Zitat"" BAG: 10AZR35/08: In der Elternzeit ruhen nur die Hauptpflichten,das Arbeitsverhältnis besteht weiter.Daher steht auch Weihnachtsgeld zu""
In der Elternzeit gibts es auch Weihnachtsgeld
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Ja klar.
Da wird wohl jeder Betroffene vor´s Gericht gehen müssen, um es zu bekommen.
Dann heißt es nämlich plötzlich: Das ist eine FREIWILLIGE Zahlung, die jederzeit ohne Grund eingestellt werden kann und auf die auch nach mehrjährigem Bezug kein rechtlicher Anspruch besteht.
Bla. Basta.
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Es geht hier wohl eher um den grundsätzlichen Anspruch.
Wenn Weihnachtsgeld gezahlt wird, dann an alle.
d
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Das ist mir klar.
Aber ob der Chef das auch so sieht, bezweifele ich.
Und man veröffentlicht nicht umsonst den entsprechenden Passus aus dem Gesetz.
Weil die Betroffenen es vor GERICHT brauchen werden.