Hallo!
Ich hab zur Zeit das Problem, daß ich noch Leute brauche, die mit mir auf einer Veranstaltung dafür sorgen, daß es keine Ausschreitungen gibt. Nun fragte ein 16 jähriger, ob er mich unterstützen darf . Bin mir aber nicht sicher, deswegen frage ich hier mal an. Ich selber habe den 34a Schein.
Ich danke schon mal für die Antworten
Veranstaltungüberwachung ab welchem Alter
- meiermeido
- Erledigt
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Meinst Du Deine Frage ernst? :dash:
So so, Du hast den Schein. Ersessen?
Alles unter 18 ist m.E. nicht nur grob fahrlässig, sondern auch von den Ordnungsbehörden untersagt.
Wer soll den haften, wenn der Jugendliche Mist baut? Etwa die Eltern? :dash: -
Ich bitte um Entschuldigung für die Frage, aber man sieht ja auf vielen Dorffesten auch die Dorfjugend mit unterstützen, was es ja auch nur sein sollte. Aber wenns so ist, hat sich das ja erledigt. Nein ich habe den Schein nicht ersessen, aber alles merken kann auch ich mir nicht :hail:
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Du hast die 80-stündige Unterrichtung, bist selbstständig.
Dann solltest du folgendes kennen:
Zitat
Besondere Pflichten des Unternehmers bei Beschäftigung von WachpersonalVoraussetzungen zur Einstellung von Wachpersonal beachten (Zuverlässigkeit, Mindestalter 18 Jahre [ausgenommen bei Ausbildungsverhält-nissen],
- deutsche Sprachkenntnisse, Sachkundeprüfung oder Unterrichtungsnachweis [sofern keine Befreiungstatbestände vorliegen])
- Meldung an die zuständige Behörde vor Einstellung von Wachpersonen, gesetzlichen Vertretern und Betriebsleitern
- Erstellung einer Dienstanweisung einschließlich Regelung zur Führung von Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen und Reizstoffsprühge-räten
- Aushändigung der Dienstanweisung und der Unfallverhütungsvorschriften gegen Empfangsbescheinigung
- Ausstellung von fortlaufend nummerierten Ausweisen mit Lichtbild und Verpflichtung zum Mitführen und Vorzeigen
- Aushändigung von Namensschildern für Wachpersonal auf Kontrollgängen im öffentlichen Bereich etc. und für Wachpersonal im Einlassbe-reich von Diskotheken
- Regelung über Dienstkleidung
- Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rückgabe von Waffen und Munition nach Beendigung des Wachdienstes
- Jahresmeldung ausgeschiedener Personen an die zuständige Behörde bis zum 31. März des folgenden Jahres
- Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften -
Ich bin nicht selbständig. Habe halt nur den 34a gemacht und wollte im Wachgewerbe arbeiten
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Ok.
Dann folgendes:
Wenn wir als ausrichtender Verein eine Einlasskontrolle einrichten, dürfen da auch Jugendliche tätig werden. Dies ist aber eine ganz andere rechtliche Grundlage. Zu beachten ist hier aber auch das Jugendschutzgesetz...
Die Rechte, die diese Vereinsmitglieder ausüben dürfen, weichen nicht von den Rechten ab, die per Bewachungsauftrag an einen Sicherheitsdienst übertragen werden.
Allerdings ist die Frage der Haftung eine ganz andere.
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