Silvesterknaller und die Folgen

  • Alle Jahre wieder: Silvesterknaller und die Folgen


    Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht ist Vorsicht geboten. Werden Personen verletzt oder Sachen Dritter zerstört, drohen dem Verursacher hohe Schadenersatzforderungen.



    Wer ein Feuerwerk entzündet, muss einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden. Denn ein Fehlstart von Raketen ist nie völlig auszuschließen. Andererseits muss sich derjenige, der einem Feuerwerk zuschaut, im eigenen Interesse auf gewisse Gefährdungen einstellen.


    Das OLG Jena hatte einen Fall zu entscheiden, wo die Klägerin in der Silvesternacht von einem durch den Beklagte angezündeten Feuerwerkskörper getroffen worden war und dadurch erhebliche Brandverletzungen erlitten hatte. Das OLG sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR zu. Denn - so das OLG - der Beklagte hätte angesichts der bestehenden Windverhältnisse einen Sicherheitsabstand von mindestens 5 bis 6 Meter zur Geschädigten eingehalten müssen.


    Die Richter attestierten der Geschädigten allerdings ein Mitverschulden in Höhe von 50%, da ihre Brandverletzungen vor allem darauf zurückzuführen waren, dass sie bei ihrem Aufenthalt in der Nähe des Geschehens synthetische und damit leicht entzündliche Kleidung getragen hatte (OLG Jena, Urteil v. 23.10.2007, 5 U 146/06).


    Hinweis: Der Schadenverursacher wird grundsätzlich durch seine Privathaftpflichtversicherung geschützt. Damit auch Ansprüche wegen schwerster Verletzungen oder hoher Sachschäden Dritter abgesichert sind, sollte man auf eine angemessene Deckungssumme (mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden) achten
    smiley1099

  • letztes Jahr bei uns in der Straße, durch einen Böller den Kinder in ein Fenster EG geworfen haben der Vorhang und etwas mehr angebrannt!


    [glow=red,2,300]hat keiner gesehen[/glow], die Feuerwehr wurde nach etwa 5 Minuten verständigt, das kleine Feuer war selber wieder ausgegangen. klar das Zimmer
    war durch den Rauch / Russ nicht mehr bewohnbar.


    Denke aber das auch hier, nach dem Schreck die Geschädigten entschädigt wurden..... sind wir doch in Deutsch-Land der Versicherungen.

  • Zitat

    Werden Personen verletzt oder Sachen Dritter zerstört, drohen dem Verursacher hohe Schadenersatzforderungen.


    aus dem Post von Kalli


    da drauf, war es eigentlich gemünzt ;)


    colle .... ganz Wertfrei :grin:

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