Kein Anspruch auf Verdienstausfalls wegen einer Eigenk??ndigung

  • Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenk??ndigung



    K??ndigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder N??tigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverh?¤ltnis selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegen??ber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt noch hat er gegen??ber dem Kollegen gem?¤?? § 823 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenk??ndigung eintritt.


    Der Kl?¤ger und der Beklagte waren Arbeitnehmer der Firma C. Der Kl?¤ger wurde im August 2001 von einem anderen Arbeitnehmer t?¤tlich angegriffen und verletzt. Dieser wurde daf??r strafrechtlich belangt und zur Schmerzensgeldzahlung an den Kl?¤ger verurteilt. W?¤hrend der sich an den Angriff anschlie??enden Arbeitsunf?¤higkeit rief der Beklagte, der im Unternehmen f??r Personalangelegenheiten zust?¤ndig war, den Kl?¤ger mehrfach an. Unter Verwendung von Formulierungen wie â??Schauspielerâ??, â??Simulantâ??, â??Weibâ??, â??Hureâ??, â??Drecksackâ?? und â??Arschâ??, die er auf den Anrufbeantworter sprach, beschimpfte er den Kl?¤ger wegen der erfolgten Krankschreibung und n??tigte ihn, die Strafanzeige gegen den Kollegen zur??ckzuziehen. Der Kl?¤ger k??ndigte deshalb schlie??lich sein Arbeitsverh?¤ltnis selbst auf. Mit der Klage verlangt er von dem Beklagten Ersatz seines Verdienstausfalls. Der Beklagte vertritt die Auffassung, dieser Schaden resultiere ausschlie??lich aus der Eigenk??ndigung des Kl?¤gers.


    Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Auf die Revision des Beklagten hat der Senat das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt.


    BAG, Urteil vom 18. Januar 2007 â?? 8 AZR 234/06 -
    Vorinstanz: Hessisches LAG, Urteil vom 7. November 2005 - 7 Sa 520/05 â??



    Mal sehen wie die Sache weiter geht. !!


    Was meint ihr den steht ihm Verdienstausfall zu ???? :top:

  • Mein erster Impuls war, wie kann ich bei Eigenk??ndigung einen Verdienstausfall begr??nden? Eigentlich unm??glich, hab ich doch diesen Zustand (K??ndigung) selber herbeigef??hrt, ergo nicht machbar!
    Wenn man allerdings bedenkt, warum hier gek??ndigt worden ist, ger?¤t man etwas ins zweifeln. Ich denke mal, hier m??ssen verschiedene Rechtsg??ter gegeneinander aufgewogen werden.
    Mein "Zustand" ist.................... unentschieden, bin mir nicht sicher!