Sonntagszuschlag nicht verbindlich

  • Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschl?¤ge f??r Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergibt sich dieser Anspruch nur aus Tarifvertr?¤gen oder dem einzelnen Arbeitsvertrag. Der Tankwart einer Autobahnrastst?¤tte hatte Zuschl?¤ge in H??he von knapp 4.200 Euro nachgefordert mit Verweis auf das Arbeitszeitgesetz. Ein Tarifvertrag war nicht anwendbar, und auch sein Arbeitsvertrag enthielt keine entsprechende Regelung. Das Gesetz enthalte eine Zuschlagsregelung nur zur Nachtarbeit, befand das BAG. Wie an Wochentagen werde ein gesetzlich "angemessener Zuschlag" daher auch an Sonn- und Feiertagen nur f?¤llig, wenn ein Arbeitnehmer nachts arbeite. Generell sei Sonn- und Feiertagsarbeit durch freie Wochentage auszugleichen. (Az: 5 AZR 97/05)

  • Dieses Urteil ist [shadow=red,left]lat??rnlich[/shadow] wieder wie ein Schlag ins Gesicht f??r die Schichtarbeit :angry:
    Da werden sich noch einige mehr "beschweren" und vielleicht Klage einreichen.
    Man sollte halt immer wieder auf seine Bedingungen im AV achten - und notfalls
    vom AG eine kleine "Nachbesserung" fordern... :grin:


    [oder solches erst gar nicht unterschreiben - falls man hierzu in der "Position" ist...]


    BECK/QUELLE d. Az.: http://rsw.beck.de/rsw/shop/de…ocClass=NEWS&from=HP.0110

    Einmal editiert, zuletzt von blueboyzz ()