Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose K??ndigung des Arbeitsverh?¤ltnisses rechtfertigen
Erstattet ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber eine Strafanzeige, so kann dies einen wichtigen Grund f??r eine au??erordentliche K??ndigung gem?¤?? § 626 Abs.1 BGB darstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Vorw??rfe als haltlos erweisen und der Arbeitnehmer vor Erstattung der Anzeige nicht versucht hat, innerbetrieblich f??r Abhilfe zu sorgen.
LAG Berlin 28.3.2006, 7 Sa 1884/05