Es gehört zur Praxis vieler Unternehmen,
persönliche Daten ihrer Arbeitnehmer, die z.B. den Krankenstand der Arbeitnehmer betreffen, zu sammeln
http://www.anwalt.de/rechtstip…-personalakte_003701.html
ZitatDer Arbeitnehmer hat Einsichtsrechte aus § 83 Abs. 1 BetrVG. Die Vorschrift gilt auch in Betrieben ohne Betriebsrat und gibt dem Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Die Einsichtsrechte beziehen sich auf alle Unterlagen, die nach dem vorab dargestellten zum Begriff der Personalakte gehören. Das Einsichtsrecht gilt auch für Unterlagen, die für die Datenverarbeitung verschlüsselt worden sind oder auf Mikrofilm aufgenommen wurden, sowie besondere Unterlagen, die beim Werkschutz über Arbeitnehmer geführt werden. "Geheime Akten" darf es deswegen nicht geben.