Rechtsprechung

  • Hallo Leute etwas f??r unseren Arbeitsaltag. :smiley:


    Eine K??ndigung gilt auch bei Abwesenheit als zugestellt


    Eine K??ndigung wird erst mit dem Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Die K??ndigung, bzw. das K??ndigungsschreiben, muss so in den Machtbereich des Arbeitnehmers (z.B. den Briefkasten) gelangen, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Der Zugang einer K??ndigung wird nicht durch Abwesenheit des Arbeitnehmers verhindert.


    LAG Bremen, Beschluss vom 30.06.2005, Az.: 3 TA 22/05



    Entgeltfortzahlung: Beweislast f??r Fortsetzungerkrankung liegt beim Arbeitgeber


    Eine Arbeitnehmerin war infolge eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit gut 6 Wochen arbeitsunf?¤hig krank. Nach 2 Arbeitstagen erkrankte sie erneut f??r fast 9 Wochen. Da der Arbeitgeber meinte, es handle sich um eine Fortsetzungserkrankung, gew?¤hrte er f??r den 2. Krankheitszeitraum keine Engeltfortzahlung


    Die Entscheidung
    Der Arbeitgeber musste Entgeltfortzahlung f??r weitere 6 Wochen leisten, weil es ihm nicht gelang zu beweisen, dass tats?¤chlich eine Fortsetzungserkrankung vorlag. Zwar kann Ihr Mitarbeiter im Fall einer mehr als 6 Wochen dauernden Arbeitsunf?¤higkeit nicht allein auf Grundlage der Arbeitsunf?¤higkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlung verlangen, wenn Sie das Vorliegen einer neuen Erkrankung bestreiten.


    LAG Hamm, 14.12.2005, 18 Sa 165/05[/color]