Muss ich den Tarifvertrag akzeptieren?

  • Hi,


    lange war ich nicht mehr hier und habe trotzdem alles genaustens verfolgt. Eine Frage brennt mir auf der Seele: Sollte der besch*** Haustarifvertrag bei Securlog kommen (ich arbeite für diese Firma), muss ich den so einfach akzeptieren? Oder bekomme ich dann einen neuen Vertrag vorgesetzt, den ich erstmal unterschreiben muss (vovon ich ja ehrlich gesagt ausgehe)? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lohn / Gehalt einfach so gekürzt werden kann oder das die Arbeiter / Angestellten da in Form ihrer Unterschrift zustimmen. Oder ist das wirklich so, wie man hier auch munkelt, das sobald der HausTV besschlossen und veröffentlicht ist und ich nächsten Tag auf Arbeit komme, dass ich ihn akzeptiert habe? Meinen Betriebsrat brauche ich nicht fragen, der war der erste, der für Lohnkürzungen war um die Firma zu retten.

  • In dem ich auf Arbeit komme akzeptiere ich nichts, schon gar nicht irgend welche Veränderungen die den Lohn, Arbeitszeiten oder sonstige gravierenden Änderungen betreffen.
    Ob dies nun einen Änderungsvertrag bedarf kann ich Dir leider nicht genau beantworten.


    Tipp: Es müssten bald wieder BR Wahlen sein. ;)

  • [quote author=Holger link=topic=7584.msg69289#msg69289 date=1253090702]
    Betriebsrat brauche ich nicht fragen, der war der erste, der für Lohnkürzungen war um die Firma zu retten.
    [/quote]


    Den Stützpunkt diese "Betriebsrates" würden sicherlich viele gerne wissen.


    Gerne aber auch per PN und alles bleibt selbstverständlich vertraulich.

  • Meine Einschätzung zu Deiner Frage ist wie folgt :


    Sollte ein Tarifvertrag zwischen SecurLog und der Gewerkschaft VERDI zustande kommen, so würde der Tarifvertrag so wie er
    ist, mit dem darin bezeichnetet Beginn und seinem Ende und in aller dort vereinbarten Härte in Eurem gesamten Unternehmen zur Anwendung kommen.
    Ein Tarifvertrag der Gewerkschaft VERDI, einzeln bestimmt für das Unternehmen SecurLog, ist unter Vergleich mit einem anderen geltenden Tarifvertrag, wie hier dem Flächentarifvertrag zwischen Verdi und BDGW der spezifischere Vertrag.
    Zugrunde zu legen bei Streitfragen über die Anwendung wäre wohl der spezifischere Vertrag.

  • Ein neuer Vertrag muss auch erst dann geschlossen werden um wirksam etwas zu verändern, wenn der Vertrag konkret etwas anderes besagt.


    Wenn z.B. in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart worden ist :

    "Es gilt der jeweils zur Anwendung kommende Tarifvertrag"


    dann wird sich der Arbeitgeber ohnehin darauf berufen, dass es ja genau so auch arbeitsvertraglich vereinbart ist, das der jeweils gültige zur Anwendung kommt und das der jetzt gültige sei.
    Von Seiten des Arbeitgebers besteht also zunächst keine Not, irgendwelche Vertragsänderungen den Mitarbeitern abzuverlangen.


    Eine Chance, gleichwohl Ansprüche nach dem Flächentarifvertrag gerichtlich obsiehend einzufordern sehe ich da nicht mehr.


    Anders sähe es vielleicht aus, wenn das Unternehmen zwei Verträge mit verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossen hat, und Du bist
    nur in einer der Gewerkschaften Mitglied, die einen Tarifvertrag hat, dessen Wirkung sich durch Zugehörigkeit der Firma zum Arbeitgeberverband auf das Unternehmen im Wirkungsbereich erstreckt.



    Aber wir sind hier in einem ziemlich komplizierten Bereich des Tarifrechts. Am besten sind die beraten, die Mitglied in Verdi sind.

  • Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da 12 Leute verhandeln und ich dann weniger Lohn akzeptieren muss (Zahlen schwirren genügend momentan durch die Gegend). Und das ganze ohne meine Unterschrift!!! Ist das denn wirklich so einfach? Und was passiert, wenn ein Lohn / Gehalt im Arbeitsvertrag festgelegt ist (also nicht: "Es gilt der jeweils gültige Tarifvertrag")?


    Danke für die Antworten

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