Personalien zeigen lassen

  • Hallo,


    wir hatten Heute ne kleine Diskussionâ?? Um folgendes Beispiel:


    In einem Industriegebiet, befindet sich ein B??rogeb?¤ude mit eigenem Parkplatz.
    Dort kommt gegen 21 Uhr der Sicherheitsdienst und schaltet das Geb?¤ude scharfâ??
    Als der Wachmann um das Geb?¤ude herum f?¤hrt, bemerkt er 2 Jugendliche auf dem Gel?¤ndeâ?? Und spricht diese an, was sie denn um diese Uhrzeit und bei diesem Sauwetter hier verloren h?¤ttenâ?? Diese entgegneten, sie w??rden hier nur spazieren gehenâ??
    Das zum Geb?¤ude geh??rende Gel?¤nde ist nicht eingez?¤unt und es ist auch keinerlei Beschilderung vorhandenâ??


    Normalerweise ist es doch so, das ich schon f??r den Platzverweis, die Personalien braucheâ?? Oder? Wird doch dann noch schriftlich zugestellt, wenn ich mich recht entsinne?!?
    (damit beim erneuten Betreten der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erf??llt w??rde)
    Mein Kollege meinte n?¤mlich, das ich die Typen lediglich des Gel?¤ndes verweisen darf und die Personalien brauch mir keiner zu zeigen, da das Gel?¤nde frei zug?¤nglich istâ??
    Da der Kollege um einiges Erfahrener ist, bin ich nun ein bi??chen stutzigâ??


    Boomergru??

  • Umfriedeter Besitz, ist eingez?¤unt und dort kannst Du agieren ,wenn Auftrag dazu.
    Nicht umfriedeter Besitz keine Rechte zur Personalienfeststellung, insbesondere wenn keine sichtbaren Schilder alle paar Meter stehen, die auf den Besitz von wem auch immer hinweisen.
    Siehe Bundeswehr??bungspl?¤tze.

  • Unter Hinweis auf was?
    Wenn Du einen Grundbuchauszug und eine Karte vom Katasteramt h?¤ttest und die Zeit das alles zu erkl?¤ren. :grin:
    Es ist schwer jemanden auf freier Fl?¤che zu ??berzeugen das Du das Hausrecht aus??bst.
    Wie w??rdest Du in so einer Situation auf so ein Angebot reagieren?
    ICh w??rde das gar nicht erst versuchen, die Diskussion w?¤re mir zu fruchtlos. :)

  • Nicht geschlossen-umfriedeter Besitz gilt als "tats?¤chlich ??ffentlich"! Da gibt es den 123 nicht!


    Lese bitte noch mal nach... § 123 StGB (1) Wer in die Wohnung, in die Gesch?¤ftsr?¤ume oder das befriedete Besitztum (LINK)


    Bliebe noch die "Besitzst??rung" nach § 862 BGB. Aber die ist mehr als schwer durchzudr??cken...



    â??und der Beitrag spiegelt nur mein pers??nliches, subjektives Rechtsempfinden wieder! Gesetzestext nachlesen und sich selber eine Meinung bilden. Eine Rechtssicherheit stellt nur rechtsanwaltliche Beratung dar...

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()

  • Dieses Thema enthält 32 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.