30.04.2010 | Arbeitsrecht
Mit Frikadellen und Maultaschen fing die Ära der Bagatellkündigungen an. An der Maultaschenfront ist jetzt Ruhe eingekehrt. In Freiburg wurde sich verglichen: ordentliche Kündigung, recht ordentliche Abfindung und Lohnnachzahlung.
Maultaschen-Streit in Freiburg beigelegt
Eine Altenpflegerin war wegen Maultaschen-"Mundraub" in Konstanz fristlos gefeuert worden. Sie und die stadteigene Spitalstiftung akzeptieren nun einen Vorschlag des Landesarbeitsamts für einen Vergleich. Ein Stadtsprecher bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des "Südkuriers".
Demnach erhält die 58- jährige Seniorenbetreuerin eine ordentliche Kündigung und eine Abfindung von 25.000 EUR.
Außerdem kann sie mit bis zu 17.500 EUR Lohnnachzahlung rechnen.
LAG sah in Maultaschen keinen Grund für außerordentliche Kündigung
Das Gericht in Freiburg hatte - anders als die erste Instanz - den fristlosen Rauswurf für nicht rechtens erklärt und einen Vergleich nahegelegt.