Lehrgang § 34 a

  • Hallo Kolegen, bin neu in dem forum und habe mal eine frage an euch...


    ich bin jetzt seit dem 15.12.2006 in der firma und nun soll ich nach fast einem Jahr den lehrgang § 34a machen...
    ist ja eigendlich nicht das problem...aber ich soll den Lehrgang selbst bezahlen von 450 euro...
    in der zeit, wo ich da bin, hat die cheff etage auch gewechselt...also der mich eingestellt hat ist nicht mehr in der firma...
    muss ich den lehrgang selber zahlen oder muss die firma den übernehmen ?


    petterson ( Niedersachsen )


    [hr]
    Titel editiert wegen Umlautproblemen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dirty Harry ()

  • Es tut mir f??r Dich leid, aber der Mantelrahmentarifvertrag (gilt f??r Bundesrepublik Deutschland) sagt in § 14(Unterricht) in Satz 2: "Die Kosten f??r das Unterrichtungsverfahren und die Sachkundepr??fung gem?¤?? §34a der Gewerbeordnung tr?¤gt der Arbeitnehmer." Aber Quittung aufheben und bei der Steuererkl?¤rung als Werbungskosten geltend machen. :top:

  • viel dank kollegen :top:


    habe gleich noch mal eine frage und w??rde mich freuen wenn ihr sie mir beantworten k??nntet...


    im Lohntarifvertrag steht unter 2.6 f??r Separatwachleute " bei Schichtarbeit bis zu neun Stunden t?¤glich wird je Std. ein Zuschlag von 0,26 euro gezahlt "...
    ich arbeite 12 Std. beim Fahrdienst und jetzt auch h?¤ufiger 7 Std. im Hausdienst bei 5- 7 Tagen in der Woche
    frage: Trifft dieser punkt auf mich zu ? und in welchem dienst ? Ist die Firma verflichtet den Zuschlag zu zahlen ?

    Einmal editiert, zuletzt von petterson ()

  • [quote author=petterson link=topic=1957.msg12039#msg12039 date=1164314036]
    Hallo Kolegen, bin neu in dem forum und habe mal eine frage an euch...


    ich bin jetzt seit dem 15.12.2006 in der firma und nun soll ich nach fast einem Jahr den lehrgang § 34a machen...
    ist ja eigendlich nicht das problem...aber ich soll den Lehrgang selbst bezahlen von 450 euro...
    in der zeit, wo ich da bin, hat die cheff etage auch gewechselt...also der mich eingestellt hat ist nicht mehr in der firma...
    muss ich den lehrgang selber zahlen oder muss die firma den ??bernehmen ?


    petterson ( Niedersachsen )
    [/quote]


    Nun ich weiss ja nicht wie die Regeln in Niedersachsen sind, aber den §34a ben??tigt man bei uns um ??berhaupt Dienst machen zu d??rfen, zumindest darf kein Mitarbeiter bei uns ohne 34a eingesetzt werden.
    Wenn Du also schon seit einem Jahr f??r das Unternehmen arbeitest, heisst dass sie wollen Dich von einer Stelle f??r die kein 34a erforderlich ist auf eine setzen wo er eben gebraucht wird, ergo sie m??ssten zahlen.
    Oder aber sie haben das verpennt und verstossen seit einem Jahr gegen die Bewachungsverordnung...
    Wenn Du nicht ??ber tarif verdienst und nicht gerade in einem total strikturschwachem Gebiet wohnst, w??rde ich an Deiner Stelle mal nachfragen, was in Deinem Falle zutrifft, und dabei andeuten, dass Dein Cousin von der Gewerbeaufsicht Dir erz?¤hlt hat, wie das geregelt ist.
    Ich denke das k??nnte dazu f??hren, dass die Chefetage nochmal dar??ber nachdenkt wer den Kurs bezahlt!
    Wie gesagt k??nnte, und wenn Du alternativarbeitgeber hast lohnt sich der Versuch meiner Meinung nach...
    Das soll jetzt aber keine Aufforderung zu irgendwas sein, nur meine Meinung und wie ich mich verhalten w??rde. :cool:

  • ja die firma hat das verpennt, aber nicht nur bei mir sondern auch bei anderen die viel viel l?¤nger in der firma sind und ich meine da mit ??ber 6 Jahre...
    also ein neues objekt soll ich nicht bekommen, nur diesen sch.... schein machen.
    also wenn die mal in die firma kommen sollten von der aufsicht die h?¤tten viel zutun....

  • Nee, die "Alten" brauchen den nicht. Da gibt es Stichtage. Wer davor schon im Beruf war, ist von dem
    Nachweis freigestellt.

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