Am Freitag, 13. Januar 2006, ist in Kiel ein
Kooperationsvertrag zwischen dem Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
und der Landes- gruppe Schleswig-Holstein des Bundesverbandes
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. unterzeichnet
worden.
In den R?¤umen des Landespolizeiamtes unterzeichneten Landespolizei-
direktor Wolfgang Pistol und der Vorsitzender der Landesgruppe, Bj??rn
Wackerhagen, im Beisein von Medienvertretern diese zukunfts- weisende
Vereinbarung.
Im Interesse der ??ffentlichen Sicherheit aller B??rgerinnen und B??rger
dient die Zusammenarbeit zwischen staatlichem Organ und privatem
Sicherheitsdienst weiterer Kriminalit?¤tsvorbeugung und somit auch
der F??rderung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein.
Dabei wird polizeiliche Arbeit lediglich erg?¤nzt, die Sicherheits-
unternehmen haben keine zus?¤tzlichen Befugnisse. Das staatliche
Gewaltmonopol bleibt unangetastet.
Die Zusammenarbeit bezieht sich im Wesentlichen auf den Austausch von
Informationen ??ber die Sicherheitslage f??r die Sicherheits-
unternehmen auf der Basis des Leitmottos: "Beobachten, Erkennen,
Melden".
Ein regelm?¤??iger Meinungsaustausch zwischen den Sicherheitsfirmen und
den jeweils zust?¤ndigen Polizeidirektionen f??rdert die Verbesserung
der Zusammenarbeit.
Daraus ergibt sich eine Erg?¤nzung des polizeilichen Lagebildes durch
Informationen, die die Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen an die
Polizei in Schleswig-Holstein weiter leiten. Au??erdem werden die
Mitarbeiter der Sicherheitsunternehmen die Polizei bei
??ffentlichkeitsfahndungen unterst??tzen und eine zentrale Leitstelle
einrichten, die f??r die Polizeieinsatzzentralen Ansprechpartner ist.
Die Fahrzeuge der Mitarbeiter der beteiligten Firmen sind durch
entsprechende Fahrzeugaufkleber erkennbar. Sie stehen auch als
Ansprechpartner f??r hilfe- und ratsuchende B??rgerinnen und B??rger zur
Verf??gung.
Jeder Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern
findet unter Einhaltung des Datenschutzes unter der Wahrung
berechtigter Interessen Dritter statt.
Die Beteiligung von Sicherheitsunternehmen an der
Kooperationsvereinbarung ist an das Vorhandensein strenger
Qualit?¤tskriterien gekn??pft.
- Zuverl?¤ssigkeit,
- Tariftreue,
- Gew?¤hrleistung einer 24-Stunden-Notruf-und Service-
leitstelle
- Ausbildung der Alarm- und Streifenfahrer nach VdS-
Richtlinie 2172,
sind die wesentlichen Kriterien, nach denen heute ein modernes
Sicherheitsunternehmen arbeitet.
In wechselseitigen Vortr?¤gen soll im Rahmen der Fortbildung nicht
nur die Fachkenntnis vertieft, sondern auch die jeweilige T?¤tigkeit
dem neuen Sicherheitspartner nahe gebracht werden.
Bereits jetzt bietet die Fachhochschule f??r Verwaltung und Dienst-
leistung/Fachbereich Polizei, ein Kontaktstudium Sicherheits-
management mit zertifiziertem Abschluss "Sicherheitsfachwirt (FH)"
an.
??hnliche Kooperationsvereinbarungen zwischen dem BDWS und den
Polizei- und Innenbeh??rden bestehen in den Bundesl?¤ndern Berlin,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie in den St?¤dten
Essen, D??sseldorf, Frankfurt am Main und Wiesbaden.