§34a Sachkunde Prüfung?Schwierigkeitsgrad?!

  • Moin,


    ein Freund von mir, kann einen Job an der Tür bekommen, und möchte diesen Job auch antreten. Allerdings benötige er ja den Sachkundenachweis dafür. Ich habe ihn auch schon etwas dazu erzählt, allerdings habe ich nie die Sachkundeprüfung gemacht, da ich in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit bin! Meine frage ist an Euch, wie es mit Personen aussieht die nicht aus dem Sicherheitsgewerbe kommen, und sich nie mit der Materie befasst haben!
    Ist die Prüfung sehr schwer, oder doch recht "einfach"? Wie soll er sich am besten Vorbereiten? Denke es ist Sinnvoll wenn er den Unterricht mit macht.
    Wie seht ihr das ganze? Würde Eure Tips gerne meinen Freund weitergeben.


    Gruß

  • Moin zurück!


    Als Türsteher braucht er ja nicht nur die teilnahme am Lehrgang, sondern auch die Sachkundeprüfung, hast Du ja auch richtig geschrieben.
    Erfahrungsgemäß bildet der Lehrgang die Grundlage zur Sachkundeprüfung. Und aus meinem Bekanntenkreis haben alle, die sich ein wenig bemühten, diese Prüfung geschafft.
    Wäre also empfehlenswert, den Unterricht mit zu besuchen. Das Net bietet allerdings auch genug Prüfungsvorbereitungen usw. Da reinzuschaun, lohnt sich garantiert.


    Hier ein paar Links zur Auswahl:


    http://www.sachkun.de/sachkundepruefung.html
    http://www.die-tuev-akademie.de/cms/side614.html
    http://www.wachleute.de/forum/index.php?topic=4621.0

  • Ich persönlich habe noch niemanden kennen gelernt, der es nicht beim ersten Mal geschafft hat. Habe aber auch von Leuten gehört, die vier Anläufe brauchten. Meist ließen die sich aber auch einer bestimmten Tätigkeit zuordnen.


    Sollte insgesamt jedoch kein Problem sein.

  • da wird er ja froh sein :cheesy: wie schon gesagt, er hat mich dem ganzen 0 am Hut ??? Ist die Prüfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Als auch demnach schwer?

  • Kann ich nicht sagen. Aber eigentlich nicht. ich nehme nicht an, dassjede IHK ihre eigenen Prüfungsregeln und -Fragen ausarbeitet und herausgibt.


    Aber es wird ja alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Sein Abschluß ist eine erweiterte Unterweisung und nicht mit einem berufsabschluss zu vergleichen. Also machbar und zu bestehen!. Wenn man, wie schon geschrieben, ein wenig Interesse zeigt.

    Einmal editiert, zuletzt von sgt, pepper ()

  • Ok, vielen Danl für Eure Antworten. Mal eine andere Frage. Wie oben schon geschrieben, bin ich noch bis mitte Juni in der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ich würde mich gerne zum 1.7.2009 selbständig machen (bitte nicht genauer drauf eingehen!). Da die Ausbildung sehr umfangreich ist, und man vom Schulischen sehr fit sein muss, weiß ich nicht genau ob ich die Prüfung bestehe (wovon ich aber stark ausgehe, das ich sie schaffe!) Falls ich nun aber doch warum auch immer durchfallen sollte, hatte ich schon gedacht, ebenfalls die Sachkundeprüfung zu machen. Nun habe ich aber folgendes bei der IHK gefunden! Würde das auf mich auch passen, obwohl ich ja kein "Angesteller" in dem Sinne bin?!


    Die IHK schreibt:
    Was ist, wenn ich bereits Berufserfahrung als Angestellter im Bewachungsgewerbe gesammelt habe und mich selbstständig machen will?
    Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und seitdem eine mindestens dreijährige ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen können, sind von der Unterrichtung befreit.


    Verstehe ich das richtig, das ich ohne diese nicht abgeschlossende Berufssausbildung und OHNE Sachkundeprüfung mich selbstsändig machen könnte?!

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