BS - Betriebssanitäter/in

  • Die Aufgaben im Bereich betrieblicher Sanitätsdienst werden auch immer öfter von Kunden ausgelagert und den Sicherheitsdiensten übertragen. Hier mal eine kurze Beschreibung des Ausbildungsganges auf Grundlage der DRK-Landesschulen NRW.


    Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst



    Grundausbildung:
    Der Umfang der Grundausbildung richtet sich nach dem Themenkatalog BGI 694 (bisherige ZH 1/608) "Einsatz von Betriebssanitätern" und umfasst 68 Unterrichtsstunden.


    Teilnehmer: Ersthelfer, die gemäß §§ 2, 9, 10 der BGV A 5 "Erste Hilfe" (bisherige UVV VBG 109) in Betrieben eingesetzt werden, um bei Arbeitsunfällen und Gesundheitsstörungen entsprechende Hilfe zu leisten und Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

    Voraussetzung: Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Ausbildung zum Ersthelfer oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Training innerhalb der letzten 2 Jahre.


    Die Grundausbildung allein reicht für den Einsatz als Betriebssanitäter nicht aus. Hinzukommen muss gem. BGI 509 (bisherige ZH 1/142) die Teilnahme an einem Aufbaulehrgang.



    Aufbaulehrgang:
    Hinweis: Die Ausbildung zum Betriebssanitäter ist erst komplett, wenn der 32 Unterrichtsstunden umfassende Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst, innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung, zusätzlich absolviert worden ist.



    Der Umfang des Aufbaulehrgangs richtet sich nach dem Themenkatalog BGI 694 "Einsatz von Betriebssanit?¤tern" (bisherige ZH 1/608) und umfaßt 32 Unterrichtsstunden.


    Teilnehmer: Betriebssanitäter, deren Grundausbildung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.


    Die Fortbildung muß nach BGV A 5, § 10 (bisherige VBG 109) in angemessenen Zeitabständen erfolgen. Drei Jahre dürfen nicht überschritten werden.



    Fortbildung für die Betriebssanitäterin / den Betriebssanitäter:


    Teilnehmer: Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter.





    Lehrgangsinhalte Grundausbildung:


    Der Betriebssanitäter
    Rechtliche Situation
    Aufgaben
    Verhalten bei Notfällen
    Struktur des Rettungsdienstes
    Kontrolle der Vitalfunktionen und ganzkörperliche Untersuchung
    Bewusstsein / Hilfeleistungen bei Störungen des Bewusstseins
    Atmung / Hilfeleistungen bei Störungen der Atmung
    Herz und Kreislauf
    Hilfeleistungen bei Kreislaufstörungen und Erkrankungen des Herzens
    Reanimation
    Der Betriebssanitäter als Helfer des Notarztes bei der Reanimation
    Hilfeleistung bei Wunden
    Mithilfe bei der Wundversorgung
    Hilfeleistung bei Schock
    Stütz- und Bewegungsapparat
    Hilfeleistung bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
    Hilfeleistungen bei Schädel-Hirn-Verletzungen
    Hilfeleistungen bei Verletzungen des Brust- und Bauchraumes und bei akuten Zuständen im Bauchraum
    Hilfeleistungen bei Mehrfachverletzungen
    Akute Erkrankungen
    Hilfeleistungen bei
    Hitzeschäden
    Kälteschäden
    elektrischen Unfällen
    Hilfeleistung bei Vergiftungen und Verätzungen
    Umgang mit Arzneimitteln
    Maßnahmen zur Hygiene
    Desinfektion
    Verhalten bei Infektionskrankheiten
    Betreuung von Patienten
    Mithilfe bei pflegerischen Maßnahmen
    Patientenübergabe
    Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst
    Registrierung / Dokumentation
    Rettung und Transport
    Praktische Übungen anhand von Fallbeispielen
    Erfolgskontrolle



    Lehrgangsinhalte Aufbaulehrgang:


    Die gesetzliche Unfallversicherung
    Träger
    Aufgaben
    Versicherungsfälle
    Leistungen
    Aufgaben des Betriebssanitäters
    Allgemeine Einführung
    Rechtsgrundlage der betrieblichen Ersten Hilfe
    Organisation und Dokumentation
    Vorbeugen und Hilfen bei Unfällen durch Gefahrstoffe einschließlich üben
    Physikalische Noxen am Arbeitsplatz
    Hygiene im Betrieb
    Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material
    Wiederholung lebensrettender Maßnahmen einschließlich üben
    Praktische Fallbeispiele
    Erfolgskontrolle



    Themeninhalte Fortbildung A
    - Rechtsgrundlagen im betrieblichen Sanitätsdienst
    - Konfliktbewältigung bei Anwendung von Rechtsgrundlagen in bestimmten Situationen
    - Fallbeispiele -
    - Verletzungen und Erkrankungen im respiratorischen Systems (Atmungssystem)
    - Management von kardiologischen Notfällen (Herzkreislauf-Notfälle)


    Themeninhalte Fortbildung B
    - Darstellung multifunktioneller Hautveränderungen (Schminktechniken)
    (Die Teilnehmer erlernen die realistische Darstellung von Unfällen und Notfällen im Betrieb)
    - Das korrekte Verhalten als Verletztendarsteller
    - Anlage und Durchführung von Erste-Hilfe-Übungen im Betrieb
    - Darstellung, Durchführung und Auswertung der Fallbeispiele anhand von Videoaufzeichnungen


    Themeninhalte Fortbildung C
    - Umgang mit psychisch Kranken
    - Umgang mit alkokolisierten Patienten
    - Maßnahmen bei Krampfanfällen
    - Lagerungsarten bei betrieblichen Notfällen


    Themeninhalte Fortbildung D
    - Der betriebliche Notfall (Erarbeiten von Einsatzbeispielen aus dem eigenen Betrieb)
    - Praxissequenzen mit realistischer Darstellung von Unfall- und Notfallsituationen
    - Gesonderter Themenbereich:
    - Verletzungen und Erkrankungen der Augen (Verätzungen / Verblenden, etc.)


    Themeninhalte Frühestmögliche Defribrillation
    - Der kardioloigische Notfall im Betrieb (Erarbeiten von Einsatzbeispielen Herzkreislauf)
    - Mega-Code-Training, Einführung in die frühestmögliche Defibrillation
    (Reanimationstraining mit erweiterten Massnahmen, einschliesslich des Einsatzes
    eines halbautomatischen Defibrillationsger?¤tes und Vorbereitung, sowie Assistenz
    der ärztlichen Reanimationsmassnahmen)


    Die Fortbildungen können je nach Interessenlage in variabler Reihenfolge besucht werden. Es handelt sich jeweils um individuelle Einzelseminare, die nicht aufeinander aufbauen.


    Preise im Bereich NRW (ohne Gewähr):


    Grundausbildung:


    Lehrgangsgebühr mit Vollpension: EUR 906,99 (incl. 7 % MwSt. für Unterkunft und Verpflegung)
    Lehrgangsgebühr mit Teilpension: EUR 618,17 (incl. 7 % MwSt für Verpflegung)


    Aufbaulehrgang:


    Lehrgangskosten mit Vollpension: EUR 503,51 (incl. 7 % MwSt für Unterkunft und Verpflegung)
    Lehrgangskosten mit Teilpension: EUR 359,09 (incl. 7 % MwSt für Verpflegung)


    Fortbildung:


    Lehrgangsgebühr mit Vollpension: EUR 261,12 (incl. 7 % MwSt für Unterkunft und Verpflegung)
    Lehrgangsgebühr mit Teilpension: EUR 188,92 (incl. 7 % MwSt für Verpflegung)




    Rettungshelfer verfügen über eine Gesamtausbildung von 160 Stunden und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.


    Die meisten Lehrrettungswachen erkennen die Einheit Grund- und Aufbaulehrgang Betriebssanitäter als San-Schein A-C an. Nach erfolgtem Praktikum (40 Std.) auf dem RTW wird man als Rettungshelfen anerkannt.


    Alles klar? Wenn nein, könnt Ihr gerne Fragen.


    Gruß


    daffi

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  • Ne Menge Zeug für 68 Stunden, für mich wäre das nichts. Ich war schon mit den 24 Stunden für Führerschein Kl. 2 bedient. :grin:

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  • [quote author=daffi link=topic=369.msg1553#msg1553 date=1136440967]
    Alles klar? Wenn nein, könnt Ihr gerne Fragen.
    [/quote]


    Äääh jaa, wegen den Kosten, wer bezahlt das denn? Doch nicht etwa ich, bei Interesse???


    Unserer Admin ist ein schneller, ich hab für meinen Kl. 2 ca. 160 Std. gebraucht!! :grin:

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  • [quote author=admin link=topic=369.msg1554#msg1554 date=1136464057]
    Ne Menge Zeug für 68 Stunden, für mich wäre das nichts. Ich war schon mit den 24 Stunden für Führerschein Kl. 2 bedient. :grin:
    [/quote]


    Hört sich schlimmer an, als es ist. Man muss eben nur Interesse mitbringen, andere ein bisschen piesacken zu wollen :grin:

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  • [quote author=kalle link=topic=369.msg1555#msg1555 date=1136467541]
    Äääh jaa, wegen den Kosten, wer bezahlt das denn? Doch nicht etwa ich, bei Interesse???


    Unserer Admin ist ein schneller, ich hab für meinen Kl. 2 ca. 160 Std. gebraucht!! :grin:
    [/quote]


    Wenn Du selber Interesse bekundest, zahlst Du (betrieblich gesehen) selber. Wenn der Arbeitgeber einen BS haben möchte, zahlt natürlich er.


    Admin meint wohl nicht die Fahrstunden, sonden den EHL (ErstHelferLehrgang---24 Std.) :grin: :grin: :grin:



    [quote author=Dark Wing link=topic=369.msg1583#msg1583 date=1136643917]
    Hört sich schlimmer an, als es ist. Man muss eben nur Interesse mitbringen, andere ein bisschen piesacken zu wollen :grin:
    [/quote]


    Kann ich nur zustimmen, man glaubt nicht, was man alles bei den Übungen und der Theorie vom "Instinkt" her richtig macht.


    Aber die wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft zu helfen und das eigene Selbstvertrauen.


    Wenn ein Sani auch nur einen kleinen Augenblick einen unsicheren Eindruck macht, kann sich dies fatal auf den Verletzten auswirken.


    Folgende Parole stützt dies: SABAA


    Sicheres Auftreten Bei Absoluter Ahnungslosigkeit


    Da ist jemand, der will Hilfe habe. Man muß sie ihm nur geben.


    Verletzte die zu einem kommen, machen auch den "Anfängern" selten Probleme, man sieht, was auf einen zukommt. Auch wenn die Verletzung schrecklich aussieht, beruhigt es das Unterbewusstsein erheblich, wenn die Verletzten zu einem kommen. Wenn man allerdings zu einem Unfall hinzu kommt oder gerufen wird, kreisen bei jedem die Gedanken um das Thema "Was erwartet mich da". Und dieser Gedanke ist es wohl, der Menschen dazu verleitet, Unf?äle bewußt zu ignorieren.


    Ich selber habe rund vier Jahre in einem Alten- und Pflegeheim auf der Station für Schwerstpflege als Aushilfe gearbeitet. Ich habe dort viel gesehen und Arbeiten gemacht, die andere sich nicht vorstellen können/möchten. Für mich war dort auch das Sterben und die Sterbebegleitung nicht fremd. Doch ein Unfall mit Personenschaden stellt teilweise erheblich größere Anforderungen an einen und auch an die Seele.


    Aber ich kann hier sagen, man lernt auch dies. Ich will nicht sagen, dass man mit der Zeit abstumpft, nein, dies ist es nicht. Man lernt vielmehr, wie man es für sich am besten verarbeitet.


    Also Interesse mitbringen. Der Spaß am "piesacken" kommt dann von ganz alleine. :grin: :grin: :grin:


    daffi

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  • Sehr guter Beitrag, wie ich finde :cheesy:.


    Der Satz "Sicheres Auftreten Bei Absoluter Ahnungslosigkeit" sprich SABBA kann aber
    in gewissen Situationen durchaus jemanden in Schwierigkeiten bringen. Es muß
    auch ein bißchen "dahinter" sein, gerade im SaniBereich.

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

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