Alle Jahre wieder: Silvesterknaller und die Folgen
Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht ist Vorsicht geboten. Werden Personen verletzt oder Sachen Dritter zerstört, drohen dem Verursacher hohe Schadenersatzforderungen.
Wer ein Feuerwerk entzündet, muss einen Standort wählen, von dem aus andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden. Denn ein Fehlstart von Raketen ist nie völlig auszuschließen. Andererseits muss sich derjenige, der einem Feuerwerk zuschaut, im eigenen Interesse auf gewisse Gefährdungen einstellen.
Das OLG Jena hatte einen Fall zu entscheiden, wo die Klägerin in der Silvesternacht von einem durch den Beklagte angezündeten Feuerwerkskörper getroffen worden war und dadurch erhebliche Brandverletzungen erlitten hatte. Das OLG sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR zu. Denn - so das OLG - der Beklagte hätte angesichts der bestehenden Windverhältnisse einen Sicherheitsabstand von mindestens 5 bis 6 Meter zur Geschädigten eingehalten müssen.
Die Richter attestierten der Geschädigten allerdings ein Mitverschulden in Höhe von 50%, da ihre Brandverletzungen vor allem darauf zurückzuführen waren, dass sie bei ihrem Aufenthalt in der Nähe des Geschehens synthetische und damit leicht entzündliche Kleidung getragen hatte (OLG Jena, Urteil v. 23.10.2007, 5 U 146/06).
Hinweis: Der Schadenverursacher wird grundsätzlich durch seine Privathaftpflichtversicherung geschützt. Damit auch Ansprüche wegen schwerster Verletzungen oder hoher Sachschäden Dritter abgesichert sind, sollte man auf eine angemessene Deckungssumme (mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden) achten
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