Quelle: Der Newsticker
ZitatEin nachweislich gefährlicher Sexualverbrecher aus Heinsberg in Nordrhein-Westfalen bleibt in Freiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass der 59-jährige Karl D. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Nach der derzeitigen Rechtslage gebe es dafür «keine gesetzliche Handhabe«, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack. Die Rechtslage sei «ausgesprochen kompliziert».
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das Landgericht München II unter Berufung auf die geltende Rechtslage abgelehnt. Demnach ist eine solche Maßnahme nur dann möglich, wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe «neue Tatsachen» für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar werden. Das treffe in diesem Fall jedoch nicht zu.
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