufig erh??hen. Bei Lohndiskussionen wird von AG-Seite doch immer wieder auf die Tragf?¤higkeit des Auftrags hingewiesen. Aus diesem Grunde haben z.B. Springer, wie auch ich einer einmal war, pro Arbeitstag bis zu drei verschiedene Stundens?¤tze. Wo wir einen Direktauftrag hatten, gab es auch f??r die AN bessere S?¤tze, wo wir im 2. oder 3. Glied waren, entsprechend weniger. Es war auch keine Klitsche mit K??chenb??ro, sondern ein hoch angesehenes Wach- und Sicherheitsunternehmen mit ca. 2.000 Besch?¤ftigte, das sich den "Marktbedingungen" (z.B. Vetternwirtschaft bei der Auftragsvergabe) anzupassen hatte.

    Ich schlie??e mich der Meinung Jener an, die eine Mindestlohn-Debatte f??r entbehrlich halten, wenn das Subunternehmer-Unwesen ausgemerzt wird.
    Kenne pers??nlich einen Fall, wobei der Endkunde 20,50 + MWSt pro Tageinsatzstunde bezahlt, die aus??benden Wachleute jedoch nur max. 7,86 bekommen (6 vom Subunternehmer) - und einer in der Wachmannschaft nagt sogar noch am Ost-Hungertuch, obwohl auch er gem. Allgemeinverbindlichkeit des LTV gleich eingestuft werden m??sste. Getraut sich aber nichts zu sagen, hat Frau und Kind in Sachsen, und alle Kameraden halten auch den Mund, sonst w?¤re der Gute blitzartig weg vom Fenster - wie schon so manchen geschehen...


    Ein anderes, sehr gro??es Sicherheitsunternehmen karrt allj?¤hrlich seine "Auszubildenden" quer durch die Bundesrepublik nach M??nchen zum Oktoberfest und setzt diese jungen Leute als voll kostenpflichtige Wachleute und Ordner ein. Beschiss am Kunden, Beschiss der Gesellschaft, und demn?¤chst wird wohl wieder ein Bundesverdienstkreuz daf??r f?¤llig.