Hallo.
Es wird immer wider mal darüber berichtet,
dass Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste so genante frei verkäufliche Waffen mit sich führen.
Diese Waffen
( Gas & Schreckschuss Pistolen / Elektroschocker / Schlagstöcke / CS oder Pfeffersprays usw.)
werden dann im Dienst mitgeführt, um sich bei eventuellen übergriffen selbst schützen zu können.
Das für Gas-Signal und Schreckschuss Pistolen der Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) benötigt wird ich klar.
Klar ist aber auch,
dass bei den meisten Dienstanweisungen vom Arbeitgeber extra vermerkt ist,
dass das führen von eben solchen frei Verkäuflichen Waffen Verboten bzw. untersagt ist und wird.
Wie ist eure Meinung dazu,
soll man sich selber schützen dürfen?
Oder ist es doch besser wenn man gar nichts mitführt?
Grüße Blue-Bull