Wer E-Mails oder Sms von seinem Chef weiterleitet oder seinen Kollegen zeigt, kann seinen Arbeitsplatz gefährden!
Obwohl kein Verstoss gegen das Fernmeldegeheimnis vorliegt, unterliegen die Inhalte der in fast jedem Unternehmen geltenden Verschwiegenheitsklausel
Ebenso kann es geschehen, dass die Veröffentlichung von Mails von Kollgen zu einer Kündigung führen!
Zitat:
Um einen zivilrechtlichen Streit zu vermeiden, sollten Mitarbeiter private E-Mails von Kollegen nur mit deren Einverständnis zum Beispiel in einem Blog veröffentlichen. Denn sonst könnten sie deren Persönlichkeitsrechte oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, sagt Ulbricht und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 157/08).
Fazit:
Eigentlich ist es logisch, da wir alle auf die Diskretion Wert legen sollten!
So ist das Urteil zur Weiterleitung absolut verständlich...
Doch was ist mit der internen Kommunikation, wenn man sich bald nicht mehr austauschen darf?
Nicht alles, was gemailt wird, ist Betreibsgeheimnis; kann aber ein Kündigungsgrund werden, wenn man einen finden will!