Hallo Ihr da.
Bildungsurlaub kann von einem Jahr, in dem er nicht in Anspruch genommen wurde auf Antrag in das folgende Jahr ??bertragen werden. Der Antrag mu?? bis Ende Dezember beim Arbeitgeber vorliegen!!!
Dies heist, stelle ich den Antrag rechtzeitig, stehen mir 2006 10 Tage Bildungsurlaub zur Verf??gung. Komme ich bei einer Bildungsma??nahme damit nicht aus, kann ich den BU f??r 2007 vorziehen. K?¤me so auf 15 Tage. :grin:
Nehme ich dann widererwarten den BU 2006 nicht, kann ich die regul?¤ren f??nf Tage wieder "auf Verdacht" auf 2007 ??berschreiben lassen. Der Anspruch 2005 verf?¤llt endg??ltig am 31.12.2006.
Hier der Text f??r den Antrag:
Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren.
Im laufenden Jahr 2005 habe ich meinen Bildungsurlaub gem. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AwbgNW) noch nicht in Anspruch genommen.
Gem?¤?? § 3 Abs. I AwbgNW beabsichtige ich die Zusammenfassung der Anspr??che im n?¤chsten Jahr und mache die ??bertragung von f??nf Tagen Bildungsurlaub in das Jahr 2006 geltend.
Der Anla?? f??r die Weiterbildungsma??nahme steht jetzt noch nicht mit letzter Sicherheit fest.
Mit freundlichem Gru??
Wie kommt man zu so einem Text? Nun, unser OL, Kalle einige Kollegen und ich haben dies immer beantragt. Heute bekommt er (OL) als Supervisor unsere Antr?¤ge und freut sich jedes mal richtig doll dar??ber.
Und bitte bedenken, eine kurze Reise nach Berlin mit Frau oder einer der Freundinnen :angel: ??ber die VHS oder sonstige Bildungstr?¤ger, gilt bei entsprechendem Programm (Besuch Bundestag etc.) auch als Bildungsreise. Es bleibt bestimmt genug Freizeit. :grin:
daffi