Kostenübernahme Unterweisung 34a

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mich gerade bei euch angemeldet, weil ich nicht mehr weiter weiß....


    Es geht darum dass ich mich vor 3 Wochen bei einer Sicherheitsfirma beworben habe, und den Job auch haben könnte. Problem hierbei ist allerdings das ich die Unterweisung nach §34a GewO machen muss.
    Ich habe mit meinem Arbeitsvermittler der ARGE gesprochen. Diese können mir die Unterweisung leider nicht bezahlen, da die Anstellung erstmal auf 400 Euro Basis laufen würde, und ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung brauche. Weiterer Aufstieg auf Teil- bzw. Vollzeit wäre nach einer Probezeit kein Thema. Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt noch an diese Unterweisung zu kommen? Privat habe ich einfach nicht mal eben so 500-600 Euro dafür übrig.


    Es wäre nett, wenn jemand Tips für mich hätte. Achja, bin aus Essen/NRW


    Grüße,
    secu24

  • Grüss dich secu24 und willkommen hier auf wachleute :)


    Das ist natürlich schwlerig dein Anliegen, die Arge übernimmt nicht die Kosten, dein zukünftiger AG auch nicht, da bleiben dir keine Alternativen.



    Vllt. eine Idee, sprich deinen zukünftigen AG auf eine schriftliche Bestätigung an, das du später in ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis eintrittst, mit dieser Bestätigung ist es vllt. möglich das die Arge einer Kostenübernahme zustimmt. Sollte dein zukünftiger AG dies nicht erbringen ( schriftl. Bestätigung) würde ich von diesem AG eh Abstand nehmen. Viel Glück.

  • Wenn ich ehrlich bin, würde ich als AG eine solche Aussage nicht schriftlich angeben. Weiß ich denn, was bis dahin alles passiert?


    Und wenn der AG sich einen Notausgang in der "Bestätigung" läßt, wird die Arge dies auch nicht akzeptieren.


    Drei Möglichkeiten sehe ich eventuell:


    1. Spreche mit deinem AG, ob die das eventuell vor finanzieren und dann mit dem Lohn ratenweise verrechnen.


    2. Schaue mal, wann du die Prüfung machen musst. Es gibt da glaube ich eine Frist in der du bereits arbeiten kannst, wenn du zum Lehrgang angemeldet bist. In der Zeit kannst du das Geld vielleicht vom Lohn abzwacken.


    3. Spreche mit deinem Berater bei der Arge. Es sollte vielleicht die Möglichkeit geben, dir den Betrag als "Darlehen" zu geben. Ebenfalls mit einer Rückzahlung durch Abzug bei der Leistung.

  • Mit der Einstellungszusage tun sich, denke ich mal, alle AG schwer. Jetzt Daraus auf den Chrakter der Firma schliesen zu wollen - na ich weiß nicht so Recht.


    Bei uns gängige Praxis ist, dass der Lehrgang durch die Firma vorfinanziert und praktisch als zinsloses Darlehn angesehen und mit den nächsten Löhnen verrechnet wird.


    Die Anmeldung und der Einsatz ohne 34a-Schein ist laut unserem Ordnungsamt möglich, wenn der Wachmann zum nächstmöglichen Lehrgang angemeldet ist und dann auch daran teilnimmt.

  • Hallo zusammen,


    Erstmal Danke für eure Beiträge


    Ich habe vom potentiellen Arbeitgeber eine schriftliche sowie eine mündliche zusage, das ich sofort arbeiten kann, wenn ich diese Unterweisung habe :dash:


    Der Arbeitgeber bat mir schon im Vorstellungsgespräch an, die Kosten der Unterweisung auf Darlehensbasis zu begleichen, aber ist halt nur ein 400 Euro Job erstmal.


    Jetzt bin ich ein wenig hellhörig geworden im Bezug auf "Du kannst arbeiten wenn du für einen Kurs angemeldet bist, und den dann auch machst!" Das Problem an der Sache ist ja, das diese "internen" Kurse momentan mehr als Rappelvoll sind, und ich die nächsten 2-3 Monate keinerlei Chance habe da unter zu kommen. Sollte ich also mal den Arbeitgeber fragen, ob es möglich wäre zu arbeiten und dann den Kurs nachzuholen wenn wieder Plätze frei sind? Nicht das so was dann Ärger gibt, weiß ich ja nicht ?! Achja, ich bin übrigens aus Essen, NRW


    Grüße und Danke,
    secu24

  • Wie sgt.pepper geschrieben hat,

    Zitat

    Die Anmeldung und der Einsatz ohne 34a-Schein ist laut unserem Ordnungsamt möglich, wenn der Wachmann zum nächstmöglichen Lehrgang angemeldet ist und dann auch daran teilnimmt.


    Soll dein möglicher Chef halt mal beim zuständigen Amt anrufen, wenn er das nicht ohnehin schon weiß.

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