Detektiveinsatz gegen Blaumacher - "Blaumachen" kann teuer werden

  • http://www.handwerk.com/servic…v/detektiv-blaumacher.htm

  • ..ich kenne eine Firma, die akzeptiert angeblich keine Krankschreibungen eines bestimmten örtlichen Arztes mehr, der hinlänglich als "Doc Holiday" bekannt ist.


    Ansonsten habe ich auch davon gehört, dass ein Arbeitgeber, wenn ihm die Situation spanisch vorkommt, verlangen kann, dass der betroffene Mitarbeiter zu einem Betriebsarzt geht oder einem vom Arbeitgeber bestimmten. Aber da kenne ich die gesetzliche Lage nicht.


    Ein Chef hat das mal gemacht, da hat er die halbe Mannschaft zu einem Betriebsarzt geschickt. Da war der Fall aber auch offensichtlich. Denn die Mannschaft wurde abgeworben und sollte den Untergang der Firma durch krankfeiern besiegeln. Und plötzlich hatten alle psychische Probleme. Nach dem Besuch beim Betriebsarzt nicht mehr. Aber dann hatten sie "Kreislauf und Rücken"... :rolleyes:

  • Wo lebst Du? Der Arbeitgeber kann nicht verlangen das man zu einem von ihm bestimmten Arzt geht. Das wäre ja wohl noch schöner.
    Auch dann nicht wenn es einen Betriebsarzt gibt. Der ist nur für vorgeschriebene Untersuchungen vorgeschrieben, Krebsvorsorge bei bestimmten Arbeitsplätzen mit krebserregenden Materialien und ähnlichem, z.B. alle 6 Monate.
    Die einzigen die einen zu einem Vertrauensarzt schicken können, sind Krankenkassen nach einer gewissen Wartezeit, haben sie bei mir mal versucht.
    Und das Arbeitsamt kann einen auch dahin schicken, wenn man Leistungen bezieht und an sinnlosen Maßnahmen nicht teilnehmen will und sich krankschreiben lässt.

  • Als Arbeitnehmer habe ich die freie Arztwahl - ob ein bestimmter Arzt sich bei der Ausstellung von fragwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen besonders hervorgetan hat oder nicht ist dabei einerlei.
    Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit, die Begründung der AU durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen zu lassen.


    Und zur Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bei Einsatz von Detektiven kann ich an der Stelle auch eine Anekdote beisteuern:


    Ein Sicherheitsmitarbeiter war als Pförtner eingesetzt; Tätigkeit vornehmlich sitzend, Besucherscheine ausfüllen und Schrankenknöpfe drücken.
    Auf Grund eines schweren Rückenleidens (Wirbelsäule) ließ er sich krankschreiben.
    Da bekannt war, dass der Sicherheitsmitarbeiter gerade ein Haus baute, ließ ihn der Arbeitgeber durch die hauseigene Detektivabteilung observieren.
    Die Detektive konnten ihren Kollegen dabei filmen, wie er, während seiner Arbeitsunfähigkeit, auf der Baustelle seines Hauses Steine schleppte.
    Daraufhin erfolgte die fristlose Kündigung.
    Der Arbeitnehmer klagte auf Wiedereinsetzung in das Arbeitsverhältnis und das Arbeitsgericht entschied:
    "Da der Gekündigte nur 30 Minuten gefilmt wurde und der Arbeitgeber somit nicht nachweisen konnte, dass er länger als 30 Minuten Steine geschleppt hätte, bleibt der Arbeitgeber den Nachweis schuldig, dass der Gekündigte in der Lage gewesen wäre eine 8-stündige Arbeitsleistung zu erbringen."


    Urteil: Kündigung ungerechtfertigt !!!

  • Manchmal wirft sich der Verdacht auf, dass solche "Berichte" gezielt gestreut werden.


    Unsichere MA mit leichten Erkrankungen lassen sich vielleicht sogar dadurch beeinflussen.



    Für "Blaumacher" habe ich allerdings wenig Verständnis, da dies meist zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen geht. Sie müssen die Schichten auffangen und teilweise auf nötige Freizeit verzichten.

  • Der AG muss den Krankenschein anerkennen, ob er will oder nicht.
    Er würde sonst ein ärztliches Artest anzweifeln und dies dürfte sehr schwer sein.


    Natürlich darf ein AG einen AN zu einen bestimmten Arzt schicken um eine Gegenmeinung einzuholen, rechtlich spricht da gar nichts dagegen, nur teuer wird es für eine Partei, auch der AN kann zur Kasse gebeten werden.

  • Dieses Thema enthält 8 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.