Krankheit und Resturlaub

  • Hallo



    Ich habe bei einer "Großen" Sicherheitsfirma gearbeitet als Detektiv im Einzelhandel habe meine 7,70 brutto bekommen ich war dann 10 Tage Krank kurz bevor mein Vertrag auslief es kam dann der Tag an dem ich ins Büro mußte und dort wurde mir dann ein Doormen Vertrag angeboten welchen ich Ablehnte und man mir dann sagte das es dann keine Zusammenarbeit mehr geben wird ich war damit einverstanden und habe dem Personalleiter dann noch mitgeteilt das ich noch Anspruch auf 15 Tage Urlaub hätte ja das wird mit der Nächsten Abrechnung 15.08.09 beglichen es kam der 15 und ich schaute auf mein Konto Bezüge 292,29€ ich zum Briefkasten Lohnabrechnung auf gemachtund was sah ich es wurde der Gesamte Urlaub nicht berücksichtigt ich dann angerufen und nachgefragt ohh da ist ein Fehler passiert wir überweisen ihnen das zum 15.09.09 damit bin ich aber nicht einverstanden anders kann man das nicht machen wurde mir gesagt ist das so richtig? und wie ist die Berechnung wenn ich nur 5 Tage die Woche arbeite dann trifft doch das hier zu ?


    § 11 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Berechnungschema pro Arbeitstag: Verdienst der letzten 13 Wochen : 65 Arbeitstage = Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag (13 Wochen x 5 AT = 65 Arbeitstage) Bei monatlicher Abrechnungsweise treten an die Stelle der 13 Wochen die letzten drei abgerechneten Monate.




    so nun wegen der Lohnfortzahlung Krankheit da habe ich nur 42,02 bekommen pro Tag was mehr als Wenig ist ich habe immer 9,5 std gearbeitet und habe auch einen Dienstplan wo ich immer 5 Tage die Woche Gearbeitet habe egal bei welcher Firma ich bis jetzt war habe ich dann immer die Volle zeit bezahlt bekommen also 9,5 mal 7,70

  • Einen Aufschub bis zum nächsten Monat musst Du nicht hinnehmen.
    Schriftlich eine Frist setzen, 5 Tage sind angemessen, um den ausstehenden Lohn einzufordern, einschließlich der zuwenig gezahlten Krankheitsstunden. Sollte die Firma dies ablehnen übers Arbeitsgericht Einklagen.


    Bitte beachte, dies sind nur gut gemeinte Ratschläge, nicht als Rechtsberatung verstehen. ;)

  • Ja das ist klar das es keine Rechtsberatung ist problem an der sache ist dann nur noh wie ist die Berechung Richtig bei Krankheit gilt das was auf dem Dienstplan stand oder die regelung 13 wochen



    Und beim urlaub wenn ich dann 15 mal 35 euro bekomme ist das mehr als ein Witz wenn ich arbeiten war habe ich 73,15 brutto am Tag gehabt

  • also ich war heute beim Arbeitsgericht und es schaut so aus das die bei Krankheit die Letzten 6 Monate zur berechnung nehmen müßen vor der Krankheit also die std ohne Zuschläge oder der gleichen und das durch 156sagen wir mal 6 mal 200 sind 1200 das mal den Std Lohn 7,70 ergibt dann 59,23 täglich




    beim Urlaub kommt es drauf an was im Vertrag steht und wenn im Vertrag steht laut Manteltarifvertrag dann ist die regelung so die letzten3 Monate das Gesamt Brutto durch 78 teilen