Hallo,
folgende Situation:
Objekt im grundsätzlichen 3-Schicht-Betrieb, rund um die Uhr mit einem Mann besetzt. Also 8 Stunden-Schichten, in Ausnahmefällen (Krankheit von Kollegen) im 2-Schicht-Betrieb mit 12 Stunden-Schichten am Wochenende.
Bislang arbeiteten wir im Rythmus 6 Tage arbeiten (2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht) 2 Tage frei. Das bedeutete eine Wochenarbeitszeit von 49,5 Stunden (8,25 Stunden je Schicht da eine Viertelstunde Übergabezeit eingeplant ist), sofern niemand krank wird, ansonsten wird es mehr da am Wochenende 12 Stunden gearbeitet werden, dann 48 Stunden frei.
Nun sollen wir 7 Tage arbeiten (3 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, nächster Umlauf 2 Früh, 3 Spät, 2 Nacht, nächster Umlauf 2 Früh, 2 Spät, 3 Nacht dann wieder von vorn), dann zwei Tage frei und einmal im Monat 3 Tage frei. Da kämen wir auf eine Wochenarbeitszeit von mindestens 57,75 Stunden (im Fall von kranken Kollegen durch die 12er-Schichten am Wochenende auf 65,75 Stunden) mit anschließend 48 Stunden frei.
Ist das rechtlich machbar oder verstoßen solche Arbeitszeiten gegen das geltende Recht?
Wir wollen eigentlich lieber bei der Variante mit den 6 Tagen bleiben.
Falls es wichtig ist, wir sind in Baden-Württemberg.