Fristlose K??ndigung eines Admins

  • Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. August 2005 rechtfertigt der unbefugte Zugriff auf fremde E-Mails durch einen Systemadministrator dessen fristlose K??ndigung (Az. 7 Ca 5514/04). Der Kl?¤ger des Verfahrens war als Systemadministrator bei einem Versicherungskonzern langj?¤hrig besch?¤ftigt gewesen. In dieser Eigenschaft war ihm der Zugriff auf den Mail-Verkehr im Unternehmen zwar technisch m??glich, arbeitsrechtlich jedoch untersagt.


    Nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Pr??pper aus K??ln, Vertreter des beklagten Versicherungskonzerns in dem Verfahren, verdeutliche das Urteil die arbeitsrechtliche Risikolage bei der Verletzung von berufsm?¤??ig einger?¤umten Netzwerkbefugnissen. Die Entscheidung werde nach seiner Ansicht eine Richtschnur f??r ?¤hnlich gelagerte F?¤lle darstellen. Das Urteil ist nicht rechtskr?¤ftig, es wurde Berufung zum Landesarbeitsgericht K??ln eingelegt.


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