Verschwiegenheitserklärungen

  • Viele von uns kennen sie, bei vielen von uns ist sie im Arbeitsvertrag konkrekt benannt und ausgekleidet.
    Aber auch in Verträgen wo eine Verschwiegenheitserklärung nicht ausdrücklich erwähnt wird findet eine solche Verpflichtung statt, abgeleitet aus der Treuepflicht zum Arbeitgeber.



    Auszug


    Aber auch ohne vertragliche Regelung sind Sie nicht von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Sie ergibt sich automatisch aus Ihrer Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die Verschwiegenheitsklausel konkretisiert lediglich Regeln und Folgen.


    Fehlt eine solche Klausel, kann das für Ihren Arbeitgeber paradoxerweise sogar noch wirkungsvoller sein, denn seit einiger Zeit gelten für Klauseln in Arbeitsverträgen ähnliche Regeln wie für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ist nämlich ein Teil der Regel nicht korrekt, ist die ganze Regel hinfällig und es können daraus keine arbeitgeberseitigen Ansprüche hergeleitet werden.



    http://www.zeit.de/online/2009…erschwiegenheit-geheimnis




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