U-Bahn-Schlägerin

  • Es war eines der Aufsehen erregendsten Verbrechen in Frankfurt 2009: Drei Freundinnen (17, 19) streiten sich in der U1, ein Fahrgast (51) will schlichten – und wird dafür an der Station Zeilweg von einem der Mädchen ins Krankenhaus geprügelt.
    Gestern stand Dilara K. (17) vor Gericht. Das Urteil: 1 Jahr auf Bewährung!








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  • Ausserdem kann man dem armen Mädchen doch durch ein hartes Urteil nicht die ganze,hoffnungsvolle Zukunft verbauen... :rolleyes:


    Wo bei der jungen "Dame" Arreststrafen schon nix gefruchtet haben ist es wohl kaum angebracht,auf "Samthandschuhe" zurückzufallen.
    Da wären eigentlich härtere Bandagen gefordert!
    Und wie man mit solchen Urteilen die immer gern eingeforderte Zivilcourage fördern will ist mir mehr als schleierhaft!


    Armes Deutschland!

  • Der "Erziehungsgedanke" steht im Jugendgerichtsgesetz im Vordergrund. Hier muß ein Umdenken einsetzen!

  • Das Jugendgerichtsgesetz muß anders angwand werden.

    Zitat

    § 17 Der Richter verhängt Jugendstrafe,wennwegen der schädlichen Neigung des Jugendlichen,die in der Tat hervogetreten sind,Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist

    Verwarnungren,Auflagen ( Sozialstunden) Jugendarrest, Hilfe bei der Erziehung ( Jugendamt) scheinen ja nicht zu wirken.

    Zitat

    § 18 Abs.2 : Die Jugendstrafe ist so zu bemessen,daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.