Keine K??ndigung wegen Arbeitsverweigerung bei ??berschreiten der zul?¤ssigen Arbei

  • Keine K??ndigung wegen Arbeitsverweigerung bei ??berschreiten der zul?¤ssigen Arbeitszeit


    Ein Mitarbeiter darf nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden, wenn er die dabei gesetzlich zul?¤ssige Arbeitszeit ??berschritten h?¤tte. Der Grund hierf??r ist, dass von einem Mitarbeiter nicht verlangt werden kann, den Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten, wenn er damit gegen Gesetze verst????t.


    Der Kl?¤ger wurde seit dem Jahre 1997 von der Beklagten als Kran- und Lkw-Fahrer besch?¤ftigt. An einem Nachmittag war er von seinem Arbeitgeber angewiesen worden, eine weitere Baustelle mit dem Arbeitskran anzufahren. Der Kl?¤ger verweigerte die Anweisung mit der Begr??ndung, er habe bereits seit 8,5 Stunden gearbeitet. Fahre er noch auf eine andere Baustelle, w??rde dieser Zusatzauftrag weitere sieben Stunden in Anspruch nehmen. Er w??rde somit die h??chstzul?¤ssige Arbeitszeit von 10 Stunden am Tag ??berschreiten.


    Vom Arbeitgeber wurde daraufhin die fristlose K??ndigung ausgesprochen. Die dagegen erhobene K??ndigungsschutzklage war in beiden Instanzen erfolgreich. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Arbeitsverh?¤ltnis wurde nicht durch die K??ndigung beendet.


    Wenn eine ??berschreitung der zul?¤ssigen Arbeitszeit oder die arbeitszeitwidrige Anordnung zur Pausennahme vorliegt, scheidet eine K??ndigung wegen Arbeitsverweigerung nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von vornherein aus. Dies gilt verst?¤rkt, wenn der Kl?¤ger mit dem F??hren schwerer Kranfahrzeuge befasst war und Pausen gem?¤?? dem ArbZG der Vermeidung von Unf?¤llen dienen.


    LAG Rheinland Pfalz, Urt. v. 25.05.2007 - 6 Sa 53/07