Juristische Frage zum Lohntarifvertrag

  • Ich habe das auch in einem Juraforum stehen und deshalb etwas seltsam formuliert.


    Folgendes Beispiel:


    Lohntarifvertrag allgemeinverbindlich. Mitarbeiter für die dieser LTV gilt werden jahrelang deutlich unter Tarif bezahlt (nicht nur Lohn, sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
    Aufgrund der Tatsache, dass es nicht leicht ist den richtigen allgemeinverbindlichen LTV zu finden ist es den MA erst jetzt aufgefallen, dass sie weit unter Tarif bezahlt werden.


    Der wichtige ABschnitt des Tarifvertrages:


    § 7 Ausschlussfrist


    1. Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen
    beiderseits 3 Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene
    Arbeitnehmer jedoch nicht später als einen Monat nach Fälligkeit der
    Ansprüche für den Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, sofern
    sie nicht vorher unter Angabe von Gründen schriftlich geltend gemacht worden
    sind. Die Zusendung der Entgeltabrechnung kann an die letzte vom
    Arbeitnehmer angegebene Anschrift erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein
    Geltendmachen von Ansprüchen ausgeschlossen.


    2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sich nicht innerhalb von 2
    Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er
    nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristverlauf
    gerichtlich geltend gemacht wird (§ 4 Ziff. 4 Tarifvertragsgesetz).


    3. Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf
    vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst.


    Was wären hierbei Schadenersatzansprüche?
    Was wäre vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Arbeitgebers?
    _________________
    Grüße


    Tunix

  • Ist eine schwierige Frage.


    Einerseits halte ich es für unternehmerische Pflicht, sich über geltende Tarifverträge zu informieren.
    Schließlich wird eine AVE auch bekanntgegeben. Im Falle eines neuen Gesetzes kann sich der Unternehmer auch schlecht darauf berufen, dass er davon keine Kenntnis hatte.


    Andererseits sehe ich es nicht unbedingt als grob fahrlässig oder gar vorsätzlich an, wenn ein Unternehmer der nicht im Arbeitgeberverband organisiert ist und somit automatisch über Tarifverhandlungen und ggf. deren Ergebnisse informiert wird.
    Bei Unternehmen, die im BDWS organisiert sind, sieht das wieder anders aus. Die werden von ihrem Verband automatisch auf dem Laufenden gehalten.

  • Ich habe gerade gelesen das der AG allgemeinverbindliche Tarifverträge vorhalten muss oder sogar in einer Liste abzeichnen lassen muß, dass er darauf hingewiesen hat. Weiß da jemand genaueres?


    Wenn das so wäre, dann wäre ein Verstoss dagegen ja wohl grob fahrlässig und die Ausschlussfristen wären deutlich länger.

  • theoretisch müsste es im arbeitsvertrag auftauchen.... alle abmachungen werden dort aufgelistet... es sei denn es gibt nen nachtrag bei gesetzesänderungen.


    ich denke mal es handelt sich dabei um zulagen oder ähnliches.... wenn der chef die nicht bezahlt und du nichts dazu tust es zu bekommen erlischt der anspruch nach 3 monaten so wie es in §7 absatz 1 steht.... bei absatz 2 steht halt da das der einspruch gerichtlich geltend gemacht werden muss also wenn ich den chef sage (besser schriftlich) was ist mit meine zulagen und der sagt.. hmmm nichts bekommst du. dann muss man es einklagen mit der frist.


    zum 3 Absatz - wenn der zuschlag vertraglich geregelt ist und er so oder so zusteht handelt der chef wenn er nicht zahlt vorsätzlich. wenn er es durch faulheit vergessen hat dann ist es fahrlässig.


    um genauere informationen zu erhalten würde ich einen anwalt der auf arbeitsrecht spezialiesiert ist aufsuchen.

  • @ bläuli


    Absatz 1 und 2 sind klar. Persönliche Übersetzung: Wenn Du in der Probezeit eckerst weil Du unter Tarif bezahlt wirst (musst Du ja wegen der 3 Monate) musst Du mit den Konsequenzen leben. ANdernfalls nimm hin das Du zu wenig Geld bekommst.


    Absatz 3 ist der Knackpunkt für mich. Ich mache es mal Konkreter. In dem Fall geht es darum das der AG seit über einem Jahr alle AN weit unter Tarif bezahlt (normaler Stundensatz, Zuschläge, etc).


    Und da überlege ich ob es nicht doch einen Punkt gibt um dem auch jetzt noch einen Riegel vor zu schieben.

  • hmmm naja möglichkeiten gibt es immer im dschungel der gesetze. aber da würde ich mich mit einen sehr erfahrenden anwalt unterhalten der sich im arbeitsrecht auskennt.

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