http://www.handwerk.com/servic…v/detektiv-blaumacher.htm
ZitatAlles anzeigenEiner Ihrer Mitarbeiter macht blau? Um ihn auf frischer Tat zu ertappen,
können Sie einen Detektiv einschalten.
Die Kosten dafür muss der Mitarbeiter tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
........
Das Problem
Der Arbeitgeber muss bei zweifelhaften krankheitsbedingten Fehlzeiten, auffällig häufigen Kurzzeiterkrankungen sowie bei angekündigten Erkrankungen des Arbeitnehmers die Annahme, sein Arbeitnehmer "feiere krank" und betätige sich anderweitig, beweisen. Regelmäßig wird der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, das die Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu, der Arbeitgeber muss den darin verkörperten Anschein für die Richtigkeit der ärztlichen Feststellungen widerlegen.
Die Grundsatzentscheidung
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17.9.1998, 8 AZR 5/97) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch die Nachforschungen eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber wegen eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.