Quelle: e110
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Ein Münchner Serviceangestellter der Deutschen Bahn muss sich ab morgen wegen schwerer Körperverletzung aufgrund unterlassener Hilfeleistung vor dem Landgericht München verantworten. Laut Anklage soll der 39 Jahre alte Mann im April vergangenen Jahres während seines Aufsichtsdiensts am Ostbahnhof nicht eingeschritten sein, als ihn ein Zeuge darauf aufmerksam machte, dass sich ein Mann auf den Gleisen aufhält. Der Mann wurde in der Folge von einem Güterzug erfasst. Ihm wurden beide Füße abgetrennt.
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Den Ermittlungen zufolge entgegnete der Bahnangestellte, der von dem Zeugen gegen 5.00 Uhr morgens auf den angetrunkenen Mann im Gleisbereich aufmerksam gemacht wurde, die Betrunkenen seien selbst schuld, wenn sie überfahren würden.
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