Nichtzahlung des Lohns

  • Bei Nichtzahlung des Lohns kann ein Arbeitnehmer nach Abmahnung des Arbeitgebers fristlos kündigen und auch eine Abfindung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten verlangen. Finanziellen Schwierigkeiten des Arbeitgebers entlasten ihn nicht.


    Lohn nicht rechtzeitig gezahlt: abgemahnt


    Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Arbeitgeber zunächst abgemahnt, weil er ihr den Lohn nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Nach einem weiteren Zahlungsverzug


    kündigte sie das Arbeitsverhältnis fristlos
    und verlangte Schadenersatz sowie eine Abfindung.


    Die Richter des LAG Rheinland-Pfalz hielten gaben ihr Recht:beide Forderungen für berechtigt.


    Zunächst stehe ihr der Arbeitslohn bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu.
    Der Arbeitgeber müsse ihr außerdem eine Abfindung zahlen, weil er seine vertraglichen Pflichten verletzt habe.


    Finanziellen Schwierigkeiten entlasten den Arbeitgeber nicht


    Das Argument des Arbeitgebers, die Firma sei in finanziellen Schwierigkeiten, ließen die Richter nicht gelten. Es sei allgemein anerkannt, dass Geldmangel den Schuldner nicht entlaste. Das gelte auch im Arbeitsrecht


    (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.04.2009 Az. 3 Sa 701/08).
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