Veranstaltungüberwachung ab welchem Alter

  • Hallo!
    Ich hab zur Zeit das Problem, daß ich noch Leute brauche, die mit mir auf einer Veranstaltung dafür sorgen, daß es keine Ausschreitungen gibt. Nun fragte ein 16 jähriger, ob er mich unterstützen darf :huh: . Bin mir aber nicht sicher, deswegen frage ich hier mal an. Ich selber habe den 34a Schein.
    Ich danke schon mal für die Antworten

  • Meinst Du Deine Frage ernst? :dash:
    So so, Du hast den Schein. Ersessen?
    Alles unter 18 ist m.E. nicht nur grob fahrlässig, sondern auch von den Ordnungsbehörden untersagt.
    Wer soll den haften, wenn der Jugendliche Mist baut? Etwa die Eltern? :dash:

  • Ich bitte um Entschuldigung für die Frage, aber man sieht ja auf vielen Dorffesten auch die Dorfjugend mit unterstützen, was es ja auch nur sein sollte. Aber wenns so ist, hat sich das ja erledigt. Nein ich habe den Schein nicht ersessen, aber alles merken kann auch ich mir nicht :hail:

  • Du hast die 80-stündige Unterrichtung, bist selbstständig.


    Dann solltest du folgendes kennen:


  • Ok.


    Dann folgendes:


    Wenn wir als ausrichtender Verein eine Einlasskontrolle einrichten, dürfen da auch Jugendliche tätig werden. Dies ist aber eine ganz andere rechtliche Grundlage. Zu beachten ist hier aber auch das Jugendschutzgesetz...


    Die Rechte, die diese Vereinsmitglieder ausüben dürfen, weichen nicht von den Rechten ab, die per Bewachungsauftrag an einen Sicherheitsdienst übertragen werden.


    Allerdings ist die Frage der Haftung eine ganz andere.

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