Anscheinswaffen - Anhörung Innenausschuß 02/2008 - Gesetz 03/2008

  • Gefahr durch Anscheinswaffen


    Immer wieder kommt es zu tragischen Zwischenfällen, wenn Polizisten Straftätern gegenüberstehen, die wild mit Waffen herumfuchteln. Erst vor drei Monaten wurde in Minden-Lübecke ein Tankstellenräuber erschossen, weil dieser den Beamten mit einer täuschend echten Waffe bedroht hatte...


    ... Anscheinswaffen sind das, was der Name bereits andeutet: Objekte, die optisch Waffen nachahmen, aber keine sind. Laut Gesetz sollen Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns ausdrücklich als Anscheinswaffen gelten...


    wdr-beitrag


    Siehe auch: bundesministerium des inneren - recht interessant



    Bringt ein Verbot des Führens die gewünschte Wirkung? Ich glaube nein. Diese Waffen sind teilweise bereits ab 14 Jahre zu erwerben.


    Welcher 14jährige Jugendliche macht sich denn Gedanken darüber, was passieren kann, wenn er das Ding auf der Straße zieht. Man gucke nur mal auf den Bürgersteig oder die Straße, wieviele kleine gelbe/orange Kügelchen man da so findet.


    Versteht er überhaupt, dass das Tragen/Führen dieser Waffe, die er selbständig erwerben konnte oder auf der Kirmes an der Schießbude gewonnen hat, nicht mehr mitnehmen darf?


    Die Flut, dieser bereits vorhandenen "Spielzeuge" kann man nicht durch einen weiteren Paragraphen im Waffenrecht Einhalt gebieten.


    Gibt es da überhaupt eine Lösung?



    Diejenigen, die mit einer solchen Anscheinswaffe bewußt strafrechtlich in Erscheinung treten, möchte ich hier ausklammern. Die mögen sich die Folgen selber zuschreiben lassen.

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  • Schön, dürfen nicht mehr in der bisherigen Form verkauft werden.


    Und die Millionen von Anscheinswaffen, die bereits in den Kinderzimmern vorhanden sind?



    Und es gibt die nicht nur in Kinderzimmern. Schaut man sich mal die Preislage der elektischen Anscheinswaffen und die "Umrüstmöglichkeiten" an, kann man davon ausgehen, dass so mancher Erwachsener auch Besitzer ist.

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  • Mm das ist dann wohl ein Problem was sich nicht lösen läst.
    Mit dem Trageverbot macht man sich nur lächerlich zumal es auch schwer durchzusetzen sein wird.
    Der Leittragende wird in erster Linie der Polizist sein.

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  • Die Große Koalition hat sich auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt: Wer künftig eine täuschend echt aussehende Pistole bei sich trägt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch das Führen von "gefährlichen Messern" soll verboten werden - Ausnahmen gibt es dennoch.


    mehr h i e r


    Wird noch lustig... :grin:

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  • Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
    Siehe auch: http://www.tagesschau.de/inland/waffenrecht8.html


    Geblieben scheint die lahme Regel bei der Waffensachkundeprüfung, wonach lediglich das Abgeben von Schüssen gefordert wird, nicht jedoch das Treffen. Damit können weiterhin auch "ältere" Hausfrauen, so um die 70 herum, als KursteilnehmerInnen angeworben werden. Schießtraining bleibt ebenfalls ausschließlich im Ermessensbereich des Arbeitgebers mit GWT-Mitarbeiter, die z.B. vor 5 Jahren zum letzten Mal dienstlich veranlasst übten und sich eine private Teilnahme in Schießsportstätten nicht leisten können.

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