Entlohnung in der Einweisung

  • Hallo
    kann mir jemand helfen?


    ich bin seit zwei jahren ausgebildete WSFK hab aber noch bis 30.11, als sicherheitsmitarbeiter gearbeitet. habe im Dezember ein neues WSFK Objekt begonnen und hatte da Einweisung.


    Meine Frage :


    ist es rechtens wenn der Arbeitgeber die Einweisung mit SM-Lohn bezahlt obwohl es ein WSFK Objekt ist


    gruss


    Chriss

  • es kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob du als normaler SM oder vom ersten Tag an als WSFK eingestellt worden bist.
    gut M??glich das es auch eine Sondervereinbarung giebt bez??glich der Einweisung und danach WSFK Lohn.
    Beispiel: Da du in der Einweisung bist und du das Objekt u.s.w nicht kennst und noch nicht als Vollwertiger Eingesetzter MA auf dieses Objekt Eingesetzt werden kannst bzw. bist, hat man dir denn WSFK Lohn nicht gezahlt. es ist zwar fies aber nicht ungew??hnlich.


    Also ein Blick in deinem Arbeitsvertrag, Sondervereinbarung und vielleicht deine Kollegen im Objekt mal Fragen.

  • Eine spezielle Vereinbarung in div. Tarifvertr?¤gen zu diesem Thema ist mir nicht bekannt, f??r mich ist aber eine Einweisung aber eine ganz "normale" Arbeitsstunde, da ich ja im Regelfall auf Verlangen des Arbeitgebers eingesetzt werde, somit w?¤re eine geringere Entlohnung als ??blich auf diesem Objekt unbegr??ndet.
    F??r mich w?¤re, im Fall von chris eine Entlohnung als WSFK selbstverst?¤ndlich, die angesprochen Dinge von Schotter Sheriff sollte man auch beherzigen.

    Einmal editiert, zuletzt von kalle ()

  • Schlie??e mich beiden Vorrednern an.


    Und liefere noch eine weitere M??glichkeit:


    Habt Ihr einen BR? Wenn ja, frage dort mal nach. Es soll Firmen geben, bei denen dies durch eine
    Betriebsvereinbarung mit dem BR geregelt ist.