Wiesn-Ordner dürfen Gewalt anwenden

  • Ob die Arbeit dadurch leichter wird?
    Auf dem Oktoberfest in München darf jetzt eine härtere Gangart gegenüber Gästen angewandt werden, die den Anweisungen der Sicherheitskräften nicht Folge leisten. Focus

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Zitat

    darf jetzt eine härtere Gangart gegenüber Gästen angewandt werden




    Hausrecht gibt noch viel mehr her.........

  • Nicht nur das Hausrecht. Obwohl ich dass auf der Wiesn etwas skeptisch sehe. Werden dort Zelte als befriedeter Besitztum oder als öffentlicher Raum deffiniert?


    Im geschilderten Fall handelt es sich eindeutig um Besitzstörung (Reservierung abgelaufen, andere wollen aber können nicht auf ihre Plätze). Der Besitzstörung darf sich der Besitzer bzw. die von ihm beauftragten Besitzdiener mit Gewalt erwehren (verbotene Eigenmacht)! §§ 865 - 860 BGB.


    Eigentlich hat das Gericht nur festgestellt, dass die angewandte Gewalt rechtens war.

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=5397.msg47624#msg47624 date=1221565421]
    Eigentlich hat das Gericht nur festgestellt, dass die angewandte Gewalt rechtens war.
    [/quote]


    smiley1099 deshalb war mir das Gestern keinen Post wert.

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=5397.msg47624#msg47624 date=1221565421]
    Nicht nur das Hausrecht. Obwohl ich dass auf der Wiesn etwas skeptisch sehe. Werden dort Zelte als befriedeter Besitztum oder als öffentlicher Raum deffiniert?
    [/quote]


    In Zweifel "tatsächlich öffentlich". Ändert aber nicht unbedingt etwas an der Rechtslage.

  • Es ist, egal ob dies nun als befriedeter Besitztum oder öffentlicher Raum definiert wird, gut, dass ein Richterspruch ergangen ist, der den Sicherheitskräften zuhilfe kommt!
    Wie oft wurde schon, nur weil einer in dem Bereich arbeitet, eine Vorverurteilung angewendet?


    So nach dem Motto "Das sind doch sowieso alles Schläger".

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