Vertrags?¤nderung nach Betriebs??bergang

  • § 613 a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebs??bernehmer nicht, nach einem Betriebs??bergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsver?¤u??erer vereinbarte Verg??tung abzusenken. Eine solche Vereinbarung bedarf keines sie rechtfertigenden Sachgrundes.


    Die Kl?¤gerin war als Verk?¤uferin bei einer nicht tarifgebundenen Handelsgesellschaft besch?¤ftigt. Sie bezog monatlich ein Grundgehalt von 1.099,28 Euro brutto sowie eine Funktionszulage in H??he von 270,98 Euro brutto. Das Arbeitsverh?¤ltnis ging am 1. Juni 2004 im Wege des Betriebs??bergangs auf die Beklagte ??ber. Am 27. Juli 2004 vereinbarten die Parteien, das Entgelt unter Wegfall der Funktionszulage auf das bei der Beklagten tariflich geregelte Monatsentgelt von 1.041,40 Euro brutto abzusenken. Als Ausgleich erhielt die Kl?¤gerin eine Einmalzahlung in H??he von 3.900,00 Euro. Mit ihrer Klage hat die Kl?¤gerin die Unwirksamkeit der ??nderungsvereinbarung geltend gemacht und Fortzahlung der mit dem Betriebsver?¤u??erer vereinbarten Verg??tung gefordert.


    Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Die Revision der Kl?¤gerin ist ohne Erfolg geblieben, denn die nach dem ??bergang des Arbeitsverh?¤ltnisses vereinbarte Neuregelung der Verg??tung ist wirksam.


    Qelle:BAG vom 07.11.2007 â?? 5 AZR 1007/06 (BGB) :top: