Unterrichtung/Sachkunde 34a "marktgerecht"?

  • Auszüge

    Unterrrichtung und IHK-Sachkundeprüfung sind nach § 34a GewO alternative Voraussetzungen für eine Tätigkeit im privaten Sicherheitsgewerbe mit Ausrichtung Bewachung. Für die Inhalte der 40stündigen Unterrichtung für Angestellte bzw. 80stündigen Unterrichtung für zukünftige Selbständige sowie für die Festlegung der Prüfungsinhalte der IHK-Sachkundeprüfung und die Erarbeitung der Prüfungsfragen sind Gremien des DIHK zuständig.


    Die Sicherheitskraft mit Bewachungsaufgaben im Objekt- und Werkschutz, Veranstaltungsschutz, öffentlichen Personennahverkehr und ähnlichen Einsatzrichtungen wird vorrangig im Bewachungsdienst als Separat- und Revierwachdienst, als Torkontroll- und Empfangsdienstkraft, im Posten- und Streifendienst, Alarmdienst, als Interventionskraft usw. eingesetzt. Es mag für Außenstehende unverständlich erscheinen, aber weder in der geregelten Unterrichtung noch in der IHK-Sachkundeprüfung werden diese elementaren Grundlagen der Bewachungstätigkeit vermittelt oder abgefordert, nicht einmal genannt. Dafür gibt es viele andere Themen, alle sicher nützlich, aber im Rahmen des vorhandenen Zeitvolumens nicht primär nach den Marktbedürfnissen ausgewählt.
    So wird zum Beispiel Waffenrecht vermittelt und geprüft, obwohl jeder zukünftige Waffenträger nochmals eine mehrtägige Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG absolvieren muss einschließlich staatlicher Prüfung.



    Beitrag

    Einmal editiert, zuletzt von kalle ()