Schlägern darf die Erlaubnis zum Ausüben des Bewachungsgewerbe entzogen werden. :grin: :top:
Das Urteil bezieht sich scheinbar auf einen 'Kleinunternehmer', aber ich vermute, dass es auch für normale Arbeitnehmer gelten wird.
Schläger gehören nicht in den Wachdienst
- Dirty Harry
- Erledigt
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Jo genau und dann auch noch gegen diesen Entzug der Aus??bung der Bewachgewerbesdingsta klagen…. Typisch Deutsch wieder ^^… Hat sich wahrscheinlich noch darauf berufen, dass ein extremer H?¤rtefall vorliegt oder sowas^^
Wenn es nur ein Fall gewesen w?¤re… Aber bei 3 F?¤llen… Ist bissl sehr happig finde ich…
Boomer