Wochenarbeitszeit

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Objekt im grundsätzlichen 3-Schicht-Betrieb, rund um die Uhr mit einem Mann besetzt. Also 8 Stunden-Schichten, in Ausnahmefällen (Krankheit von Kollegen) im 2-Schicht-Betrieb mit 12 Stunden-Schichten am Wochenende.


    Bislang arbeiteten wir im Rythmus 6 Tage arbeiten (2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht) 2 Tage frei. Das bedeutete eine Wochenarbeitszeit von 49,5 Stunden (8,25 Stunden je Schicht da eine Viertelstunde Übergabezeit eingeplant ist), sofern niemand krank wird, ansonsten wird es mehr da am Wochenende 12 Stunden gearbeitet werden, dann 48 Stunden frei.


    Nun sollen wir 7 Tage arbeiten (3 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, nächster Umlauf 2 Früh, 3 Spät, 2 Nacht, nächster Umlauf 2 Früh, 2 Spät, 3 Nacht dann wieder von vorn), dann zwei Tage frei und einmal im Monat 3 Tage frei. Da kämen wir auf eine Wochenarbeitszeit von mindestens 57,75 Stunden (im Fall von kranken Kollegen durch die 12er-Schichten am Wochenende auf 65,75 Stunden) mit anschließend 48 Stunden frei.


    Ist das rechtlich machbar oder verstoßen solche Arbeitszeiten gegen das geltende Recht?
    Wir wollen eigentlich lieber bei der Variante mit den 6 Tagen bleiben.


    Falls es wichtig ist, wir sind in Baden-Württemberg.

    Einmal editiert, zuletzt von hannsmeier ()

  • [quote author=hannsmeier link=topic=6273.msg57035#msg57035 date=1231977912]
    Ist das rechtlich machbar oder verstoßen solche Arbeitszeiten gegen das geltende Recht?
    [/quote]


    Grundsätzlich ist das rechtens, da das Arbeitszeitgesetz keine wöchentliche oder monatliche Höchstarbeitszeit mehr kennt.
    Du könntest aber prüfen, ob durch den Schichtrhythmus gewährleistet ist, dass jeder Mitarbeiter pro Jahr wenigstens 15 Sonn-/Feiertage frei hat; ist dies nicht der Fall, könnt ihr dagegen vorgehen.
    Ferner könnten tarifvertraglich andere Regelungen getroffen sein, dies müsstest du anhand des geltenden Tarifvertrages prüfen, der dir eigentlich vorliegen müsste. Entweder, weil du Gewerkschaftsmitglied bist ,oder weil sich dein Arbeitsvertrag auf den jeweils geltenden Tarifvertrag bezieht.

  • Erst mal Danke für die Antwort.


    Ist es aber nicht so, dass das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht?
    Immerhin ist grundsätzlich Sonntagsarbeit verboten, und wenn aufgrund der Ausnahmeregelungen doch Sonntags gearbeitet wird, muss es einen Ersatzruhetag geben, womit man wieder bei der 6-Tage-Woche wäre.
    Das mit der maximalen Wochenarbeitszeit, die das Arbeitszeitgesetz so nicht mehr bestimmt, kenne ich auch etwas anders, bin mir da aber nicht mehr ganz sicher, deshalb hier die Nachfrage.


    Das Arbeitszeitgesetz schreibt indirekt doch eine Höchstarbeitszeit vor, 8 Stunden täglich (dehnbar bis 10) und eben 6 Tage wären wir bei 48 Stunden bzw. theoretisch möglichen 60 Arbeitsstunden pro Arbeitswoche.
    Dass es davon abweichende Regelungen über Tarifverträge gibt, ist klar. Jedoch auch hier gibt es Grenzen, die allerdings erst bei 72 Stunden pro Woche liegen dürften.