Gefährlicher Sexualstraftäter bleibt in Freiheit

  • Quelle: Der Newsticker


    Zitat

    Ein nachweislich gefährlicher Sexualverbrecher aus Heinsberg in Nordrhein-Westfalen bleibt in Freiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass der 59-jährige Karl D. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Nach der derzeitigen Rechtslage gebe es dafür «keine gesetzliche Handhabe«, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats des BGH, Armin Nack. Die Rechtslage sei «ausgesprochen kompliziert».
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    das Landgericht München II unter Berufung auf die geltende Rechtslage abgelehnt. Demnach ist eine solche Maßnahme nur dann möglich, wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe «neue Tatsachen» für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar werden. Das treffe in diesem Fall jedoch nicht zu.
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  • Und wieder einmal wird gewartet, bis wieder etwas passiert....


    Aber was soll man machen, so ist das Gesetz!


    Er wird aber laut einem Bericht (den ich momentan nicht finde aber hoffentlich bald nachreichen kann)
    stets von der Polizei sichtbar und verdeckt überwacht....


    Und die Gesetzeslage soll überprüft werden und eventuell geändert....

  • Und diese Bewachung hat bis jetzt 1 Mio. Euro gekostet... :dash:


    Angeblich hat seine Familie jetzt mitgeteilt, er befinde ich in freiwilligen, ambulanten Behandlung.

  • Obwohl es da durchaus verschiedene Ansichten in der Bevölkerung gibt. Der überwiegende Teil hat allerdings kaum Verständnis.

  • da brauchen wir uns bald nicht wundern wenn es zur selbstjustiz kommt... man fühlt sich von diesem rechtsystem nur noch verarscht. jemand der illegal musik runter lädt wird ja schlimmer bestraft wie nen gewaltverbrecher. wer einmal sowas macht und vor allem wenn man weiss das er nichtmehr heilbar ist dann wegsperren bis lebensende mit wasser und brot.