Sicherheitsbewusstsein in der Praxis

  • Ein Artikel in "Arbeit und Gesundheit online" von heute bingt ein sch??nes Bild - das sollte man sich ansehen! Notausgangst??r nicht nur abgeschlossen, sondern auch mit Gitter unzug?¤nglich gemacht:
    http://www.arbeit-und-gesundhe….php/_c-264/_nr-46/i.html


    Unzug?¤nglich gemachte Notausgangst??ren scheinen immer mehr en vogue zu werden und die hohe Zahl offen verkeilter Brandabschnittst??ren zu ??bertreffen. Wie w?¤re es mit einer Fallsammlung aus der Bewachungspraxis?


    Wer unter der Kollegenschaft wurde auch schon mit K??ndigung bedroht, wenn er weiterhin auf dem Rundgang festgestelle Verst????e gegen elementare Sicherheitsvorschriften beanstandet und sich erdreistet, diese sogar im Wachbuch einzutragen?

  • Kenne ich so nicht. Ist mir bei meinen Arbeitgebern auch noch nie passiert. Im gegenteil eigentlich. Auch die Kunden (haupts?¤chlich Chemiebereich) sind froh, wenn man dies meldet.


    ??brigens sehe ich an dem Bild im Link nichts sonderlich verwerfliches. Der Notausgang ist nicht mehr existent. Die Fluchtrichtung ist beschildert. Man sieht allerdings nicht, ob noch an anderer Stelle auf diese T??re als Fluchtt??re hingewiesen wird.



    Wo liegt hier jetzt der Zusammenhang zwischen ??berschrift und Inhalt des Postings?

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Der Zusammenhang liegt in der Praxisrealit?¤t. Sicherheitsbwusstsein wird einerseits gelehrt und antrainiert, die Umsetzung jedoch vielfach behindert.


    Auch mir ist ein sehr bedeutendes Unternehmen der Chemischen Industrie bekannt (auf seinem Gebiet sogar Weltmarktf??hrer). Dort wurden und werden etliche Sicherheitst??ren mit Ger??mpel verstellt, und eine Meldung gilt als unerw??nscht. Der Oberw?¤chter dieses Betriebsstandortes, etwas bombastisch als Facility Manager bezeichnet, entscheidet alleine was richtig ist und was falsch.


    Oder: T?¤glich um 21:45 Uhr m??ssen die Wachleute in einer gro??en, sehr bekannten Bes?¤ufnisanstalt s?¤mtliche Notausgangsitst??ren abschlie??en (!). Damit soll den G?¤sten das unerlaubte Luftschnappen durch diese T??ren verunm??glich werden, das wiederum die l?¤rmgeplagte Wohnbev??lkerung verlassen w??rde, die Polizei wg. Ruhest??rung (offene T??ren mit rausdringender "Musik") zu rufen. 20-25 Eins?¤tze waren nicht ungew??hnlich.


    Oder: In einem Verlagshaus d??rfen die mit Palmen-K??bel offen gehaltenen Brandabschnittst??ren nicht beanstandet werden. Sollte sich eine T??re wie vorgesehen schllie??en oder gar geschlossen bleiben, w??rden sich gewisse Redakteure auf dem Gang zur Toilette behindert sehen. Die Meldung bei der Branddirektion wurde mit Nichtverl?¤ngerung des Auftrags bestraft...

  • Ich muss auch sagen das ich an dem Bild nichts verwerfliches finden kann, der oFeuerwehr kl?¤ren lassen k??nnen. Die h?¤tten dann eine Begehung durchgef??hrt und f??r Aufkl?¤rung gesorgt. Dann h?¤tte sicherlich auch der letzte Facility Manager kapiert das es so nicht geht wie er sich das vorstellt.

  • Mag ja sein, aber das ist doch gar kein Notausgang mehr, schau Dir mal das Bild geneau an. ??ber der T??r h?¤ngt ein Fluchtweghinweisschild das zeigt nach links.

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