Beiträge von emmha

    noch in der Ausbildung... könnte da zum 1.7 anfangen! Was genau verstehe ich unter spesen? Naja denke ich mache mich da noch unbedingt kaputt bei der arbeit smoke
    Hoffe nur das ih auf mein Geld komme.. ich brauche schon meine 1.200€ Netto

    Hallo,


    ich habe ein Angebot als kaufhausdetektiv bekommen. Allderdingsweiß ich noch nicht genau, um was für ein Kaufhaus es sich genau handelt. Hier ein paar Eckdaten, die ich vorab bekommen habe:


    Warenhausdetektiv, Vollzeit: Arbeitszeit nach den jeweiligen Öffnungszeiten des Kaufhauses


    7,50/Std. + Spesen + Fahrtkosten


    Ist das ein gutes Angebot? Was sagt ihr dazu?

    werde das morgen mal prüfen! Danke, smiley1099 wie schon gesagt, gehe ich davon ganz stark aus, das ich das packen werde. Möchte halt nur Plan B im hinter Kopf haben.
    Wäre für mich eine tolle Sache falls ich die Abschlußprüfung nicht bestehen sollte. Wenn ich das von der IHK so lese, erfülle ich wie von ihnen alle Anforderungen.


    1. § 34a 40 Stunden Unterrichtung durch die IHK (ohne Prüfung)
    2. 3 Jahre Ausbildung im Bewachungsgewerbe ( die ich durch meinen Ausbildungsvertrag für ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen könnte )


    Wenn ich bei der Auflistung einen Fehler gemacht bzw über sehen habe, was ich IHK vorschreibt, so verbessert mich bitte!

    Ok, vielen Danl für Eure Antworten. Mal eine andere Frage. Wie oben schon geschrieben, bin ich noch bis mitte Juni in der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ich würde mich gerne zum 1.7.2009 selbständig machen (bitte nicht genauer drauf eingehen!). Da die Ausbildung sehr umfangreich ist, und man vom Schulischen sehr fit sein muss, weiß ich nicht genau ob ich die Prüfung bestehe (wovon ich aber stark ausgehe, das ich sie schaffe!) Falls ich nun aber doch warum auch immer durchfallen sollte, hatte ich schon gedacht, ebenfalls die Sachkundeprüfung zu machen. Nun habe ich aber folgendes bei der IHK gefunden! Würde das auf mich auch passen, obwohl ich ja kein "Angesteller" in dem Sinne bin?!


    Die IHK schreibt:
    Was ist, wenn ich bereits Berufserfahrung als Angestellter im Bewachungsgewerbe gesammelt habe und mich selbstständig machen will?
    Personen, die die Unterrichtung für das Bewachungspersonal absolviert haben und seitdem eine mindestens dreijährige ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen können, sind von der Unterrichtung befreit.


    Verstehe ich das richtig, das ich ohne diese nicht abgeschlossende Berufssausbildung und OHNE Sachkundeprüfung mich selbstsändig machen könnte?!

    Moin,


    ein Freund von mir, kann einen Job an der Tür bekommen, und möchte diesen Job auch antreten. Allerdings benötige er ja den Sachkundenachweis dafür. Ich habe ihn auch schon etwas dazu erzählt, allerdings habe ich nie die Sachkundeprüfung gemacht, da ich in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit bin! Meine frage ist an Euch, wie es mit Personen aussieht die nicht aus dem Sicherheitsgewerbe kommen, und sich nie mit der Materie befasst haben!
    Ist die Prüfung sehr schwer, oder doch recht "einfach"? Wie soll er sich am besten Vorbereiten? Denke es ist Sinnvoll wenn er den Unterricht mit macht.
    Wie seht ihr das ganze? Würde Eure Tips gerne meinen Freund weitergeben.


    Gruß

    Moin,


    Qualifikation wird dir leider in dieser Branche nicht bezahlt! Kein Sicherheitsunternehmen wird dir mehr Geld geben als Tarif! Ich bin ich 6 Wochen fertig mit meiner Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Und ich kann wirklich niemanden nahe legen diesen Beruf zu machen!