Strafanzeige

  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose K??ndigung des Arbeitsverh?¤ltnisses rechtfertigen
    Erstattet ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber eine Strafanzeige, so kann dies einen wichtigen Grund f??r eine au??erordentliche K??ndigung gem?¤?? § 626 Abs.1 BGB darstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Vorw??rfe als haltlos erweisen und der Arbeitnehmer vor Erstattung der Anzeige nicht versucht hat, innerbetrieblich f??r Abhilfe zu sorgen.


    LAG Berlin 28.3.2006, 7 Sa 1884/05 :rolleyes:

  • [quote author=Kallinrw link=topic=892.msg4267#msg4267 date=1143932021]
    Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose K??ndigung des Arbeitsverh?¤ltnisses rechtfertigen
    Erstattet ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber eine Strafanzeige, so kann dies einen [size=12pt]ge[/size]wichtigen Grund f??r eine au??erordentliche K??ndigung gem?¤?? § 626 Abs.1 BGB darstellen. Das gilt [size=14pt]NUR[/size] dann, wenn sich die Vorw??rfe als haltlos erweisen und der Arbeitnehmer vor Erstattung der Anzeige nicht versucht hat, innerbetrieblich f??r Abhilfe zu sorgen.


    LAG Berlin 28.3.2006, 7 Sa 1884/05 :rolleyes:



    [/quote]


    So w?¤re die richtige Fassung des Urteiles...


    Immer sch??n den vorausgegangenen Sachverhalt und die Gr??nde mitteilen, sonst kann man das Urteil nicht nachvollziehen, oder eventuelle, weiter folgende Verfahren :grin:


    Und hier ist die Quellehttp://www.otto-schmidt.de/newsletter_arbeitsrecht.htm dieses Unsinns...


    :rolleyes: :shocked:

    Einmal editiert, zuletzt von blueboyzz ()

  • [quote author=Muhkuh link=topic=892.msg4357#msg4357 date=1144145315]
    Und was lernen wir daraus ?


    Bei Anzeigen gegen den eignen Arbeitgeber, sollte man diese wohl besser anonym eingeben ;)
    [/quote]


    ich wei?? bzw verstehe nicht was du agen willst .