Mindestlohn in der privaten Sicherheitsbranche angekommen

  • Der Bundestag hat heute dem Antrag der privaten Sicherheitsbranche entsprochen, ins Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Somit gilt ein Mindestlohn im Bereich unserer Branche.


    Da unsere Tarifparteien nicht mehr die Kraft finden vernünftige Lohnabschlüsse zu erzielen, die insbesondere Lohndumping verhindern, wurde dieser Schritt getan. Es soll den Unternehmen auch einen fairen Wettbewerb bei der Auftragsvergabe ermöglichen und den Mitarbeitern ein erträgliches Einkommen sichern. Ich begrüsse diese Entscheidung für unsere Branche ausdrücklich, war es wohl der einzigste Weg, diese unsägliche Dumpingspirale aufzuhalten.


    Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber ich warne vor grosser Euphorie. Der BDWS steht schon mit einem Bundestarifvertrag mit der Quasigewerkschaft "Göd" in den Löchern, einer "Göd" von der niemand weiss, wieviel Arbeitnehmer aus der privaten Sicherheitsbranche überhaupt bei ihr Mitglied sind (Ver.di hat nach eigenen Aussagen ca. 10000 Mitglieder aus der Sicherheitsbranche). Sie (Göd) führt zwar christliche Elemente und Namen ins Feld, dies kommt wohl auch bei der CDU gut an, aber ob sie wirklich die Interessen aller AN vertritt, ich fühle mich durch diese GW nicht vertreten, kann ich nicht wirklich beurteilen.


    Zahlen aus dem TV


    In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sollen ab dem 01.05.2009 6 € Std. gelten.
    Die liest sich auf den ersten Blick ja gut, aber


    Die Zuschläge betragen während der Laufzeit dieses Tarifvertrages:
    Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-
    Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
    Thüringen:
    Zuschlag für Nachtarbeit: 5 %
    Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht zu zahlen
    .


    Alle anderen Bundesländer:
    Zuschlag für Nachtarbeit: 10 %
    Sonntagszuschlag: 50 %
    Feiertagszuschlag: 100 %


    Als Nachtarbeit gilt die Arbeit in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr


    hier wird in die linke Tasche gegeben und und mit rechten Hand auch gleich wieder rausgenommen. Also nur eine Verbesserung auf den ersten Blick, bei genauerem Hinschauen sieht man dann klarer.



    Was dieser Mindestlohntarifvertrag für die anderen Bundesländern bedeutet, falls er überhaupt Gültigkeit erlangt. Das hätte fatale Auswirkungen, davon bald mehr.

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  • Aus dem TV BDWS/Göd



    Mindestlöhne
    Die Bruttostundengrundlöhne betragen:
    Baden-Württemberg 8,32 €
    Bayern 7,76 €
    Nordrhein-Westfalen 7,76 €
    Niedersachsen 7,00 €
    Hessen 7,00 €
    Bremen 6,80 €
    Hamburg 6,80 €


    die Regelungen der Zuschläge siehe oben. Man muss sich das mal vor Augen halten, in manchen Bundesländern sollen Sonn/Feiertagszuschläge gezahlt werden, in manchen nicht! Abgesehen von der rechtlichen Frage ob dies überhaupt zulässig ist, da wird doch bestimmt Ländertourismus gepflegt :grin:


    Wie sieht das eigentlich mir mir als ver.di Mitglied aus, würde den solch ein TV auch für mich gelten? Fragen über Fragen.

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  • Ich denke mal schon das der TV auch für dich gelten würde.
    Was ich davon halte behalte ich lieber für mich..... :( :(

  • Ich glaube nicht, das dieser "Billigtarifvertrag" zwischen BDWS/GÖD, der BUNDESWEIT für alle Arbeitnehmer der privaten Sicherheitsbranche "sprechen" will, jemals Gültigkeit erfahren wird.


    Es gibt zwei Möglichkeiten hier in die Allgemeinverbindlichkeit zu kommen.


    1.) §5 Tarifvertragsgesetz . Es muss ein Ausschuss gebildet werden. Drei AG Vertreter, drei AN Vertreter.


    2.) Entsendegesetz.
    Der erklärte Weg des BDWS! § 7 des Entsendegesetz sieht vor das es bei mehreren Tarifverträgen in
    der gleichen Branche nur der Vertrag berücksichtig werden kann, dessen Gewerkschaft repräsentativ ist. Dies
    stellt natürlich auch die Frage in den Raum, wieviele Mitglieder hat die GÖD unter den Beschäftigen der
    Sicherheitsbranche? Auch etwa 10000 Mitglieder wie bei ver.di oder etwa mehr? Dann her mit der Mitgliederzahl
    sehr geehrte Gewerkschaft GÖD.

    Sollten BDWS und GÖD meinen, trotzdem die Allgemeinverbindlichkeit nach Entsendegesetz zu beantragen, müsste
    wieder ein Ausschuss darüber abstimmen. Drei AG Vertreter, drei AN Vertreter, einfache Mehrheit genügt.

    Nach allem was wir über diesen BDWS/GÖD Vertrag wissen, zb. keine Sonn/Feiertagszuschläge in einigen
    Bundesländern, kann ich mir nicht vorstellen, das ein Arbeitnehmerverteter dafür seine Zustimmung gibt!

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  • Das die Gewerkschaft repräsentativ sein muss wusste ich nicht ich dachte immer die Gewerkschaft die den TV aushandelt ist berreits repräsentativ und für die Umsetzung des TV zuständig


    Also wenn das aber so ist wie du das sagst dann hoffe ich das die Verdi doch noch an den Drücker kommt

  • Repräsentativ hin oder her - Ungerechtigkeit zwischen Ost und West, egal. Der Tarifvertrag hat bereits die Zustimmung des Bundestags, der Bundesrat wird wohl folgen.


    Hier geht es wohl eher um politische Erfolge als um einen fairen Lohn für kleine Wachleute ...... smiley1125

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